Einlagensicherung – was ist das?
Seit Ausbruch der Finanzkrise ist Europas Bankenbranche im Umbruch. Aktuell sind viele europäische Banken in Gefahr und müssen durch staatliche und überstaatliche Geldspritzen gestützt werden. „Ist die in Europa vorgeschriebene Einlagensicherung von 100.000 € je Bankkunde überhaupt noch realistisch?“
So oder ähnlich lauten viele Leserfragen, die derzeit Dr. Erhard Liemen erreichen. Dazu erhalten Sie jetzt einige Informationen – verbunden mit Tipps, wie Sie Ihr Geld am besten vor einer Bankenpleite schützen.
Was die Einlagensicherung ist und was als Einlage gilt
Bestimmte Bankguthaben sind von der Einlagensicherung erfasst, andere dagegen nicht. „Einlagensicherung“
bedeutet: Auch bei einer Bankenpleite ist das Geld für den Eigentümer nicht verloren. Anstelle der insolvenzbedrohten Bank springt eine Einrichtung der Einlagensicherung ein. Diese Einrichtung zahlt die Gelder an die betroffenen Bankkunden aus.
Was umfasst die Einlagensicherung?
Die Einlagensicherung umfasst Sicht-, Spar- und Termineinlagen und damit im Wesentlichen Konten aller Art, so z. B. Girokonten, Tagesgeld-, Spar- und Festgeldkonten. Auch das Geld auf einem Verrechnungskonto, das üblicherweise zu einem Depot gehört, ist auf diese Weise bei einer Bankeninsolvenz geschützt. Das gilt ebenso für Sparbriefe. Diese sind allerdings nur dann gesichert, wenn sie auf den Namen des Inhabers lauten (Namenssparbriefe).
Was nicht von der Einlagensicherung erfasst ist
Achtung: Inhabersparbriefe, die nicht auf den Namen des Eigentümers ausgestellt sind und den Besitzer wechseln können, sind somit nicht von der Einlagensicherung erfasst – bei einer Bankenpleite wäre das in solche Sparbriefe investierte Geld also weg.
Ebenfalls nicht von der Einlagensicherung geschützt sind Fremdwährungskonten. Das gilt zumindest für die gesetzlich vorgeschriebene Mindestsumme, die gesichert wird. Tatsächlich aber sichern die meisten Banken die Fremdwährungskonten freiwillig mit einer höheren Summe ab (siehe übernächster Abschnitt).
Auch Wertpapierdepots und Bankschliefächer nicht durch die Einlagensicherung geschützt
Wertpapierdepots und Bankschließfächer unterliegen ebenfalls nicht der Einlagensicherung. Das ist aber auch nicht nötig: Da Sie rechtmäßiger Eigentümer der dort gelagerten Wertpapiere oder -gegenstände sind, haben Sie bei Insolvenz der betreffenden Bank einen Herausgabeanspruch. Das heißt, Sie können die Wertpapiere kostenfrei auf ein Depot bei einer anderen Bank übertragen lassen und den Inhalt Ihres Bankschließfachs abholen.
Konten von Unternehmen unter dem Schutz der Einlagensicherung
Auch Firmenkonten sind sicher! Nicht nur Konten von Privatkunden sind geschützt, sondern auch Firmenkonten. Die Einlagensicherung umfasst auch Konten von allen Unternehmen
– vorausgesetzt, es handelt sich dabei nicht um eine Bank. Somit unterliegen auch Firmenkonten der Einlagensicherung.
Mindestsicherung: 100.000 € pro Bankkunde
Die meisten Banken sichern allerdings freiwillig mehr ab. Pro Bankkunde schützt das europäische Recht 100.000 €. Wer Beträge bis zu dieser Höhe auf dem Konto einer Bank mit Sitz in einem EU-Land liegen hat, braucht sich laut geltendem Recht also keine Sorgen zu machen – selbst wenn eine Bankenpleite droht. Wie die Einlagensicherung organisiert wird, dazu macht das Gesetz jedoch keine Angaben. Das kann je nach Land sehr unterschiedlich sein..
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