Neuer Schutz vor Schrottimmobilien
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“Wirtschaft-vertraulich”:
Der deutsche Immobilienmarkt boomt. Und das zieht weiterhin auch zwielichtige Angebote an.
Vielleicht sind Ihnen auch schon einmal Immobilien-Objekte angeboten worden, deren Wert mehr als fragwürdig erschien.
Diese berüchtigten Schrottimmobilien haben schon manchem Investor hohe Verluste eingebracht.
Und dank der Überredungskünste der Verkäufer haben Investoren auch manchmal tatkräftig mitgeholfen, sich über den Tisch ziehen zu lassen.
Schnelle Kaufabschlüsse sind gefährlich
Das A und O des Schottimmobilien-Verkaufs ist der Zeitfaktor.
Denn wer sich als ernsthafter Immobilienkäufer die Zeit nimmt, um das Objekt ausgiebig zu prüfen, würde sicher schnell dahinterkommen, dass etwas faul ist.
Dem trägt auch der Gesetzgeber eigentlich Rechnung.
Denn es ist bei Immobilien-Geschäften eine gesetzliche Bedenkzeit vorgeschrieben. Diese beträgt 2 Wochen, ehe der Kaufvertrag beim Notar unterschrieben und beurkundet wird.
Doch diese Frist unterwandern die Verkäufer von Schrottimmobilien gern. Und sie tun noch mehr:
Käufer werden ausgenutzt
Sie sorgen sogar dafür, dass der Käufer dann beim Notar von sich aus erklärt, dass er die 2-wöchige Frist erhalten habe.
Dem Notar bleibt dann nichts weiter übrig, als den Vertrag zu beurkunden.
Diese Schwindelei über die Zeiträume hat für den Käufer drastische Folgen. Denn wenn er dann feststellt, dass mit dem Objekt etwas nicht in Ordnung ist, laufen Schadenersatzforderungen ins Leere.
Der Bundestag hat dem nun aber einen endgültigen Riegel vorgeschoben.
Gesetzgeber sorgt für echte Bedenkzeit
Denn nun ist gesetzlich neu geregelt, dass der Kaufvertrag tatsächlich 2 Wochen vor Unterzeichnung durch den Notar selbst dem Käufer überreicht werden soll.
Damit soll verhindert werden, dass sich Käufer eine Verkürzung der Bedenkfrist abschwatzen lasen.
Notare in der Pflicht
Und auch auf Seiten des Notars wird nachgebessert. Denn dieser läuft Gefahr, seines Amtes enthoben zu werden, wenn er gegen die neuen Vorschriften verstößt.
Ich halte das für eine wichtige Verbesserung im Immobilienhandel. Denn wir sind uns wohl einig:
Nur die wenigsten können sich sicher sein, im Ernstfall den psychologisch geschulten Verkaufsgesprächen von dubiosen Vertriebsmitarbeitern wirklich widerstehen zu können.
Durch die neuen Regelungen stellt der Gesetzgeber endlich mal ein echtes Hilfsmittel parat, um die Käufer vor späteren Schäden zu schützen. Generell gilt aber auch weiterhin:
Verzichten Sie nicht auf professionelle Beratung
Wenn Ihnen eine Immobilie angeboten wird, holen Sie sich professionelle Beratung an Ihre Seite. So können schon im Vorfeld die gröbsten Fehler vermieden werden.
Außerdem sollten bei Ihnen alle Alarmglocken schellen, wenn der Verkäufer Zeitdruck aufbaut. Das ist meist ein untrügliches Indiz dafür, dass etwas nicht stimmt.
Mit besten Grüßen
Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“
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