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Gebührenwucher? Gericht stoppt Bank

Die Banken leiden wie wir alle unter den niedrigen Zinsen bzw. den Negativzinsen, die von der Europäischen Zentralbank (EZB) beschlossen worden sind. Diese Negativzinsen zahlen Banken für ihre eigenen Einlagen dort und versuchen es, bei Ihnen als Bankkundin oder -kunden wieder hereinzuholen. Eine Bank wurde nun vom Bundesgerichtshof BGH gestoppt – und dies ist ein erstes Signal, das positiv für Sie sein kann.

Comdirect: Keine Gebührenerhöhung…

… auf dem Girokonto, hat der BGH geurteilt. Die Bank hatte versucht, Girokonten nur dann noch kostenfrei anzubieten, wenn Sie als Kundin oder Kunde das Konto auch aktiv nutzen, also regelmäßige Geldbewegungen zu verzeichnen sind.

Die Änderungen der AGB nun hat der BGH so, wie sie durchgeführt wurde, nicht hingenommen. Die Bank hatte ihre AGB geändert, ohne bei den Kontoinhabern nachzufragen. Die Comdirect selbst hat sich dazu noch nicht inhaltlich geäußert. Sie wolle, erklärte die Bank, zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Dann würde sie eine Bewertung vornehmen.

Die Gebührenerhöhung zum 1. Mai würde zunächst ausgesetzt, teilte die Commerzbank als Muttergesellschaft den Bankkunden mit. Möglicherweise, so spekuliere ich, wird die Bank dann Ihnen gegenüber versuchen – sofern Sie dort ein Konto haben -, die Gebührenerhöhung per AGB-Änderung durchzusetzen. Gebühren mussten Kundinnen und Kunden dem vorgesehenen Modell nach zahlen, wenn die Aktivität nicht nachgewiesen worden wäre.

Geldeingang oder Wertpapiertransaktionen

Dabei sollten Kunden monatlich einen Geldeingang in Höhe von 700 Euro nachweisen oder drei Zahlen „via Apple Pay bzw. Google Pay“ bzw. zumindest eine Wertpapiertransaktion durchgeführt haben. Andernfalls würden 4,90 Euro fällig.

Bis dato steht auch bei der Muttergesellschaft Commerzbank eine ähnliche Überlegung zu Kontogebühren aus. Auch dort sollten Bestandskunden Gebühren für den Fall zahlen, dass nicht hinreichend oft aktiv gehandelt wird. Die Commerzbank wolle nun ihrerseits abwarten, bis die Urteilsbegründung vorliegt. Der vermeintliche Sieg allerdings, den Sie als Bankkundin oder -kunde davontragen, dürfte nur vorläufig sein.

Denn die Banken sehen sich mit hoher Sicherheit angesichts der Kosten für die eigenen Einlagen bei der EZB gezwungen, Einnahmen zu erwirtschaften. Wer keine Einnahmen erbringt (etwa durch Wertpapiertransaktionen), muss auf andere Weise zahlen. Der BGH wird sich in seinen Überlegungen von solchen kaufmännischen Überlegungen nicht hat leiten lassen. Vielmehr werden die Banken (wenn auch andere Häuser nachziehen) dies offener kommunizieren müssen und Sie zur Zustimmung der Änderung anschreiben.

Das leidige und am Ende teure Thema Bankgebühren werde ich (auch) in den kommenden Wochen und Monaten für Sie ausführlich begleiten. Sehen Sie sich zu den aktuellen Entwicklungen einfach hier selbst um.

Mit den besten Grüßen

Ihr

Janne Jörg Kipp

Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“

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