Rundfunkgebühren

Zu Rundfunkgebühren für internetfähige PC:

Nach diesem Urteil gibt es kein Entkommen.Ein Rechtsanwalt wollte für den beruflichen PC die GEZ-Gebühren nicht zahlen und bekam zunächst vor dem VG Koblenz Recht. Vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz erlitt er dann jedoch Schiffbruch (Az. 7 A 10959/08). Allein deshalb, weil über das Internet Radioprogramme empfangen werden können.

Dem müsse Rechnung getragen werden. Es sei denn, für die berufliche Nutzung wird anderweitig gezahlt. Das wäre zum einen der Fall, wenn im dienstlich genutzten Fahrzeug bereits ein Autoradio vorhanden ist. Rundfunkgebühren für den PC fallen ebenfalls nicht an, wenn schon für ein Rundfunkgerät im Büro gezahlt wird. Das Gericht verbaut damit alle Möglichkeiten, für beruflich genutzte PC mit Internet-Zugang die GEZ-Gebühren zu vermeiden.

Rundfunkgebühren der GEZ für beruflich genutzte Computer sind womöglich doch nicht zulässig

Beim Verwaltungsgericht Koblenz obsiegte ein Anwalt, der in seiner Kanzlei einen Computer mit DSL-Anschluss nutzt. Ein PC in Geschäftsräumen werde typischerweise nicht zur Rundfunkteilnahme verwendet (Az. 1 K 596/08). Laut VG Braunschweig ist auch ein zu Hause beruflich genutzter PC gebührenfrei. Die Begründung hier: Bei einem Home-Office sei der Computer als gebührenfreies Zweitgerät anzusehen (Az. 4 A 149/07). Rechtssicherheit haben Sie dennoch nicht. Das VG Ansbach folgt der GEZ (Az. AN 5 K 08.00348). Danach muss eine Kanzlei an die GEZ Rundfunkgebühren zahlen, auch wenn man den Computer nicht zum Radiohören nutzt.

Gegen Rundfunkgebühren der GEZ auf internetfähige Computer kann sich Widerstand für Sie lohnen

Im Brief 32/08 hatte ich auf unterschiedliche Gerichtsurteile verwiesen. Jetzt zeichnet sich eine Tendenz ab: Auch das Verwaltungsgericht Münster hat gegen die Gebühr entschieden und den Bescheid der GEZ aufgehoben. Erfolgreich war ein Student. Auf die Begründung können Sie sich auch für betriebliche Computer stützen: Verwiesen wird in diesem Urteil auf eine Online-Studie von ARD und ZDF, erhoben im Jahr 2007. Laut diesen Profiteuren der Rundfunkgebühren werden nur 3,4 % der internetfähigen Computer täglich als Netzradio genutzt. Die ganz überwiegende Mehrzahl hält einen PC damit nicht zum Rundfunkempfang bereit (Az. 7 K 1473/07).