Einlagensicherung: Wie Sie Ihr Geld optimal absichern

So nutzen Sie die Einlagensicherung optimal

Die Bankenrettung in Zypern hat gezeigt: Kommt es hart auf hart, sind auch die Einlagen von Sparern und normalen Bankkunden nicht tabu.

Um Ihr eigenes Geld möglichst umfassend zu schützen, haben Sie aber die Möglichkeit, Ihr persönliches Risiko zu streuen.

Das gilt nicht nur für private Gelder, sondern auch für Firmengelder. Dabei müssen Sie wissen:

 

Als erstes greift die gesetzliche Einlagensicherung

Die gesetzliche Einlagensicherung beträgt zwar theoretisch 100%. Doch gibt es eine Obergrenze von 100.000 €.

Darüber hinaus haben die meisten in Deutschland tätigen Banken zusätzlich eine eigene Einlagensicherung.

Nicht unter die gesetzliche Einlagensicherung fallen dagegen Sparkassen, Bausparkassen und Genossenschaftsbanken. Sie haben ihre eigenen Einlagensicherungen.

 

Einlagensicherung der privaten Banken

Die Einlagensicherung der privaten Banken fungiert zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung. Sie gibt aber keine 100%-ige Garantie, sondern orientiert sich am haftenden Eigenkapital der betroffenen Bank.

Die Einlagensicherung verspricht dabei, jeden Kunden bis zu 30% des haftenden Eigenkapitals der Bank abzusichern.

Beispiel: Eine kleine Bank mit 5 Mio. € ist betroffen. Dann würden Sie als Kunde bis zu 1,5 Mio. € Einlage abgesichert sein.

Allerdings sind die 30% ein eher theoretischer Wert. Denn es ist bekannt, dass bei einem Entschädigungsfall einer größeren Bank die Einlagensicherung wohl schnell an ihre Grenzen stoßen würde.

Die betroffenen Kunden könnten auch nichts dagegen tun, da es keinen Rechtsanspruch auf eine Entschädigung über das gesetzliche Maß hinaus gibt.

 

Einlagensicherung der Sparkassen und Landesbanken

Die Einlagensicherung bei den deutschen Sparkassen und Landesbanken schützt die Einlagen der Kunden zu 100%.

Um dies zu gewährleisten, wurde von den Sparkassen ein Haftungsverbund gegründet. Dieser sichert die Einlagen in einem Notfall über ein mehrstufiges System.

Damit soll erreicht werden, dass in einem Entschädigungsfall erst regionale Hilfe herangezogen wird und dann nach und nach überregionale Hilfseinrichtungen.

 

Einlagensicherung der Genossenschaftsbanken

Hier setzen die Mitgliedsbanken ebenfalls wie bei den Sparkassen auf ein mehrstufiges Modell.

Das bedeutet konkret, dass die Einlagensicherung über einen Garantiefonds und einen Garantiebund umgesetzt wird. Die beiden geben im Notfall finanzielle Hilfestellungen.

Die Anlagen der Kunden sind dabei ebenfalls zu 100% abgesichert.

 

Streuen Sie Ihr Risiko

Machen Sie sich bewusst: Die verschiedenen Einlagensicherungen stellen zwar darauf ab, dass Sie weit mehr als die gesetzlichen Garantien von 100.000 € absichern können.

Doch werden die einzelnen Systeme bei großen Krisen auch schnell an ihre Grenzen stoßen.

Deshalb sollten Sie Ihre Gelder über die verschiedenen Einlagensicherungen streuen.

Denn die gesetzliche Einlagensicherung gilt pro Bank und pro Kunde. Das können Sie als natürliche Person sein.

Doch gilt das auch für juristische Personen wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH oder die Aktiengesellschaft AG.

 

So vervielfachen Sie Ihre Einlagensicherung

Wenn Sie bei Ihrer Bank ein Konto für sich persönlich und eins für Ihre Firma haben, sind bereits 200.000 € durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt.

Wenn Sie dieses Modell auf die drei skizzierten Einlagensicherungen verteilen, können Sie bis zu 600.000 € absichern.

Und Sie haben die Möglichkeit, dieses Modell auch bei ausländischen Töchtern deutscher Banken einzusetzen. Hier gilt zwar die jeweilige nationale Einlagensicherung.

Doch zum einen beträgt die gesetzliche Einlagensicherung EU-weit 100.000 €. Zum anderen dürften Länder wie Luxemburg, Österreich oder Holland als eher unkritisch angesehen werden.

Auf diese Weise können Sie die Einlagensicherung bei Bedarf ausweiten.

Mit besten Grüßen

Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“

Bildnachweis: Gevestor

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