Wer Immobilien finanziert hat, kann sich teures Geld jetzt noch einmal zurückholen

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In den vergangenen Monaten und Jahren haben Bausparkassen im Ringen um alte Immobiliendarlehen viele Niederlagen einstecken müssen. Sie dagegen konnten als Kreditnehmer gewinnen. Die Kassen hatten oftmals die Widerrufsbelehrung falsch formuliert. Damit wurden Verträge hinfällig bzw. konnten noch nach Jahren widerrufen werden. Kreditnehmer schließlich sicherten sich auf diese Weise dann die aktuell wesentlich günstigeren Zinssätze der Jetztzeit. Der Deutsche Wirtschaftsbrief macht darauf aufmerksam, dass Sie jetzt ähnliche Chancen erhalten.

Sparkassen-Kunden haben besonders viel Glück

Vielleicht zahlt es sich sogar aus, wenn Sie Kunde oder Kundin bei der Sparkasse gewesen sind. Die Sparkasse war offenbar besonders schludrig. Der Sparkassenverband hat eine Vorlage geliefert, bei der es an Angaben zum Aufsichtsrat fehlt. Das aber sei wichtig, so das Urteil des BGH, des Bundesgerichtshofes (Az. XI ZR 434/15). Ohne solche Hinweise seien Verträge in einem wichtigen Punkt unwirksam.

Deren Widerrufsfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn die Aufsichtsbehörde tatsächlich genannt wird. Dies ist bei bereits unterzeichneten Verträgen nicht mehr möglich, sodass Sie davon ausgehen können, solche Schriftstücke eigentlich jederzeit noch kündigen zu können. Der Fehler passierte wohl nicht nur Sparkassen, sondern ebenso anderen Instituten. Hier jedoch ohne die fatale Zentralstelle eines Verlages, wie es ihn bei der Sparkasse gibt.

Deshalb können Sie solche Verträge – aus den Jahren 2010 bis 2013 – einfach selbst prüfen. Fehlt dort die Angabe zur Aufsichtsbehörde, widerrufen Sie ihn schlicht. Die Zinsen heutzutage sind günstiger.

Banken werden sich wehren

Da der Fehler teuer und zudem häufig vorgekommen ist, werden sich Banken wehren. Die Verbraucherzentralen empfehlen daher, dass Sie sich im Fall eines Falles juristisch beraten lassen. Diesem Vorschlag schließt sich der Deutsche Wirtschaftsbrief an. Es dürfte sich lohnen, denn die Aussichten für Banken sind nach Lage der Dinge – auch wenn die endgültige Entscheidung in konkreten Fällen aussteht – bei den Gerichten nicht unbedingt die besten.

Aktuell können Sie sicherlich zwei Prozentpunkte gegenüber den älteren Verträgen sparen, rechnet der Deutsche Wirtschaftsbrief vor. Das würde bei einem Kredit über 100.000 Euro immerhin 2.000 Euro ausmachen. Jährlich. Die einfachste Sparmöglichkeit, wenn Sie alternativ die Tilgungsrate nicht erhöhen und noch mehr Geld sparten, ist es, das Geld zu behalten. Bei 20 Jahren Laufzeit wären dies 40.000 Euro. Lesen Sie zu solchen Fällen auch den Deutschen Wirtschaftsbrief kostenfrei.

Mit den besten Grüßen Ihr

Janne Jörg Kipp

Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“

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