Altverluste steuerlich richtig verrechnen

Jetzt noch Altverluste steuerlich geltend machen

Die Zeit drängt. Bis zum Jahresende haben Sie letztmalig die Möglichkeit, Altverluste aus den Jahren vor 2009 mit aktuellen Gewinnen zu verrechnen.

Möglich macht es die „besondere Verrechnung“ die als Übergangslösung nach der Einführung der Abgeltungssteuer 2009 eingerichtet wurde.

Mit Einführung der Abgeltungssteuer entfiel die einjährige Spekulationsfrist für Aktiengeschäfte. Seitdem ist außerdem die Verrechnung von Verlusten aus Aktienverkäufen nur noch mit Gewinnen möglich, die ebenfalls aus Aktiengeschäften stammen.

 

Gesonderte Verrechnung für Altverluste vor der Abgeltungssteuer

Diese strenge Auslegung der Verrechnung gilt nicht für Altverluste aus den Jahren vor 2009. Das trifft zu, wenn der Verlust bereits vor 2009 realisiert wurde oder der Kauf vor 2009 stattfand und der Verkauf dann innerhalb der bisherigen einjährigen Spekulationsfrist erfolgte.

Trifft dies auf Ihre Altverluste zu, können Sie diese mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen.

Private Veräußerungsgeschäfte sind dabei nicht nur Aktiengeschäfte, sondern auch der Verkauf von Immobilien, Kunstwerken, Münzen oder andere Wertgegenstände.

 

Ab kommenden Jahr neue Verrechnungsregeln für Altverluste

Ab dem kommenden Jahr ändern sich dann die Regeln. Zwar gehen Ihnen Ihre Verlustvorträge aus den Jahren vor der Einführung der Abgeltungssteuer nicht verloren, wenn Sie diese jetzt nicht ausschöpfen können.

Doch ist dann eine unbegrenzte Verrechnung der Altverluste ist nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften möglich.

Um Ihre Altverluste steueroptimal mit Gewinnen zu verrechnen, bietet sich die Einrichtung eines zweiten Depots an.

 

Ihre Verrechnungs-Strategie: Zwei separate Depots

Ihr bisheriges Depot wird wie folgt aufgeteilt: In das neu eingerichtete Depot bei einer anderen Bank übertragen Sie alle diejenigen Wertpapiere, die seit 2009 Verluste produziert haben.

Durch die Übertragung auf eine andere Bank eröffnen Sie sich gleichzeitig gesonderte Steuertöpfe, in welche nur diese Verluste einfließen.

Ihr Vorteil dabei: Das ursprüngliche Depot weist nun nur noch Gewinneraktien aus und ist nicht mehr durch Veräußerungsverluste belastet. Damit weisen die Steuertöpfe dieses Depots nur noch die Gewinne aus, die Sie auch tatsächlich bis Jahresende realisieren.

 

Was wird mit der Abgeltungssteuer?

Damit können sie dann die Verrechnung mit den bestehenden Altverlusten optimal ausschöpfen. Gleichzeitig haben sie einen Anspruch auf die Rückvergütung der von der Bank beim Verkauf abgezogenen Abgeltungssteuer.

Voraussetzung ist allerdings, dass beide Depots bei unterschiedlichen Banken liegen.

 

Rückkauf der Gewinneraktien möglich

Nachdem Sie die Gewinne realisiert und für die Verrechnung mit den Altverlusten gesichert haben, können Sie Ihre Gewinneraktien auch wieder zurückkaufen.

Da Verkauf und Kauf nicht zeitgleich und zu unterschiedlichen Kursen erfolgen, besteht darin kein Gestaltungsmissbrauch.

Mit besten Grüßen

Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“

Bildnachweis: Gevestor

 

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