Inflation oder Deflation – der richtige Umgang mit Konjunkturschwankungen
Noch immer ist völlig ungewiss, ob das in Inflation oder Deflation münden wird. Beides birgt Risiken. Hierzulande baut sich derzeit eher ein deflationärer Druck auf, der die Konjunktur 2011 abbremsen dürfte. Allerdings nicht so stark wie in Japan, wo eine jahrelange Deflation Sachwerte drastisch dezimiert hat. Auch wenn uns das erspart bleibt, könnten wir vor holprigen Zeiten stehen. Ein Sonderproblem dabei:
Aus politischen Gründen wollen die EU-Regierungen auf Biegen und Brechen am Euro festhalten. Unsere Währung bindet alle Mitgliedstaaten in eine einheitliche Geld-, Zins- und Währungspolitik ein. Das erweist sich für die südlichen Mitglieder sowie Irland allerdings als Zwangsjacke, die hoch deflationär wirkt. Diese Länder können ihre Zinsen nicht den konkreten Gegebenheiten anpassen und den Euro nicht abwerten. Wie notwendig das jedoch sein kann, zeigt sich an Schweden, das in den 90er-Jahren praktisch bankrott war. Dann wurde die Währung um fast 50 % abgewertet. Heute steht Schweden wieder blendend da.
Da Euro-Mitgliedern das nicht möglich ist, dürfte sich der Stress in den nächsten Jahren noch verschärfen. Das wird dazu führen, dass die europäische Geldpolitik mehr und mehr dem amerikanischen Standard folgt. Die Europäische Zentralbank wird nicht darum herumkommen, sich an den schwächsten Ländern zu orientieren. Sie dürfte die Politik des leichten Geldes deshalb viel länger betreiben, als bislang angenommen wurde. Das läuft auf eine strukturelle Schwächung des Euro hinaus, und zwar über Jahre hinweg.
- Für Ihre Geldanlagen ist das keine Katastrophe. Es bedeutet aber, dass das Umfeld schwierig bleiben wird. Steigende Zinsen sind zunächst nicht zu erwarten. Schwächelt die Konjunktur weiter, belastet das Aktien. Für konservative Anleger bleibt nur eines: Konzentrieren Sie sich auf den Kapitalerhalt.
- Es wäre daher völlig falsch, bessere Renditen dadurch anzustreben, dass höhere Risiken eingegangen werden. Auch Angst ist ein schlechter Ratgeber. Gerade unter deflationären Tendenzen leiden alle Vermögenswerte. Selbst Investitionen in Gold bieten dann keinen Schutz. Bereits bestehende Positionen können Sie halten. Zukaufen sollten Sie aber nur, wenn es zu größeren Einbrüchen kommt.
- Lassen Sie sich nicht zu Fehlinvestitionen verleiten. Gehen Sie windigen Anbietern nicht auf den Leim. Vermeiden Sie unnötige Kosten. Nutzen Sie in allen Bereichen noch nicht ausgeschöpfte Einsparpotenziale. Über Möglichkeiten, wo und wie Sie dabei am besten vorgehen, informiere ich in dieser Sonderausgabe.
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So können Sie die Erbschaftsteuer auf Leistungen aus Lebensversicherungen vermeiden
Wer Begünstigter aus der Lebensversicherung eines anderen ist, unterliegt der Erbschaftsteuerpflicht. Diese Rechtsfolge tritt aber nicht ein, wenn der Begünstigte selbst Vertragspartner der Versicherung ist.
- Konkret ist das der Fall, wenn etwa die Ehefrau ihren Mann versichert und selbst die Prämien einzahlt. Stirbt der Gatte, erhält die Frau die Versicherungssumme aufgrund des von ihr abgeschlossenen Vertrags.
Erbschaftsteuer fällt nicht an. Diese Variante ist besonders bei nicht verheirateten Partnern interessant. Denn: Diese profitieren nicht vom Erbschaftsteuerfreibetrag von 500.000 €, der Ehepartnern gewährt wird.
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„Sie sollten Ihren Lesern auf jeden Fall raten, ihr Rating bei der Hausbank abzufragen.“
Der Hintergrund: Die Leserin, die einen Motorradhandel betreibt, hatte dies getan und war total entsetzt. In ihrem Fall wurde völlig ignoriert, dass das Ladenlokal ihr selbst gehörte und keine Mietzahlungen anfielen. Ihre kaufmännische Vorsicht, alte Maschinen mit 10 % abzuschreiben, wurde ihr als Negativposten angekreidet. Nachdem sie dies und andere Fakten bei der Bank zur Sprache gebracht hatte, wurde ihr Rating deutlich erhöht.
