Ihr Rechtsanspruch beim Kauf von Eigentumswohnungen

© Alterfalter / Fotolia.com

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Die Zeiten sind schwieriger geworden. Es gibt kaum noch eine Kapitalanlage, mit der Sie sicher und einfach Geld verdienen können. Viele Investoren weichen deshalb und aus privaten Gründen auf Immobilien aus. Die Immobilienpreise steigen zwar immer noch, aber in Deutschland hat sich noch keine Preisblase aufgetan.

Aktuell rechnen wir mit moderaten Preisanstiegen für Immobilien in Höhe von etwa 3 % bis 5 % – jährlich. Deshalb ist es nur natürlich, wenn auch Sie über Immobilien nachdenken sollten. Auf der anderen Seite aber sind auch viele Betrüger am Markt unterwegs.

Vermietung kann zum Problem werden

Viele Objekte, die private Investoren ohne großen Erfahrungsschatz erwerben, lassen sich in der Praxis nur schwer vermieten. Schon wird die Immobilie schnell zum Minusgeschäft.

Die Verkäufer stellen dabei selbstverständlich Mieteinnahmen in Aussicht, die nicht verbindlich sind und mit den späteren Ergebnissen nicht mehr viel zu tun haben. Endlich hat die Rechtssprechung reagiert und schützt Sie ab sofort.

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil gefällt, das den Verkäufern oder Maklern eine gewisse Aufklärungspflicht aufbürdet (Az. III ZR 308/15). Danach müssen Verkäufer oder Makler genauso aufklären wie bei anderen Kapitalanlagen. Das heißt auch, dass diese »Berater« Ihnen haften.

Anlageberater haftet Ihnen

Die einzige Voraussetzung besteht darin, dass Sie als Käufer für die Vermittlung einer Immobilie mehr als 15 % Provision gezahlt haben. Im entschiedenen Fall hatte der Anlageberater dem Käufer empfohlen, das Immobilienobjekt komplett fremdzufinanzieren.

Das stellt den Käufer naturgemäß sofort vor Probleme, wenn die Mieteinnahmen zu gering sind. Genau dies passierte: Der Käufer hatte für die Wohnung fast 50.000 € gezahlt und kam wegen der geringen Mieten mit der Kreditrückzahlung in Verzug. Je länger die Misere dauerte, desto größer wurden die Verbindlichkeiten, bis die Bank sich schließlich aufmachte, die Immobilie zu versteigern.

Die Zwangsversteigerung brachte wie so oft viel zu wenig. Der Käufer erzielte dabei nur einen Erlös von 7.000 €.

Immerhin haftet hier der Anlageberater, da die Vertriebsprovision mehr als 15 % betragen hatte. Vollkommen unabängig davon, ob wie bei anderen Kapitalanlagen ein Prospekt vorlag oder nicht – der »Berater« hätte auf das Risiko der Fremdfinanzierung hinweisen müssen.

Es besteht Aufklärungspflicht. Betroffene können sich damit auch im Nachhinein noch wehren: Sie könnten das Kaufgeschäft rückabwickeln, wie der »Deutsche Wirtschaftsbrief« berichtete. Dies dürfte in den kommenden Monaten und Jahren in vielen tausend Fällen auch passieren.

Grundsätzlich empfehlen wir indes, möglichst wenig fremdzufinanzieren. Auch in Zeiten niedriger Zinsen bleibt der oft versprochene Hebeleffekt aus, wenn Sie die Wohnung oder das Haus nicht vernünftig weitervermieten können. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt sich eine Fremdfinanzierungsquote von maximal 50 %.

 

Mit den besten Grüßen

Ihr

Redaktionsteam „Wirtschaft-Vertraulich“

aus der Redaktion des Deutschen Wirtschaftsbriefs

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