Kurz vor dem Urlaub: Die zwei großen Fallen für Ihre Planung…

der Sommer ist da. Aber viele von uns sind noch nicht in den Urlaub gefahren. Bei mir persönlich ist es in wenigen Tagen so weit. Und so nutze ich die Gelegenheit, Ihnen kurz zwei Hinweise mit auf den Weg zu geben, die ich mir in diesen Tagen selbst noch einmal vergegenwärtigt habe. In meiner Funktion als Chefredakteur des „Deutschen Wirtschaftsbriefs“ (Klicken Sie hier einfach, dann können Sie sich vier Wochen lang frei beliefern lassen – kostenfrei). Aber auch privat. Es fängt bei der Krankenversicherung an.

Krankenversicherung im Ausland: Unbedingt

Wer ins Ausland fährt, muss auch dort mit einer plötzlichen Erkrankung oder einem kleinen Unfall rechnen. Das ist kein Geheimnis. Was aber viele Urlauber nicht wissen: Die Auslands-Krankenversicherung zahlt nicht in jedem Fall. Nur dann, wen Sie die Kosten, die entstanden sind, auch richtig belegen können. Dies hat vor einiger Zeit erst das Amtsgericht München entschieden (Az. 159 C517/17).

Die Belege müssen nicht nur „da“ sein, sondern Sie sollten auch Belege anführen, aus denen Art und Kosten der einzelnen Behandlungen hervorgehen. Ansonsten kann eine Krankenversicherung wie im entschiedenen Fall einen „Ermittlungsdienst“ beschäftigen, der wiederum möglicherweise einfach behauptet, der ursprüngliche „Aussteller“ der Rechnung sei gar nicht mehr vorhanden.

Konkret: Lassen Sie sich auf jeden Fall Ihren Namen auf dem Beleg notieren, die Diagnose des behandelnden Arztes sowie auch die entsprechende Behandlung und einen Nachweis über die tatsächliche Zahlung. Sonst kann es teuer werden. Noch teurer kann es werden, wenn Sie einen Strafzettel bekommen und nicht bezahlen. Darüber habe ich kürzlich im „Deutschen Wirtschaftsbrief“ beispielhaft berichtet (Klicken Sie hier einfach, dann können Sie sich vier Wochen lang frei beliefern lassen – kostenfrei).

Strafzettel bezahlen…

Ich kenne es selbst (leider). Im Ausland sind die Regelungen teils anders als bei uns, man passt nicht auf – und schwupps gibt es eine Geschwindigkeitsübertretung. Oder Sie parken einfach „mal kurz“ vor der schönen Kirche, besichtigen diese – und schon ist die Strafe wegen Falschparkens ausgesprochen.

Eigentlich passiert ja nichts, denken die meisten im Stillen Kämmerlein. Und das stimmt auch. Die Länder vollstrecken in Deutschland nicht, auch wenn sie ab 70 € vollstrecken dürften. Jedenfalls unterlassen es viele Länder – die Niederlande jedoch beispielsweise nicht. Dennoch sollten Sie zahlen. Denn wenn Sie wieder einreisen, kennt die Justiz keine Gnade. Computer vergessen nicht.

In Italien sind die Daten bis zu 5 Jahre gespeichert. In Spanien immerhin können Sie bis zu vier Jahre auf frühere Vergehen angesprochen werden. Wer dann erwischt wird, verliert viel Zeit (etwa auf Flughäfen möglich) und zahlt in aller Regel hohe Verwaltungskosten obendrauf. So kann es schnell richtig teuer werden.

Anders ist es, wenn Sie die oft angebotenen Rabatte für „Sofortzahler“ annehmen. Dann könnten Sie ggf. 30, 40 oder sogar noch mehr % sparen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Sommer und einen erholsamen Urlaub,

Mit den besten Grüßen
Ihr

Janne Jörg Kipp

Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“

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