Kapitalanlagen 2011: Erhalten Sie den Durchblick

Noch ist es nicht so weit. Trotzdem sollten Sie bei Ihren Kapitalanlagen auf jeden Prozentpunkt achten. Ganz klar werden bei stärker werdender Inflation auch die Renditen am Geld- und Anleihemarkt steigen. Das nützt Ihnen aber nichts, wenn Sie Ihr Kapital so angelegt haben, dass es langfristig gebunden bleibt. Vorsorglich sollten Sie bei Festzinsanlagen schon jetzt Laufzeiten von mehr als einem Jahr vermeiden.

 

Nach wie vor gibt es bei Geldanlagen keine absolute Sicherheit, sondern allenfalls beherrschbare Risiken. Als Gewinner des vergangenen Jahres haben sich neben Aktien auch Indexfonds (ETFs) auf Aktien erwiesen. Sind Sie meinen entsprechenden Anlageempfehlungen gefolgt, dürften Sie zweistellige Renditen erzielt haben. 2011 wird zwar auch hier die Luft dünner – echte Alternativen gibt es aber noch nicht.

 

Trotz der steigenden Inflationsrisiken sehe ich keinen Grund, die bisherige Anlagestrategie zu ändern. Aktien und ETFs sind eine gute Geldanlage, die Ihnen nach wie vor attraktive Renditemöglichkeiten bietet. Die Sicherheit ist groß. Aktien sind Sachwerte, die Ihnen gehören. Die Banken bewahren sie lediglich für Sie auf.  ETFs sind, ebenso wie andere Investmentfonds, Sondervermögen. Das macht sie sicherer als Zertifikate. Sondervermögen bleibt Ihnen als Eigentümern selbst dann erhalten, wenn die Fondsgesellschaft pleite geht.

 

  • Ich bekräftige nochmals meinen Rat, ganz überwiegend in börsengehandelte Wertpapiere zu investieren. Transparenz und jederzeitige Handelbarkeit schützen Sie davor, an Kapitalvernichter zu geraten.

 

  • Immer, wenn man ungefragt an Sie herantritt, können Sie davon ausgehen, dass die Sache einen Haken hat. Das gilt regelmäßig auch, wenn „gute Freunde“ Sie für ein bestimmtes Angebot begeistern wollen. Bei mir mehren sich die Fälle, in denen Leser mich zu Empfehlungen aus ihrem Bekanntenkreis befragen. Prüft man hier genauer nach, erweisen sich solche Tipps meist als hoch riskant oder sogar Schrott.

 

  • Auch in dieser Sonderausgabe warne ich wieder vor dubiosen Angeboten und empfehle seriöse Alternativen. Dazu gehören steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, die es bei einigen Anlageformen durchaus noch gibt. Nehmen Sie sich die Zeit zur gründlichen Lektüre. Es könnte sich für Sie lohnen.

 

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Lassen Sie sich trotz Inflationssorgen nicht übereilt in den Kauf von Mietimmobilien treiben

Die Unsicherheit an den Finanzmärkten hat den Markt für Wohnimmobilien jetzt in Bewegung gebracht. Die Preise für Häuser sind vergleichsweise stabil. Gut vermietete Objekte bringen offenbar sichere Einnahmen. Aber Achtung: Das gelingt nur, wenn die Wohnungen für Mieter attraktiv sind – und bleiben.

 

Auch wenn Anlagevermittler Ihnen etwas anderes weismachen wollen: Echte Renditechancen sind selten. So das Ergebnis einer Studie, die das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung kürzlich vorgelegt hat. Danach hatten 20 % der befragten Vermieter in den zurückliegenden fünf Jahren Verluste zu beklagen.  40 % konnten gerade eben ihre Kosten decken. Als Durchschnittsrendite wurden lediglich 1,6 % p.a. ermittelt.

 

  • Auch wenn die Wohnraummieten demnächst steigen, verspricht das kaum höhere Einnahmen. Der Grund: Im Zuge der Klimaschutzziele fallen bei älteren Objekten massive energetische Modernisierungen an. Anstelle von Mieteinkünften als willkommenes Zubrot könnten teure Investitionen auf Vermieter zukommen. Wer dann in die falschen Objekte investiert hat, schlittert schnell in ein finanzielles Fiasko.

 

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Eine Kapitalanlage-GmbH ermöglicht Ihnen Spardoseneffekte und Werbungskostenabzug

Der Gründungsaufwand lohnt sich, wenn größere Aktiendepots langfristig angelegt werden sollen. Denn: Hält eine GmbH Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften, kann sie diese nahezu steuerfrei veräußern. Lediglich 5 % des Veräußerungsgewinns bzw. der Dividende unterliegen der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Die restlichen 95 % sind steuerfrei, solange sie in der „Spardosen-GmbH“ verbleiben.

