Heimlicher Steuertrick der Regierung bei Aktien

© MH / Fotolia.com

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Im Finanzministerium herrscht eitel Sonnenschein. Angeblich sind bei uns in Deutschland die Finanzen in Ordnung, der Bundeshaushalt ausgeglichen, die Regierung hat alles im Griff. Tatsächlich aber greift die Regierung uns Steuerbürgern in den kommenden Jahren mächtig in die Tasche. Sehr ärgerlich, dass dies auch noch heimlich passiert, wie im Fall von Altbeständen bei Aktien.

Die Regierung hatte einfach die Fussball-EM genutzt, um eine Neubesteuerung durchzusetzen, die es in sich hat. Lesen Sie selbst.

Regelung bislang: Altbestände aus der Zeit vor 2009 nach Einkommensteuerrecht

Wer vor der Steuerreform im Jahr 2009 Aktien erworben hatte, musste seine Gewinne nach dem bis dahin geltenden Steuerrecht versteuern. Vielleicht erinnern Sie sich noch: Damals gab es die sogenannte Spekulationssteuer. Die hatte noch Oskar Lafontaine als Finanzminister der ersten rot-grünen Regierung einführen lassen.

Wer mit Aktien Gewinne machte, galt als Spekulant. Vor allem die kurzfristigen Gewinne waren der damaligen Regierung ein Dorn im Auge. Also mussten all diejenigen, die Aktien oder andere Wertpapiere innerhalb eines Jahres nach dem Kauf wieder verkauften und Gewinne erwirtschafteten, diese Gewinne nach dem eigenen Einkommensteuersatz versteuern. Wer beispielsweise einen Steuersatz von 30 % hatte (auf jede zusätzlich verdiente DM, die es damals noch gab), musste 30 % der Gewinne an den Staat abführen.

Nach einem Jahr Haltedauer war die Spekulationsfrist abgelaufen, Sie konnten Gewinne steuerfrei kassieren. Eine faire Lösung zumindest insofern, als Sie von der Politik damals dazu angehalten wurden, die private Altersvorsorge gleich selbst zu übernehmen. Die Rente reicht ohnehin in vielen Fällen nicht mehr aus. Warum also sollte man nicht die langfristige private Geldanlage steuerfrei belassen, da sie ohnehin aus bereits versteuertem Einkommen vorgenommen wurde.

2009 wurde alles anders

Mit der Steuerreform für das Jahr 2009 hat sich die Situation geändert. Danach müssen Sie bis zum heutigen Tag sämtliche Gewinne unabhängig von der Haltedauer versteuern. 25 % plus Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer (8 % oder je nach Bundesland 9 % von der eigentlichen Steuerschuld zusätzlich) werden fällig.

Damit zahlen Sie fast 30 % von den Gewinnen. Allerdings galt bis dato noch, dass die Altbestände aus den Jahren vor 2009 anders behandelt würden. Wer früher Aktien hatte, kann diese theoretisch steuerfrei abgeben, da die Spekulationsfrist abgelaufen ist. Genau dies hat die Regierung heimlich geändert. Heimlich heißt, dass die Massenmedien kaum darüber berichtet haben.

Deshalb für Sie zur Erläuterung: Diese Regelung wird zum 1. Januar 2018 – aller Voraussicht nach – Gesetz werden. Danach müssten Sie alle Gewinne mit alten Wertpapieren versteuern. Das heißt natürlich, dass Sie bei früheren Verkäufen Steuern sparen.

Daher bietet es sich an, dass Sie in den kommenden 15 Monaten Ihre Altbestände durchforsten sollten und überlegen, wo sich ein Verkauf lohnen könnte. Es geht immerhin um knapp 30 % der Gewinne, die ein früherer Verkauf mehr bringen würde. Noch haben Sie Zeit – dennoch lohnt sich die Analyse.

Durchforsten Sie auch mögliche Erbschaften auf solche Fälle. Oft sind alte Depots mit früheren Beständen vorhanden, bei denen Sie ebenfalls Steuern sparen können. Achten Sie auch bei Schenkungen auf die Steuerauswirkungen. Wer ein Depot verschenkt, sollte dies gegebenfalls vor dem 1. Januar 2018 machen, wenn die Schenkung ohnehin geplant war. Dann kann der Beschenkte selbst prüfen, ob ein frühzeitiger Verkauf sich lohnt.

 

 

Mit den besten Grüßen

Ihr

Redaktionsteam „Wirtschaft-Vertraulich“

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