Schuldverschreibungen

Werden auch als Anleihe oder Bond bezeichnet. Bei Schuldverschreibungen handelt es sich meist um festverzinsliche Wertpapiere, bei denen sich der Aussteller (Emittent) verpflichtet, eine bestimmte Leistung zu erbringen. Anleihen haben in der Praxis Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren. Der Käufer erwirbt das Recht auf Rückzahlung und Verzinsung während der Laufzeit. In der Regel gewähren Schuldverschreibungen im Vergleich zu anderen Wertpapieren eine Zins-Sicherheit über eine längere Zeitdauer, wobei die Gewinnchancen in der Regel niedrig ausfallen.

Gehen die Aktienkurse auf Talfahrt, drohen Ihnen auch bei Aktienanleihen kräftige Verluste

Im Unterschied zu Aktien sind Aktienanleihen Schuldverschreibungen, ausgestattet mit einem Kupon. Diese Zertifikate bieten attraktive Zinsen. Totalverlust setzt Zahlungsunfähigkeit des Emittenten voraus. Gerät dieser nicht in die Insolvenz, bekommen Sie den Kupon bei Laufzeitende auf jeden Fall ausgezahlt.

Ob Sie unter dem Strich verdienen, hängt jedoch vom Kursverlauf der jeweiligen Aktie ab.

Ist der Aktienkurs zwischenzeitlich gesunken, zahlt der Emittent nicht den eingesetzten Nominalbetrag zurück. Stattdessen kann er Ihnen wahlweise eine vorher festgelegte Anzahl von Aktien ins Depot buchen. Folge:

Je tiefer der Aktienkurs gefallen ist, desto größer kann trotz des attraktiven Kupons Ihr Verlust

sein.Verluste aus dem Verkauf der Aktien können Sie nur mit Gewinnen aus anderen Aktien verrechnen.
Um das Kursrisiko für Zeichner abzumildern, bieten Emittenten auch Aktienanleihen mit Puffer an. Hier wird der Nominalbetrag auch dann erstattet, wenn der Aktienkurs bei Laufzeitende niedriger ist.

 

Im Gegenzug für die größere Sicherheit fällt der Kupon deutlich geringer aus.

Bei Aktienanleihen sollten Sie sich von scheinbar attraktiven Kupons nicht aufs Glatteis führen lassen. Hoher Kupon heißt hohes Risiko. Überprüfen Sie deshalb die genaue Ausgestaltung der jeweiligen Anleihe.
Aktienanleihen sind in aller Regel nicht attraktiv. Anders sieht es dagegen bei Wandelanleihen aus.
Hier haben Sie als Anleger das Wahlrecht: Sie können entweder die Option der Rückzahlung wählen. Oder aber Sie entscheiden sich für die Aktie.

Finanzgericht untersagt die steuerliche Anerkennung bei Insolvenz von Anleihe-Emittenten

Die Kläger hatten börsenzugelassene Schuldverschreibungen einer kanadischen Fluggesellschaft erworben. Die Gesellschaft meldete Insolvenz an. Die Gläubigerversammlung genehmigte einen Umschuldungsplan.
Den daraus resultierenden Verlust von fast 278.000 € wollten die Kläger steuerlich geltend machen.
Vergeblich. Das FG Köln wies die Klage zurück, hat allerdings Revision zugelassen (Az. 9 K 2206/07).
Wie der BFH bei den Argentinien-Anleihen, ordnet das Gericht die Verluste der Vermögensebene zu. Bei den Kapitaleinkünften ist zwischen dem Vermögen und daraus resultierenden Erträgen zu unterscheiden.
Vorgänge auf der Vermögensebene zählen nicht als Einkünfte.
Das betrifft auch Wertveränderungen der Anlage. Statt aus der Marktrendite resultieren die Verluste aus der Insolvenz bzw. aus dem Wertpapiertausch.

Das Urteil betrifft Fälle, in denen die Emissionsbedingungen Rückzahlungen zum Nennbetrag vorsehen.

Bei Insolvenz oder Umschuldung werden die Verluste auch unter der Abgeltungsteuer nicht anerkannt.
Wer riskante Unternehmensanleihen zeichnet, könnte auch noch steuerlich abgestraft werden. Achtung: Das Ausfallrisiko durch Insolvenzen hat sich infolge der Rezession deutlich erhöht.