 

  • Verwaltungs- und Zinskosten können abgezogen werden, was bei Privatanlagen seit 2009 nicht mehr geht. Bei späterer Auflösung oder Ausschüttung wird das Teileinkünfteverfahren angewandt. Das bedeutet: 60 % des Auflösungsgewinns sind mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.

 

  • Die GmbH darf aber kein Finanzunternehmen nach § 8 b Abs. 7 Körperschaftsteuergesetz darstellen. Dann würde die weitgehende Steuerfreiheit innerhalb der GmbH entfallen. So umgehen Sie diese Falle:

 

  • Finanzunternehmen sind auf den kurzfristigen Eigenhandelserfolg ausgerichtet. Das beabsichtigen Sie nicht. Verbuchen Sie zur Klarstellung alle Vermögenswerte im Anlagevermögen. Halten Sie sie möglichst ein Jahr. Die notariellen Gründungskosten der GmbH können Sie durch eine Mustersatzung senken.

 

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Durch zinsgünstige Firmenkredite können Sie Mitarbeiter länger an Ihren Betrieb binden

Ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil besteht nur, wenn der vereinbarte Zins den marktüblichen unterschreitet. Als Referenzgröße dürfen Sie dabei den niedrigsten Zinssatz für vergleichbare Darlehen zugrunde legen. Auch den von besonders günstigen Direktbanken aus dem Internet. Alternativ besteht diese Möglichkeit: Setzen Sie den Effektivzinssatz der Deutschen Bundesbank an, dürfen Sie davon 4 % abschlagen.  

 

  • Bei Kleinkrediten bis zur Höhe von 2.600 € gilt ein Freibetrag. Zinsvorteile sind nicht zu versteuern. Zudem: Sachbezüge sind bis zur Höhe von 44 € im Monat steuerfrei. Erst darüber beginnen geldwerte Vorteile. Angenommen, Sie gewähren einen Kredit von 40.000 € zu 3,4 %. Die Direktbanken verlangen 4,7 %. Steuerpflichtig ist die Differenz von 1,3 %. Das wären im Jahr 520 € bzw. monatlich 43,33 €.

 

  • Da dieser Betrag innerhalb der Freigrenze liegt, würden hier für den Arbeitnehmer keine Steuern anfallen. Das kann dann besonders lukrativ werden, wenn die Zinsen für Kredite demnächst stärker anziehen. Steuerlich von Belang sind die Konditionen, die am Tag der Kreditvereinbarung vorlagen.

 

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Wenn Sie besonders gut verdienen, müssen Sie auch privat mit Steuerprüfungen rechnen

Das ist bei Überschusseinkünften ab 500.000 € im Jahr der Fall. Dann wird alles zusammengerechnet: Die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Renten sowie aus Kapitalvermögen und Vermietung.

 

Nach wie vor ungeklärt sind einige Details. So sind Kapitaleinkünfte ja der Abgeltungsteuer unterworfen. Warum sollte etwas deklariert werden, nachdem die Abgeltungsteuer gerade von der Erklärungspflicht befreit? Ausgenommen sind natürlich unberücksichtigte Verluste aus Kapitalanlagen, die verrechnet werden sollen.

 

  • Wer dicht unterhalb von 500.000 € liegt, sollte eine Veranlagung von Kapitaleinkünften besser vermeiden. Kommt der Prüfer ins Haus, geht es auch um die neuen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten. Sie umfassen einen Zeitraum von sechs Jahren. Ebenfalls nicht ganz klar ist, was hier in Grenzfällen gilt. Wenn also weniger als 500.000 € erklärt wurden, die Grenze aber mit den Kapitaleinkünften überschritten ist.

 

  • Selbst wenn die 500.000-€-Grenze nicht tangiert wird, kann eine Steuerprüfung zu Hause drohen. Nämlich dann, wenn die Steuerverhältnisse aufklärungsbedürftig sind und sich das Amt dafür nicht eignet. Wegen der Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung brauchen Sie den Prüfer aber nicht ins Haus zu lassen. Die Prüfung erfolgt dann beim Steuerberater oder im Amt, was allerdings Aufwand und Kosten verursacht.

 

  • Bei zusammenveranlagten Ehegatten ist die Einkommensschwelle getrennt zu ermitteln. Das heißt konkret: Die Vermögenssphären sind zu trennen. Aber auch ein Ehegatte kann ins Visier des Prüfers geraten. Etwa dann, wenn er geringe Kapitaleinkünfte mit teuren gemeinsamen Anschaffungen begründet.

 

Überträgt ein Ehegatte dem anderen das Familienwohnheim, bleibt die Schenkung steuerfrei

Die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft muss zum Zeitpunkt der Schenkung bereits bestanden haben. Spätere Eheschließungen oder Partnerschaftsbegründungen haben keinen Einfluss mehr auf die Steuerbefreiung. Entscheidend sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Schenkung, so der Bundesfinanzhof (Az. II R 37/09). Eine spätere Hochzeit stellt kein rückwirkendes Ereignis gemäß § 175 Abgabenordnung dar.

