Pfiffiger Steuertrick nach Anleihen-Investition

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Viele Investoren haben in den vergangenen Jahren in Anleihen investiert. Vor allem in die Anleihen von sogenannten Mittelstandsanleihen investiert, die hohe Zinsen versprachen. Das Ergebnis ist ernüchternd. Dennoch können Sie das Finanzamt an den Verlusten beteiligen, wenn Sie so pfiffig agieren wie ein Investor, der einen Totalverlust erlitten hatte.

An den Nachbarn verkaufen…

Dieser Investor hatte Anleihen der WGF, die insolvent geworden war. Die Anleihe hatte im Depot einen Wert von „Null“ und wird an der Börse nicht mehr gehandelt. Dies ist dem Finanzamt gleich – der Verlust muss erst „realisiert“ werden. Um dies zu machen, griff der Investor auf eine tolle Idee zurück. Er verkaufte die Anleihe an seinen Nachbarn, Kaufpreis sollte 1 % des Nennwertes sein.

Genau damit wird der Verlust realisiert. Dennoch jedoch wollte die Bank einen sogenannten fiktiven Ertrag versteuern. 30 % des ursprünglichen Anschaffungswertes, sodass der Investor 25 % Abgeltungsteuer sowie den Solizuschlag und – dies ist uns nicht bekannt – möglicherweise auch noch Kirchensteuer abführen wollte.

Mit Recht. Genau so will das der Gesetzgeber. War der Investor also mit seinem Trick nicht durchgekommen? Doch. Die zuviel gezahlten Steuern kann er sich am Ende des Jahres bei der Steuererklärung wieder zurückholen. Hier wird in der Anlage „KAP“ die Wahrheit aufgedeckt. Einerseits stehen die von der Bank ausgewiesenen und angenommenen 30 %, andererseits könnten Sie als Anleger dann den tatsächlichen Verkaufspreis eintragen. Das ist legal.

Verträge aufsetzen

Um den tatsächlichen Verkauf mit einem solchen Preis zu dokumentieren und anrechnen zu lassen, benötigen Sie allerdings einen Nachweis über diesen Vorgang. Hier wäre es ein Vertrag, aus dem der Verkaufspreis hervorgeht.

Die Idee ist pfiffig. Auch vor dem Hintergrund dessen, was mit vielen Fondsanteilen passiert, für die es keinen Börsenhandel gibt. Entscheidend für die Realisation eines Verlustes ist der Verkauf eines Anteils, nicht der Verkauf an der Börse. Dementsprechend könnten Sie gegenüber später ohnehin eintretenden Verlusten die steuerlich wirksamen Belastungen auf diese Weise wesentlich früher nutzen.

Bei Anleihen jedoch gilt ohnehin die Empfehlung, in den kommenden Wochen, Monaten und wahrscheinlich auch Jahren darauf zu verzichten. Der Deutsche Wirtschaftsbrief empfiehlt in der neuen Ausgabe, die Sie kostenfrei selbst einsehen können, großartige Alternativen für solche Zinspapiere. Damit Sie Verluste vermeiden, die selbst bei erfolgreicher Anerkennung durch das Finanzamt Verluste bleiben.

Mit den besten Grüßen
Ihr

Janne Jörg Kipp

Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“

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