Offene Immobilienfonds: Anleger bleiben auf Verlusten sitzen

Offene Immobilienfonds sorgen weiter für Verluste

Offene Immobilienfonds galten in vergangenen Jahren als lukratives Investment.

Doch zwang die Finanzkrise etliche von ihnen in die Knie.

Vor allem das Frühjahr letzten Jahres wird Fondsbetreibern und besonders den Investoren in unrühmlicher Erinnerung bleiben.

Denn damals musste rund ein Dutzend offene Immobilienfonds eingefroren werden. Die Anleger hatten zu hohe Rückzahlungswünsche gestellt.

Diese konnten in der damals herrschenden Marktlage nicht mehr erfüllt werden.

 

Fast ein Fünftel aller offenen Immobilienfonds in Schieflage

Gut ein Jahr später sieht die Situation im Markt für offene Immobilienfonds immer noch nicht sonderlich rosig aus.

Aktuell eingefroren sind derzeit 4 offene Immobilienfonds. Sie hatten per Stand Mai ein Vermögen von rund 1,65 Mrd. €. Das sind 2% aller offenen Immobilien-Publikumsfonds.

Ob diese offenen Immobilienfonds wieder eröffnet worden, wird sich dabei in den nächsten Monaten entscheiden müssen. Wenn die Entscheidung dagegen ausfällt, werden die offenen Immobilienfonds abgewickelt.

Bereits in Abwicklung sind derzeit 11 offene Immobilienfonds mit einem gesamten Vermögen von 17,5 Mrd. €. Das sind derzeit rund 21% des Vermögens aller offenen Immobilien-Publikumsfonds.

 

Die Zeit drängt

Auch hier drängt bei manchem die Zeit. So muss der Degi Europa bis Ende September abgewickelt sein. Per Mai wurde sein Vermögen aber noch mit 692 Mio. € angegeben.

Spätestens 2017 sollen alle anderen betroffenen offenen Immobilienfonds ebenfalls abgewickelt sein.

Das bedeutet vor allem eins: Die besten Objekte sind bereits verkauft. Nun folgen B- und C-Qualitäten. Und das heißt oftmals erhebliche Preisnachlässe beim Verkauf.

Leidtragende sind die Anleger, die noch in diesen offenen Immobilienfonds investiert sind.

 

Anleger müssen hohe Wertabschläge bei offenen Immobilienfonds hinnehmen

Zwar haben einige Fonds ihre Auszahlungen wieder aufgenommen. Aber die Investoren müssen entsprechende Abschläge hinnehmen.

Das bessert sich auch nicht, wenn Sie ihre Anteile über die Börse verkaufen wollen. Auch hier werden Kurse offeriert, die meist deutlich unter dem angebenden Net Asset Value – dem Netto-Vermögenswert – liegen.

Entsprechend stellt sich die Frage: Wie wirken sich solche Verluste bei Ihnen persönlich aus, wenn Sie in solchen offenen Immobilienfonds in Abwicklung engagiert sind?

 

So werden Fondserträge steuerlich behandelt

Grundsätzlich gilt: Steuerpflichtige Erträge des Fondssondervermögens unterliegen der Einkommensteuer.

Für Einkünfte aus Kapitalvermögen, die ab 2009 angefallen sind, gilt die Abgeltungsteuer. Dabei ist der Werbungskostenabzug auf den Sparerpauschbetrag beschränkt.

Soweit der steuerliche Rahmen. In der Praxis bedeutet das: Der Verkauf von Immobilien findet regelmäßig im Fondsvermögen statt. Er trifft Zeichner nicht unmittelbar.

 

Anleger bleiben regelmäßig auf Verlusten sitzen

Gewinne, die dabei auf der Ebene des Fondssondervermögens erzielt werden, sind bei Privatanlegern steuerfrei. Allerdings nur, wenn der Verkauf nach Ablauf der 10-Jahres-Frist erfolgt ist.

Kommt es dagegen zu Veräußerungsverlusten innerhalb der 10-Jahres-Frist, gilt § 23 Einkommensteuergesetz. Das heißt, Sie könnten solche Verluste mit gleichartigen Gewinnen aus anderen Spekulationsgeschäften verrechnen.

Konkret würde dies aber in diesem Fall regelmäßig nur bedeuten, dass Sie andere erfolgreiche Immobilienspekulationen getätigt haben. Und das dürfte eher Zufall sein.

Entsprechend sieht es für eine steuerliche Nutzung von Verlusten aus der Abwicklung offener Immobilienfonds nicht gut aus.

Mit besten Grüßen

Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“

Bildnachweis: Gevestor

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