Kick Back Provisionen: Bank muss nicht nur über aktuelle Provisionen aufklären

Auch über Jahre zurückliegende Kick Back Provisionen müssen Banken aufklären. Hierzu erging ein Urteil des Amtsgerichts Heidelberg, das Signalwirkung hat und inzwischen rechtskräftig ist.

Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Heidelberg zu Kick Back Provisionen hat Dr. Erhard Liemen seine Leser bereits früher hingewiesen. Normalerweise haben Urteile von Amtsgerichten keine Auswirkungen über den Fall hinaus, doch dies ist hier anders. Die BB Bank hatte einem Rentner 2005 zu zwei Aktien- und einem Lebensversicherungsfonds geraten. Für die investierten 65.000 € hatte die Bank rund 4.400 € Provision eingestrichen.

Banken müssen auch über Jahre zurückliegende Kick Back Provisionen aufklären

Auch wenn die Fälle zig Jahre zurückliegen, haben die Banken Auskunft zu erteilen, so das Gericht. Die BB Bank hat die Berufung vor dem Landgericht zurückgenommen, so dass das Urteil damit rechtskräftig ist.

(Der Deutsche Wirtschaftsbrief 15/2011)

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