 

  • Andererseits genügt es, wenn ein Objekt erst bei der Schenkung als Familienwohnheim genutzt wird. Ob es bei der Herstellung oder Anschaffung anderen Zwecken diente, ist für die Steuerbefreiung unerheblich. Ist der Eigentumsübergang erfolgt, muss das Objekt auch nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Anders als in Todesfällen setzt die Steuerfreiheit hier keine weitere Selbstnutzung voraus.

 

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Die Absenkung des Garantiezinses auf 1,75 % macht Lebensversicherungen noch unattraktiver

Bis 2000 hatte dieser Zins 4,0 % betragen. Tatsächlich waren damals Renditen von rund 7 % zu erzielen. Die Kappung wirkt ab 1. Januar 2012 und gilt dann für alle neuen Verträge über die gesamte Laufzeit hinweg.

 

  • Die Garantie bildet nur den Sockel. Gewinnbeteiligungen und Schlussboni führen zu besseren Ergebnissen. Aktuell schaffen gute Anbieter knapp 4 %. Die langfristige Inflationsrate beträgt etwa 2,4 bis 2,5 %. Wirtschaften Versicherer aber schlecht, bleiben die garantierten 1,75 % deutlich unter der Inflationsrate. Wegen der anstehenden Senkung noch dieses Jahr eine Lebenspolice abzuschließen, bringt jedoch nichts. Denn wer an einen schlechten Anbieter gerät, handelt sich damit das Risiko einer Kapitalvernichtung ein.

 

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Lassen Sie bloß die Finger von Immobilienfinanzierungen über fondsgebundene Policen

Bei Mietobjekten sind die Finanzierungszinsen von der Steuer absetzbar. Hier setzen die Banken gern an. Sie raten, Fondspolicen mit mindestens zwölfjähriger Laufzeit abzuschließen, anstatt regelmäßig zu tilgen. Hat der Kunde dann die 60 erreicht, braucht er den Gewinn aus der Versicherung nur zur Hälfte zu versteuern. Zudem wird meist mit dem Zinseszinseffekt während der Laufzeit geworben. Indes:

 

Durch die Abschlusskosten der Lebensversicherung gehen rund 4 % der eingezahlten Prämien verloren. Hinzu kommen die Kosten für den „Versicherungsmantel“, die pro Jahr mit 1,5 % oder mehr zu Buche schlagen. Nicht zu vergessen die Fondskosten, die bei Dachfonds etwa 2 % pro Jahr betragen. Weiterer Kostenblock: Dachfonds investieren in andere Fonds. Das dürfte die Rendite nochmals um 1 % oder sogar mehr mindern.

 

  • Banken verweisen häufig darauf, dass mit solchen Policendarlehen rund 6 % Rendite zu erzielen sind. Um alle Kosten zu decken, müsste dafür aber ein Fondsertrag von über 10 % erwirtschaftet werden. Das wird in den meisten Fällen kaum gelingen. Die Bank dagegen macht immer ein gutes Geschäft.

 

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Die Kontrolle der Banken durch „amtliche“ Testkäufer schützt Sie nicht vor Falschberatungen

Trotz neuer gesetzlicher Verpflichtung haben viele Banken ihren Kunden keine Beratungsprotokolle übergeben. Deshalb will die Finanzaufsicht BaFin die Beratungsqualität künftig von Testkunden überprüfen lassen. Warum ich das sehr kritisch sehe, habe ich Ihnen im Brief 1/11 dargelegt. Ergänzend dazu:

 

  • Die Kreditinstitute werden dafür sorgen, dass ihre Berater gesetzliche Pflichten beachten – mehr aber nicht. Ob sich Produkte für Kunden rechnen, interessiert nicht, wenn auf mögliche Risiken hingewiesen wurde. Noch verhängnisvoller als ein einzelnes Wertpapier ist die mangelhafte Zusammenstellung von Depots. Welche Gefahren hier drohen, können verdeckte Testkäufer nicht einmal ansatzweise ermitteln.

 

  • Die vielen Vorgaben des Gesetzgebers treiben bei den Geldhäusern die administrativen Kosten in die Höhe. Anlageberater dürften deshalb angewiesen werden, pro Beratung möglichst hohe Umsätze zu machen. Fazit: Eine echte Verbesserung der Beratungsqualität sollten Sie nicht erwarten.

