Stellen Sie sich mit Blick auf Ihre Altersvorsorge möglichst breit auf.
Nahezu 50 Jahre lang waren diese Fonds stets eine sichere Geldanlage. Viele ältere Leser haben deshalb bei ihrer Altersvorsorge allein darauf gebaut. Regelmäßige Ausschüttungen aus Mieteinnahmen waren fest eingeplant. Stattdessen stehen viele Zeichner jetzt vor Vermögensverlusten.
Die Entwicklung kam für alle Beteiligten völlig überraschend. Eigentlich hatte es ganz harmlos angefangen. Im Oktober 2008 meldete Kanam, ein Vierteljahr keine Anteile des Fonds US-Grundinvest zurückzunehmen. Die Begründung: Die Kasse sei leer, weil zu viele Anleger ihre Anteile gegen Geld zurücktauschen wollten. Der US-Grundinvest war ein Kleinanlegerfonds. Er galt ohnehin als Exot, da er als einziger in Dollar notierte. Sein Volumen betrug nur 600 Mio. Dollar. Dennoch löste die Schließung wenige Tage später eine Lawine aus. Weitere Fonds machten dicht. Mehr als 30 Mrd. € an Anlagegeldern wurden eingefroren.
Die Situation ist für Betroffene äußerst heikel. Erste Fonds haben bereits mit der Abwicklung begonnen. Andere werden voraussichtlich folgen. So tickt für die Fonds SEB Immoinvest und CS Euroreal die Uhr. Reichen die liquiden Mittel nicht, wird auch hier die Abwicklung unvermeidbar sein.
Die Zeichner stehen dann vor der Frage, die Abwicklung mitzumachen oder mit Verlust zu verkaufen. Was sich unter dem Strich als die bessere Lösung erweisen wird, kann derzeit niemand mit Gewissheit sagen. Wie immer, wenn sich Anleger eine blutige Nase geholt haben, wittern Rechtsanwälte ein gutes Geschäft. Sie stellen in Aussicht, den Geschädigten ihr Geld wegen Falschberatung zurückzuholen. Doch ich warne:
Immobilienfonds-Anleger, die Schadenersatzansprüche einklagen wollen, gehen ein hohes Prozessrisiko ein.
Hat das Kreditinstitut nachweislich Provisionen verschwiegen, gilt das als vorsätzliche Falschberatung. Wer von solchen Kick-backs erfährt, hat ab Kenntnis immerhin drei Jahre Zeit, die Bank zu verklagen. Banken dürften aber kaum nachgeben und Prozesse möglicherweise bis zur obersten Instanz führen.
Bei Nichtaufklärung über die Fondsrisiken dürften Schadenersatzansprüche jedoch meist verjährt sein.
Diese können nämlich nur in den ersten drei Jahren nach Zeichnung der Fonds geltend gemacht werden. Wer Klage erheben will, sollte sich zuvor individuell beraten und die Erfolgsaussichten prüfen lassen. Treten Sie aber keinen Interessengemeinschaften bei – daran verdienen regelmäßig nur die Anwälte.
(Der Deutsche Wirtschaftsbrief 15/2012).
keine Kommentare...