Einlagensicherung in Deutschland: Das gilt

Was die Einlagensicherung ist, haben wir Ihnen bereits am Dienstag in unserem allgemeinen Artikel zur Einlagensicherung vorgestellt. Je nach Art der Bank unterliegt die Einlagensicherung in Deutschland einem unterschiedlichen System. Lesen Sie hier, was gilt.

Institutsschutz als Einlagensicherung bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken 

Das System der Einlagensicherung in Deutschland richtet sich auch nach der Art der Bank.

Das System der Einlagensicherung in Deutschland richtet sich auch nach der Art der Bank.

Bei Sparkassen gilt ein Institutsschutz als Einlagensicherung in Deutschland.  Das heißt: Ist eine Sparkasse von der Insolvenz bedroht, springen andere Institute ein, um eine Pleite zu verhindern. Dazu gibt es den sogenannten Haftungsverbund. Er besteht aus elf regionalen Sparkassenstützungsfonds sowie der Sicherungsreserve der Landesbanken und dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.

Finanziert werden diese Einrichtungen über eine Umlage, die jede einzelne der beteiligten Banken zu entrichten hat. Diese Umlage ist umso höher, je stärker das Risiko ist, das die einzelne Bank eingeht (vor allem Kreditrisiken schlagen hier zu Buche). Diese Sicherungseinrichtungen überwachen die Risikovorsorge jeder einzelnen Sparkasse, Landesbank oder Landesbausparkasse und greifen ein, wenn Gefahr im Verzug ist. Ist eine Bank von Zahlungsunfähigkeit bedroht, zahlt der zuständige Stützungsfonds, Sicherungsfonds bzw. die zuständige Sicherungsreserve das Geld aus, das zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit und Liquidität der bedrohten Bank nötig ist. Kann die zuständige Sicherungseinrichtung die bedrohte Bank nicht allein retten, müssen die anderen Mitglieder des Haftungsverbunds ebenfalls zu deren Rettung einspringen.

Auch bei Genossenschaftsbanken greift ein Institutsschutz als Einlagensicherung

Bei Volksbanken, Raiffeisenbanken, Sparda-Banken und weiteren Genossenschaftsbanken (z. B. Ärzte- und Apothekerbank) stellt ebenfalls der Schutz einzelner Banken vor einer Insolvenz den Kern der Einlagensicherung in Deutschland dar.

Ähnlich wie bei den Sparkassen gibt es hierzu regionale Garantiefonds, die durch Beiträge der einzelnen Mitgliedsbanken gespeist werden. Auch hier richten sich die Beiträge nach den Kreditrisiken, die eine Bank eingeht. Bei Schieflage zahlt zunächst der zuständige Garantiefonds Geld an die bedrohte Bank aus. Darüber hinaus sind alle Garantiefonds zu einem Garantieverbund zusammengeschlossen, der leisten muss, wenn die zur Bankenrettung benötigten Mittel die Kapazität eines einzelnen Garantiefonds übersteigen.

Privatbanken: Ein- bis zweistufiges Sicherungssystem

Die Einlagensicherung in Deutschland bei  deutschen Privatbanken verfolgt ein anderes Konzept:  Es ist nicht darauf ausgerichtet, eine marode Bank vor der Insolvenz zu retten, sondern soll lediglich sicherstellen, dass die Guthaben der Kunden bei einer Bankenpleite nicht verloren sind. Konkret spielt sich die Einlagensicherung bei deutschen Privatbanken auf zwei Stufen ab:

1. Stufe: Die gesetzliche Mindestsumme von 100.000 € pro Bankkunde wird durch die sogenannte Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (www.edb-banken.de) gewährleistet.

Vorsicht: Mitglieder sind hier nur Banken, die auch wirklich ihren Sitz in Deutschland haben. Um zu prüfen, ob eine bestimmte Privatbank die Einlagen nach deutschem Recht absichert, gehen Sie auf die Internet-Seite der Entschädigungseinrichtung www.edbbanken. de. Klicken Sie auf „Infos für Verbraucher“ und anschließend auf „Liste zugewiesener Institute“. Wenn Sie Ihre bevorzugte Bank nicht in dieser Liste finden und es sich auch nicht um eine Sparkasse oder Genossenschaftsbank handelt, ist das ein Warnzeichen!

2. Stufe: Es gibt eine freiwillige Mehrabsicherung, die viele Privatbanken mit Sitz in Deutschland als Einlagensicherung bieten. Zuständig dafür ist der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken. Wohlgemerkt leisten zwar viele Kreditinstitute diese Mehrabsicherung, aber nicht alle.

„Mehrabsicherung“ heißt, es werden mehr als nur die gesetzlich vorgeschriebenen 100.000 € je Bankkunde abgesichert. Wie hoch die Mehrabsicherung genau ist, hängt von der jeweiligen Bank ab. Meist beläuft sie sich auf Millionenbeträge pro Bankkunde.

Tipp: Wie hoch die Absicherung pro Bankkunde bei Ihrer bevorzugten Bank ist, können beim Bundesverband
deutscher Banken abfragen. Auf www.bankenverband.de. finden Sie unter dem Stichwort „Einlagensicherung“
den Link „Sicherungsgrenzen abfragen“. Suchen Sie die Bank, für die Sie sich interessieren, aus einer Liste aus, geben Sie dann Ihre persönlichen Daten und Ihre E-Mail-Adresse ein, und Sie erhalten kurze Zeit später die gewünschten Informationen.

Aufgepasst: Finden Sie die Bank Ihrer Wahl nicht in der Auswahlliste, gehört sie dieser Sicherungseinrichtung auch nicht an!.

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