Kursverluste bei Fonds bieten Unternehmern und Freiberuflern neue Steuersparchancen

Sind Aktien deutlich unter den Einstandspreis gefallen, ist der Abschlag auf den aktuellen Kurs sofort ansetzbar. Mit der Konsequenz, dass sich auch ohne einen Verkauf der Dividendenpapiere die Steuerlast verringert.  Diese Möglichkeit hat das Finanzministerium auf Investmentanteile erweitert (Az. S 1980-1/10/10011:006). Vorausgesetzt, dass die Aktienquote des Fonds mindestens 51 % beträgt.

Bei starken Kursverlusten Ihrer Aktien können Sie den Abschlag geltend machen.

Bei starken Kursverlusten Ihrer Aktien können Sie den Abschlag geltend machen.

Zum aktuellen Bilanzstichtag muss der Rücknahmepreis unter 40 % der Anschaffungskosten gesunken sein. Oder zwischen aktuellem und vorausgegangenem Stichtag müssen die Anteile mehr als 25 % verloren haben.

Selbstständige können diese vorzeitige Gewinnminderung noch für die anstehende Bilanz 2010 nutzen

In offenen Fällen haben Sie die Möglichkeit, auch die Jahresabschlüsse ab dem Jahr 2007 anzupassen. Das ist eine Steuerstundung. Bei Verkauf ist der Erlös dem abgeschriebenen Bilanzwert gegenüberzustellen. Steuerlich wird ein entsprechend niedrigerer Verlust realisiert.

So können Sie Kursverluste wieder zu Ihrem Vorteil nutzen und reduzieren so den wahren Verlustwert.

Bilderquelle: ©  imageteam  – Fotolia.com

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