Der Rechenfehler bei Lebens- und Rentenversicherungen

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Wir schreiben das Jahr 2017 und in den kommenden Monaten oder den 1, 2 Folgejahren werden viele Versicherungsverträge auslaufen. Sie lesen oft davon, wie schlecht die Versicherungen inzwischen abschneiden. Bei den auslaufenden Verträgen jedoch handelt es sich oft um Policen, die schon vor vielen Jahren abgeschlossen wurden. Hier gibt es für Sie viel zu beachten.

Hohe Garantiezinsen

Je nachdem, wann Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben, erhalten Sie teils hohe Garantiezinsen. So würden die Verträge aus dem Jahr 2003 beispielsweise eine Garantieverzinsung von 3,25 % bringen. Diesen Zinssatz erhalten Sie heute bei keiner sicheren Sparanlage mehr, die Sie neu abschließen.

Das heißt auf den ersten Blick, dass Sie diese Verträge weder stornieren noch ruhen lassen sollten. Je höher der Garantiezins und je näher das Ende des Vertrages rückt, desto besser ist es, den Vertrag weiter zu bedienen. Das hat nicht nur mit den Stornogebühren zu tun, sondern vor allem mit der laufenden attraktiven Verzinsung.

Es gibt allerdings einen Haken, den Sie beachten sollten: Entscheidend ist auch die Frage, auf welche Basis sich der Zins bezieht. Der Sparanteil ist die für Sie maßgebliche Größe. Dies ist der Teil der Versicherungsprämien, der nach den Vertriebskosten sowie den Kosten für eine Todesfallversicherung noch übrig bleibt. Hier gilt, dass günstige Versicherungen besser sind als teure Häuser. Je höher also der Sparanteil, auf den sich Ihr Zins bezieht, desto besser ist es, den Vertrag weiter laufen zu lassen.

Zusätzliche Rentenversicherungsansprüche beachten

Zudem sollten Sie bei Rentenversicherungen beachten, dass der Rückkaufswert, den die Versicherung Ihnen regelmäßig meldet, etwas unterschlägt. Sie sehen hier nur den Wert der Todesfallleistung. Darüber hinaus haben Sie Rentenansprüche erworben, die eine Versicherung Ihnen nach dem Vertragsende in Form der laufenden monatlichen Zahlungen oder als Einmalzahlung vergüten wird.

Der monatliche Betrag ist oft scheinbar gering. Dennoch würden selbst 30, 40 oder 50 Euro monatlich dazu führen, dass Sie bei der Einmalzahlung oft mehrere tausend Euro zusätzlich erwerben würden. Wer stornieren möchte, sollte diesen Unterschiedsbetrag zumindest kalkulieren lassen.

Drittanbieter würden Ihnen die Ansprüche abkaufen und nicht wie die Versicherung den Todesfalllwert ansetzen, sondern die Einmalzahlung zusätzlich. Dieses Geld sollten Sie nicht verschenken – oder den Vertrag bis zum Ende der Laufzeit weiter bedienen. Lediglich für Kunden mit deutlich schlechteren Konditionen oder für Neukunden dürfte es sich nicht lohnen, solche Verträge weiter zu bedienen oder neu abzuschließen. Alternativen bietet Ihnen der Deutsche Wirtschaftsbrief hier direkt.

Mit den besten Grüßen
Ihr

Janne Jörg Kipp

Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“

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