Bank-Sicherheiten II: So wird Ihr Vermögen bewertet

So wird Ihr Vermögen als Kreditsicherheit bewertet

Für einen Bankkredit müssen Sie regelmäßig Sicherheiten stellen.

Wie hoch diese sein müssen, gibt die Bank vor.

Und es liegt auch regelmäßig in deren Hand, den Wert der Sicherheiten zu bewerten.

Im vorhergehenden Artikel hatte ich Ihnen zum Thema Immobilien als Sicherheit und deren Bewertungsansätze schon aufgezeigt, wie Banken „ticken“.

An dieser Stelle geht es nun um weitere Vermögenswerte, die Sie als Sicherheiten stellen können.

 

Sicherheit 1: Bank- oder Bausparguthaben

Bank- oder Bausparguthaben gehören zu den flexibelsten Formen einer Sicherheit. Deshalb erfolgt hier auch ein relativ hoher Wertansatz.

Liegen die Guthaben bei einem inländischen Institut, werden normalerweise 90% des Guthabens als Beleihungsgrenze angesetzt.

 

Sicherheit 2: Lebensversicherungen

Grundsätzlich gilt hierbei: Risikolebensversicherungen werden nicht als Sicherheit akzeptiert.

Bei Kapitallebensversicherungen wird von Banken eine Unterscheidung getroffen:

  • Kapitallebensversicherungen, deren Erlebensfallanspruch abgetreten wurde, haben eine Beleihungsgrenze von 80% des Rückkaufswertes.
  • Kapitallebensversicherungen, deren Todesfallansprüche abgetreten wurden, werden nicht als Sicherheit akzeptiert.

 

Sicherheit 3: Aktien und Investmentanteile

Börsennotierte Wertpapiere werden von Banken durchaus gern als Sicherheit genommen.

Da es hier aber immer ein Kursrisiko gibt, gibt es deutliche Abschläge auf den Wert.

Konkret können Sie hier nach folgenden Wertpapier-Arten und Beleihungsgrenzen unterscheiden:

  • Aktien inländischer Unternehmen: 60% des aktuellen Kurswertes
  • Aktien ausländischer Unternehmen: 40% des aktuellen Kurswertes
  • Anteile an inländischen Rentenfonds: 80% des aktuellen Rückkaufswertes
  • Anteile an inländischen Aktienfonds: 60% des aktuellen Rückkaufswertes.

Aktienfonds nach ausländischem Recht und nicht börsennotierte Papiere scheiden in der Regel als Sicherheiten aus.

Die genannten Prozentsätze gelten für Sie als Orientierung. Je nach eigener Risikoeinstufung wird die Bank hier Anpassungen vornehmen.

 

Sicherheit 4: Bürgschaft

Bürgschaften Dritter dürfen nur dann als bankmäßige Sicherheit angesetzt werden, wenn die Bonität des Bürgen einwandfrei nachgewiesen ist.

Außerdem muss auch dabei der verbürgte Betrag zusätzlich abgesichert sein.

Ausnahme: Bankbürgschaften inländischer Banken werden mit 100% angesetzt.

 

Sicherheit 5: Fahrzeuge und Maschinen

Wenn Sie als Unternehmer über Maschinen und Fahrzeuge verfügen, können Sie diese ebenfalls als Sicherheit einsetzen.

Dabei stellen die Banken die Beleihungsgrenze auf einen Prozentsatz des jeweiligen Zeitwerts ab.

Bei Fahrzeugen liegt die Beleihungsgrenze bei 50% des Zeitwertes. Dabei ist zu beachten, dass dieser jährlich durch die Abschreibungen anzupassen ist.

Die Banken setzen hierbei bei PKWs eine maximale Abschreibungszeit von 5 Jahren, bei Lkw von 8 Jahren an.

Bei Maschinen liegt die Beleihungsgrenze bei 50% des aktuellen Zeitwertes. Dieser wird jedes Jahr um 20% reduziert. Sonder- bzw. Spezialmaschinen werden nicht als Sicherheit angenommen, da hier das Verwertungsrisiko zu hoch ist.

 

Sicherheit 6: Forderungen

Ob man eigene Forderungen gegenüber Kunden als Sicherheit einsetzen kann, hängt von der Kulanz der Bank ab. Die meisten lehnen dies ab, weil ihnen die Prüfung der Werthaltigkeit zu umständlich ist.

Wenn die Bank doch zustimmt, werden üblicherweise nur 50% des Nennwertes angesetzt.

 

Mein Tipp

Die meisten Banken halten sich an die beschriebenen Richtgrößen bei den Sicherheiten bzw. den Beleihungsgrenzen.

Dennoch sollten Sie in den direkten Kreditverhandlungen versuchen, den Umfang der Sicherheiten zu senken.

Denn viele Banken tendieren dazu, ihr Risiko von vornherein mit mehr Sicherheiten abzufedern als nötig.

Gerade, wenn Sie langjährige Geschäftsbeziehungen pflegen, dürfte hier auch für Sie Spielraum sein.

Hier können Sie ebenfalls nachlesen: Sicherheiten für Kredite – So wird Ihre Immobilie bewertet.

Mit besten Grüßen

Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“

Bildnachweis: Gevestor

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