- Diese Erfahrung legt es in der Tat nahe, die Bewertungen einmal abzufragen und gründlich zu überprüfen. Notwendige Klarstellungen sollten erfolgen, bevor möglicherweise ein finanzieller Engpass eintritt. Denn: Wird dann der Gang zur Bank erforderlich, dürfte diese ein schlechtes Rating nur bestätigt sehen.
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Auf „befreiende“ Lebensversicherungsverträge dürfen Krankenkassen keinen Beitrag erheben
Bis 1968 hat die Möglichkeit bestanden, durch solche Verträge der Rentenversicherungspflicht zu entgehen. Als ein Rentner die Kapitalleistung erhielt, wollte die gesetzliche Krankenversicherung darauf Beiträge erheben. Nein, entschied dazu das Bundessozialgericht (Az. B 12 KR 15/09 R).
- Die Auszahlungen aus befreienden Lebensversicherungen sind keine beitragspflichtigen Einnahmen. Selbst dann nicht, wenn der Arbeitgeber die Versicherung bezuschusst hat. Es sind reine Kapitalleistungen. Eine Gleichstellung mit der gesetzlichen Rente oder betrieblichen Altersvorsorge kommt nicht in Betracht. Betroffene sollten sich auf dieses Urteil berufen.
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In Sachen Fahrzeitersparnis bei der Entfernungspauschale nimmt der Bundesfinanzhof Stellung
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG ist die kürzeste Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zugrunde zu legen. Es sei denn, eine andere Route ist „offensichtlich verkehrsgünstiger“. Dazu ein Fall vor dem FG München: Die kürzeste Strecke betrug 33 km. Bei den Werbungskosten hatte der Kläger jedoch 41 km geltend gemacht. Die dadurch erzielte Zeitersparnis von 5 Minuten reichte dem Gericht allerdings nicht aus (Az. 13 K 55/08).
- Nach Nichtzulassungsbeschwerde des Steuerzahlers hat der BFH die Revision zugelassen (Az. VI R 3/10). Wie es ausgeht, werde ich berichten. Wollen Sie als Berufstätige morgendliche Staus umgehen, bedenken Sie: Ab wann längere Strecken steuerlich anzuerkennen sind, kann sehr wichtig sein.
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Gefährden Sie bei Verträgen mit nahen Angehörigen nicht selbst die steuerlichen Vorteile
Grundsätzlich steht es Ihnen frei, auch innerhalb der Familie steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen. Dies funktioniert aber nur, wenn die jeweiligen Vertragsgestaltungen einem Fremdvergleich standhalten. Das gilt nicht nur für die Verträge selbst. Auch die finanzielle Abwicklung muss wie unter Fremden erfolgen. Geschieht das nicht, macht Ihnen das Finanzamt einen Strich durch die Rechnung. So wie in diesem Fall:
- Mietzahlungen wurden auf das Konto des Ehepartners überwiesen. Beide waren verfügungsberechtigt. Dem Finanzamt fiel auf, dass alle drei Monate die dreifache Monatsmiete auf ein anderes Konto zurückfloss. Im Vertrag fehlten zudem Angaben zu den Räumlichkeiten, und auch der Mietbeginn war unklar. Die Folge: Die steuerliche Anerkennung kommt nicht in Betracht, so das Finanzgericht Düsseldorf (Az. 1 K 292/09 E).
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Sind Sie zu Steuernachzahlungen verpflichtet, kommen Sie um die 6 % jährlich nicht herum
Bei dem aktuell niedrigen Zinsniveau können Sie am Geldmarkt von einer derartig hohen Rendite nur träumen. Auch wenn die späte Zahlung Liquiditätsvorteile bringt, kann von einem Zinsvorteil nicht die Rede sein. Indes:
- Das braucht das Finanzamt nicht zu interessieren, befand rechtskräftig das Finanzgericht Niedersachsen. Bei der Festsetzung von Nachzahlungszinsen spielen die tatsächlichen Auswirkungen keine Rolle. Unabhängig vom jeweiligen Marktniveau sind die 6 % rechtmäßig (Az. 15 K 400/08). Quintessenz: Sie sollten alles tun, um Steuernachforderungen zu vermeiden.
Berufsunfähigkeitspolicen, gekoppelt mit Rentenversicherungen, sind nutzlos und teuer
Eigenständige Berufsunfähigkeitspolicen sollten eigentlich für jedermann eine Selbstverständlichkeit sein. Darauf weisen Versicherer zu Recht hin. Bei den Kombinationspolicen überwiegen jedoch Eigeninteressen. Die Extrabausteine kosten zwischen 5 und 10 % der Versicherungssumme und haben weitere Nachteile:
- So sind sowohl die Prämien für die Rente als auch für die Deckung der Berufsunfähigkeit einzuzahlen. Um in den Genuss des vollen Schutzes zu kommen, müssen Kunden beide Policen bis zum Ende durchhalten. Zwei Drittel der Rentenversicherungen werden jedoch vorzeitig beendet. Grotesk wird es bei Riester-Renten: Erhalten Frührentner tatsächlich Lohnersatz wegen Berufsunfähigkeit, entfällt die bisherige Zulage. Nur diese macht Riester-Produkte aber überhaupt erst interessant – und nicht die meist mageren Renditen.