 

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Immer wieder erinnere ich daran, die Risiken von Kapitalanlagen nicht zu unterschätzen

So hatte ich vor Jahren von exotischen Immobilienfonds abgeraten, die am Persischen Golf investieren. Auch wegen der „politischen Risiken, die in den dortigen Feudalstaaten drohen“ – nachzulesen im Brief 49/05. Diese Befürchtungen haben sich jetzt bestätigt. Die kühnen Pläne der kleinen Golfstaaten sind in Frage gestellt. Jederzeit kann es zu Revolten kommen. Das schreckt nicht nur Touristen, sondern auch Investoren ab.

 

  • Sie vor Engagements dieser Art zu bewahren, ist eine Aufgabe, der ich mich weiterhin widmen werde. Findige Anbieter verstehen es nach wie vor, scheinbar lukrative Investments an den Mann zu bringen. Der Stoff für frühzeitige Warnhinweise wird mir also auch in Zukunft bestimmt nicht ausgehen.

 

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Ich warne nochmals davor, sich von unseriösen Schweizer Anbietern abzocken zu lassen

Zuletzt im Brief 34/10 habe ich darauf verwiesen, wie etwa die Nemesis Investment AG trickste. Im Detail: Kunden wurden zunächst mit Anlagebeträgen von 10.000 sfr. gelockt. Die Gebühr betrug 7 %, also 700 sfr. Dann wurden Anleger gefragt, ob sie sich vorstellen könnten, 100.000 sfr. bei Nemesis verwalten zu lassen. Zusagen wurden sofort in den Vertrag aufgenommen und von der Ersteinzahlung gleich 7.000 sfr. einkassiert.

 

  • Mit ähnlichen Praktiken operieren auch andere Anbieter. Sie überreden Anleger zu langen Laufzeiten. Diese bilden die Basis dafür, die Einzahlungen der ersten Jahre in die eigene Tasche „umzuleiten“. Besonders beliebt ist diese Masche bei Investitionen in Edelmetalle.

 

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Bundesfinanzhof erlaubt Gestaltungsmöglichkeit, um mit Verlusten Steuern zu sparen

Im Urteilsfall hatten Privatanleger zwecks Verwaltung ihres eigenen Vermögens eine GmbH gegründet. Dann brachte der Aktienhandel am Neuen Markt ernorme Verluste ein. Die Gesellschafter reagierten wie folgt: Sie veräußerten ihre jeweiligen Beteiligungen mit Verlust an einen Mitgesellschafter, also durch Ringverkauf. Zeitgleich erwarben sie wiederum eine Beteiligung in gleicher Höhe von einem anderen Gesellschafter. Das Finanzamt lehnte diese Art der Verlustnutzung wegen Gestaltungsmissbrauchs ab.

 

  • Nicht so der BFH (Az. IX R 40/09). GmbH-Anteile oder Aktien ließen sich jederzeit gezielt verkaufen. Lägen keine gesetzlichen Verlustabzugsbeschränkungen vor, seien Veräußerungsverluste zu berücksichtigen. Das gelte auch, wenn in gleichem Umfang wiederum Anteile von anderen Beteiligten erworben werden. Erlittene Verluste könnten dann mit Kapitaleinnahmen oder Firmengewinnen verrechnet werden. Denn: Bei einem erneuten Verkauf fielen die Verluste wegen der niedrigen Anschaffungskosten geringer aus.

 

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Achten Sie auf die Gebührenfalle, wenn Sie festverzinsliche Wertpapiere kaufen wollen

Wie bei Aktien benötigen Sie auch für Anleihen ein Depot, in das die Werte eingebucht werden können. Bei Direktbanken kostet die Depotführung Sie meist nichts. Bei Kauf und Verkauf fallen allerdings Kosten an. Da die Renditen von Anleihen meist niedrig sind, sollten Sie die Nebenkosten nicht unterschätzen.

 

  • Wenn Sie Anleihen direkt erwerben wollen, besteht etwa die Möglichkeit, eine Filialbank einzuschalten. Bisweilen haben die Banken bestimmte Anleihen „auf Lager“ oder kaufen sie im Kundenauftrag ein. Verlangt wird eine Gebühr zwischen 0,25 und 0,5 % des Kaufpreises. Sie wird nicht immer ausgewiesen. Manchmal werden die Papiere teurer ins Depot eingebucht, als sie tatsächlich eingekauft wurden. 

 

  • Werden Orders über die Börse abgewickelt, erwerben Sie die Anleihen zu den günstigen Börsenkursen. Aber auch Direktbanken berechnen Ihnen Ordergebühren, was zwangsläufig die Kursgewinne schmälert. Zudem verlangen auch die Börsen Gebühren. Diese sind von Börsenplatz zu Börsenplatz verschieden. Meist richten sie sich nach dem Ordervolumen. Für Anleihen fallen mindestens 1,94 bis 5,75 € an. Nur wenn Sie diese Kosten abziehen, wissen Sie, wie hoch die tatsächliche Rendite ausfällt.

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