Nur echtes Gold zählt

Physisches Gold bleibt gefragt

In den vergangenen Jahren hatten Gold-Anleger die Qual der Wahl. Um an der Wertentwicklung des gelben Edelmetalls zu partizipieren, standen Investoren verschiedene Möglichkeiten offen. Zum einen natürlich das Investment direkt in Barren oder Münzen. Hierbei trat aber regelmäßig das Problem der Lagerung und entsprechender Kosten auf.

Als Alternativen boten sich da etliche ETCs (Exchange Traded Commodities – börsengehandelte Rohstoffe) oder Zertifikate an. Dabei gab es Zertifikate und ETCs wie das bekannte Xetra-Gold, die mit physischem Gold unterlegt waren. Andere Wertpapiere verfolgten nur den Kurs des Goldes und boten keine physische Sicherheit.

 

Goldunterlegte Wertpapiere bisher bevorzugt

Entsprechend standen gerade die goldunterlegten Wertpapiere bei den Anlegern hoch im Kurs. Denn so boten die entsprechende Sicherheit durch die Hinterlegung des Edelmetalls, hielten aber die Anschaffungs- und Haltekosten relativ gering. Weiterer Vorteil:

Aufgrund der physischen Unterlegung galten sie direkten Goldinvestments bei der steuerlichen Behandlung gleichgestellt. Das bedeutete, dass nach einem Jahr Haltedauer die dann realisierten Gewinne steuerfrei waren. Doch hat sich dieser Vorteil mit einer neuen Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums erledigt.

Der konkrete Wortlaut: „Werden Inhaberschuldverschreibungen veräußert oder eingelöst, die einen Lieferanspruch auf Gold oder einen anderen Rohstoff verbriefen und durch Gold oder einen anderen Rohstoff in physischer Form nicht gedeckt sind, sind die Einnahmen Einkünfte i. S. des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 EStG. Entsprechendes gilt bei verbrieften Ansprüchen, die börsenfähige Wertpapiere darstellen, auch wenn der Lieferanspruch in physischer Form gedeckt ist.“

 

Die Steuer schlägt zu

Im Klartext: Egal, ob ein Wertpapier, also ETC oder Zertifikat, einen physischen oder nicht physischen Lieferungsanspruch (also Gold oder Geldwert) verbrieft, es wird auf jeden Fall eine Steuerpflicht auf Kapitaleinkünfte verursacht. Und dabei kommt die Abgeltungssteuer mit derzeit 25% plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer zum Einsatz.

Damit wird das direkte Investment in Gold noch mehr bevorzugt. Und trifft auf einen Trend, der sich im Gold-Markt sowieso schon seit einiger Zeit Raum bricht. So haben vor allem große Investoren in den letzten Monaten massiv Gelder aus Gold-Index-Fonds abgezogen. Die bekanntesten Gold-Fonds SPDR Gold, iShares Gold Trust und die Fonds der Zürcher Kantonalbank erlitten allein im zurückliegenden Monat Abflüsse von 5,6 Mrd. Dollar.

 

Barren und Münzen bleiben gefragt

Dagegen bleiben die Käufe von Anlegern im physischen Gold weiterhin stark. Aktuell liegen mir nur Angaben aus den USA vor. Dort wurden im letzten Monat mehr als 80.000 Unzen in Goldmünzen verkauft. Das war rund viermal so viel wie im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Der Grund:

Gerade physisches Gold wird nach wie vor als probates Mittel angesehen, um der Gefahr einer Inflationsbeschleunigung zu entgegen. Deshalb gehe ich auch nicht davon aus, dass sich die Nachfrage nach physischem Gold trotz einer problematischen Kursentwicklung des Edelmetalls auf absehbare Zeit abschwächen wird. Vielmehr ist sogar davon auszugehen, dass die Nachfrage weiter steigt, weil es inzwischen erhebliche Erholungschancen für den Goldpreis gibt.

Mit besten Grüßen

Carsten Müller

Redaktion deutscher-wirtschaftsbrief.de

 

Bildnachweis: Gevestor

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