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Lassen Sie sich nicht überraschend den Geldhahn zudrehen, wenn es in der Ehe kriselt
Solange eine Partnerschaft funktioniert, dürfte ein Gemeinschaftskonto in Form des Oder-Kontos üblich sein. Dabei darf jeder Kontoinhaber ohne Mitwirkung des Partners Geld abheben oder Überweisungen tätigen. Weniger gebräuchlich ist das Und-Konto, bei dem beide gemeinsam handeln müssen. Der Knackpunkt:
- Kommt es zum Streit, kann beim Oder-Konto einer der Inhaber den anderen eigenmächtig blockieren. Schränkt er die Verfügungsbefugnis des Partners gegenüber der Bank ein, ist diese daran gebunden. Transaktionen sind dann nur noch möglich, wenn der andere Kontoinhaber zustimmt.
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Zur Begründung einer Mieterhöhung können Sie den Mietspiegel der Nachbarstadt heranziehen
Das ist laut Bundesgerichtshof zulässig, wenn es sich um vergleichbare Gemeinden handelt (Az. VIII ZR 99/09). Da längst nicht in jeder Stadt Mietspiegel existieren, kann das für Vermieter eine echte Erleichterung sein.
- Der Verweis ist auch dann möglich, wenn der Mietspiegel in einem einfachen Verfahren erstellt wurde. Es ist dann Sache der Mieter, Zweifel an der Verlässlichkeit des zugrunde gelegten Datenmaterials zu äußern. Nur wenn Mietern das gelingt, sind auf solche Vergleichsdaten gestützte Mieterhöhungen unwirksam.
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Ist ein Investment gescheitert, kann Ihnen die Kick-back-Rechtsprechung aus der Patsche helfen
Danach ist es den Banken nicht erlaubt, hinter dem Rücken von Anlegern Rückvergütungen zu kassieren. Dabei kommt es nicht darauf an, wie die Zahlung der Provisionen im Einzelnen abgewickelt worden ist. Ganz aktuell hat das Oberlandesgericht Frankfurt/M. dazu folgendes Urteil gefällt (Az. 9 U 99/09):
- Das Geld muss nicht zuerst von der Bank zum Anbieter und dann teilweise wieder zurückgeflossen sein. Entscheidend ist allein, dass betroffene Anleger von der Rückvergütung an die Bank nichts wussten. Im Urteilsfall waren die Provision und auch das Agio im Verkaufsprospekt ausdrücklich genannt. Indes: Es blieb unklar, dass das Geld der beklagten Bank wieder direkt zugeflossen war.
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Wenn Sie ein größeres Wertpapierdepot erben, könnte sich ein Kursvergleich für Sie lohnen
Für die Wertermittlung sind laut Gesetz die Kurse am Todestag entscheidend. In der Praxis sieht es aber so aus: Banken geben die Kursstände vom Tag zuvor an das Finanzamt weiter. Das kann für Sie durchaus positiv sein. Vorausgesetzt, die Kurse sind am Todestag gestiegen. Bei einem Kursverfall dagegen sollten Sie aktiv werden.
- Weisen Sie niedrigere Notierungen am Todestag nach, hilft Ihnen das, die Erbschaftsteuer zu senken. Zudem geben die Kreditinstitute meist die Schlusskurse der elektronischen Handelsplattform Xetra an. Im Verlauf des Todestages können die Kurse aber deutlich tiefer gelegen haben.
- Bei Investmentfonds melden Banken meist den täglich ermittelten Rücknahmekurs der Fondsgesellschaft. Die meisten Fonds sind aber inzwischen börsennotiert. Das macht Kursabgleiche auf jeden Fall sinnvoll. Bei exotischen Papieren, die wenig gehandelt werden, akzeptiert der Fiskus auch die niedrigeren Briefkurse.
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Genussrechte, ob mit oder ohne Gewinnbeteiligung, sind für Sie als Privatanleger nicht geeignet
Schon gar nicht, wenn Sie als Anleger Wert auf Sicherheit und Transparenz bei gleichzeitiger Flexibilität legen. Im Brief 25/10 habe ich ein Beispiel für Undurchsichtigkeit genannt: Prokon, tätig in erneuerbaren Energien. Bundesweit versucht dieser Anbieter, Geld einzusammeln. Mit 8 % Verzinsung schon ab Beträgen von 100 €.
