DAB Bank wird für Falschberatung mitverurteilt
Erstmalig wurde auch die DAB Bank wegen Falschberatung durch Accessio mitverurteilt. Die DAB Bank hat Revision eingelegt. Sollte der Bundesgerichtshof dem Oberlandesgericht allerdings folgen, könnte eine Prozesslawine auf Schadenersaztansprüche betroffener Anleger die Folge für die Bank sein. Lesen Sie hier die Details zum aktuellen Urteil in München.
Diese Vorwürfe treffen jetzt auch die DAB Bank
Der Anbieter Accessio, früher Driver & Bengsch, hatte Anleger mit kombinierten Festgeldanlagen gelockt. Die hohen Zinsen gab es nur dann, wenn zugleich riskante Unternehmensbeteiligungen gekauft wurden. Für Anleger entwickelte sich das zum Fiasko. Accessio und andere Beteiligte gingen 2011 in Insolvenz.
Die Vorwürfe wegen Falschberatung gelten jetzt nicht mehr nur Accessio: Jetzt hat das Oberlandesgericht München die DAB Bank ebenfalls zu Schadenersatz verurteilt (Az. 5 U 3242/11). Die Begründung des Oberlandesgerichts: Die Bank habe mit Accessio so eng zusammengearbeitet, dass auch sie für deren Falschberatungen hafte. Wie die Wirtschaftswoche berichtet, ist die Dienstleistung der Accessio AG und der DAB Bank rechtlich nicht zu trennen. Die DAB Bank will beim BGH Revision gegen das Urteil einlegen. Dr. Erhard Liemen behält das Verfahren für seine Leser im Auge. Die Abonnenten des Deutschen Wirtschaftsbriefs sind schon seit geraumer Zeit vor Accessio gewarnt. Immer wieder, wies der erfahrene Chefredakteur in seinen Ausgaben auf die unsicheren Angebote hin.
Wegweisendes Urteil in München
Das Urteil vor dem Münchener Oberlandesgericht halten viele für wegweisend. Denn: Sollte der Bundesgerichtshof dem Oberlandesgericht folgen, könnte er damit eine Prozesslawine lostreten. Denn dieses Urteil wird dann auch über den Ausgang zahlreicher noch offener Sammelklagen und Einzelklagen gegen die Acessio AG und die DAB Bank sein. Denn die Bedingungen haben sich gewendet. Hartnäckige Anwälte haben erfolgreich dafür gesorgt, dass die Geschäftsbeziehungen der beiden Firmen stärker durchleuchtet wurden. Mit Erfolg: Denn nach den Analysen des Oberlandesgerichts war die Geschäftsbeziehung enger, als zuvor vermutet, weshalb nun auch die DAB Bank mitverurteilt wurde.
Das Urteil begründet sich aus folgenden Gegebenheiten:
Das Gericht vergleicht die Zusammenarbeit zwischen der DAB Bank und der Accessio AG mit dem Outsourcing von Aufträgen an eine Tochtergesellschaft. Die Falschberatung lag klar auf der Hand: Die Wertpapiere wurden mit dem Argument einer hohen Rendite-Chande bei geringem Risiko empfohlen. Stattdessen investierten ahnungslose Anleger in hochriskante Anlagen. Die DAB Bank übernahm die Abwicklung der Tagesgeldkonten und Depots und profitierte von über 30.000 Kunden, die von der Accessio AG vermittelt wurden.
Dr. Erhard Liemen warnte seine Anleger bereits frühzeitig vor dem unsicheren Angebot. Dadurch konnten die meisten seiner Leser davor bewahrt werden, auf das undichte Angebot der Accessio AG reinzufallen. Wir berichten auch weiterhin auf deutscher-wirtschaftsbrief.de wie der BGH über die Revision der DAB Bank entscheidet..
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