Die Anleger wissen nicht einmal, in welche Objekte ihr Geld investiert wird. Mitspracherechte gibt es nicht. Zudem hängt die Auszahlung des jährlichen Zinses von der Gewinnentwicklung ab. Im Klartext heißt das:
- Die Zinsen sind alles andere als sicher. Bei Verlusten schrumpft das eingesetzte Kapital entsprechend mit. Wer Genussrechte zeichnet, erhält im Gegenzug keine Sachwerte oder sonstigen Sicherheiten. Folge: Wenn eine Gesellschaft aufgelöst wird, besteht kein Anspruch auf Erlöse aus dem Verkauf der Anlagen. Im Falle einer Insolvenz werden Anleger nur aus dem bedient, was andere Gläubiger übrig lassen.
- Über die festgelegte Laufzeit hinweg sind Zeichner vollständig am unternehmerischen Risiko beteiligt. Bei Prokon legt man sich für mindestens fünf Jahre fest. Ein vorzeitiger Auszahlungsanspruch besteht nicht. Die Rückkaufgarantie suggeriert eine Sicherheit, die sich tatsächlich als äußerst fraglich erweisen kann. Garantiegeber ist eine GmbH. Aufgrund geringer Kapitalausstattung könnte sie im Ernstfall ausfallen.
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Warnung: Ein Fall aus der Praxis, wie es beim Telefonverkauf von Geldanlagen laufen kann
In Deutschland sind Anbietern solche Anrufe verboten. Meist wird aus der benachbarten Schweiz angerufen. Im Fall Real Estate & Oil, Dubai Oil Industries waren zusätzlich Telefonverkäufer aus Düsseldorf aktiv. Um ihre Spuren zu verwischen, operierten sie von vornherein unter falschem Namen. Damit nicht genug:
Besonders kapitalkräftige Anleger wurden in ein Hotel nach Wien eingeladen und richtig „heiß“ gemacht. Dort wurde unter anderem eine Person präsentiert, die angeblich von der OPEC beauftragt worden war. Wie erfolgreich diese Aktion war, zeigt sich daran, dass ein Anleger sage und schreibe 850.000 € locker machte. Fast schon selbstverständlich ist, dass eine professionell gestaltete Homepage Seriosität suggerieren sollte.
- Alles, was bisher in Erfahrung gebracht werden konnte, sind Strohmänner und zahlreiche Tarnnamen. Als Geschäftsführer hatten die Hintermänner einen Rentner eingesetzt, der keinerlei Vermögen hatte. Selbst wenn die Betrüger ermittelt werden können, dürfte das Geld der Anleger restlos verpulvert sein.
- Wenn Sie ein Unbekannter zwecks Geldanlage anrufen sollte, legen Sie am besten sofort den Hörer auf. Erkennen Anrufer dagegen auch nur ansatzweise Interesse, werden Sie sie garantiert nicht wieder los. Man wird Sie immer wieder behelligen – und das kann sich über Monate hinziehen.
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Haben Sie Wertpapierdepots, erinnere ich daran, schon zu Lebzeiten Vorkehrungen zu treffen
Bei größeren Depots kann Erbschaftsteuer anfallen. Diese wird auf Basis des Wertes am Todestag ermittelt. Kommt es in der Folgezeit zu Kursverlusten, sollten die Erben die Möglichkeit haben, schnell einzugreifen. Der Knackpunkt: Sie benötigen dafür den Erbschein oder das Testament nebst dem Eröffnungsprotokoll. Das kann mehrere Monate dauern, während das Depot weiter im Wert verfällt.
Zu längeren Wartezeiten kommt es zwangsläufig, wenn Testamente im Bankschließfach deponiert werden. Wenn sich die Erben nicht legitimieren können, kommen sie an die Inhalte von Schließfächern nicht heran. Sinnvoll ist es deshalb, den potenziellen Erben eine Vollmacht über die Konten und Depots zu erteilen. Diese sollte aber erst in Kraft treten, wenn der Todesfall tatsächlich eingetreten ist.
- Grundsätzlich sollten Vollmachten nur Personen eingeräumt werden, denen man uneingeschränkt vertraut. Bewahren Sie die Vollmacht zu Hause auf. Die Erben sollten wissen, wo sie sich befindet.
- Vollmachten über Wertpapierdepots sind allerdings wirkungslos, wenn die Bank sie nicht anerkennt. Lassen Sie sich das bankeneigene Formular geben und füllen Sie es direkt bei dem Kreditinstitut aus. Ansonsten hilft eine notarielle Beurkundung. Sie kann zwar einige hundert Euro kosten, bietet aber Sicherheit.
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