Steuern, Erbe, Gold und Geld…. hier sollten Sie aufpassen

© forestpath / Fotolia.com

Eine Leseranfrage aus dem „Deutschen Wirtschaftsbrief“ hat mich jetzt sehr beschäftigt. Der gute Mann hatte wohl von nahen Verwandten ein Erbe bezogen. Möglicherweise die Eltern. Menschen, die hart für ihr Vermögen gearbeitet haben und es gerne in gute Hände geben. Nun stellte sich für ihn die Frage, ob er das Gold verkaufen kann – ohne, dass er dem Händler einen Nachweis darüber liefern muss, woher das Gold stammt. Die Umstände ließen erahnen, dass es nicht aus sehr dunklen Quellen kam, sondern der Fragesteller einfach nicht Bescheid wusste – und möglicherweise auch Steuern fürchtete. Dies ist das eigentliche Thema.

Erbschaft: Steuern rechtzeitig bedenken

Hier war die zugrundeliegende Frage möglicherweise, ob der Verkauf selbst auch „anonym“ stattfinden könne. Das kann er nicht, jedenfalls bei richtigen Händlern nicht. Denn die müssen die Daten der Verkäufer aufnehmen. Machen sie dies nicht, dann wird es für sie selbst gegenüber dem Fiskus enger. Machen sie es, dann besteht das Risiko, dass der Verkäufer irgendwann einmal auffliegt – auch wenn die Wahrscheinlichkeit gering sein sollte.

Also bleibt theoretisch die Möglichkeit, einen Privathandel zu betreiben. Etwa über eBay. Dort tummeln sich jedoch so viele Gauner, dass wir abgeraten haben. Stellen Sie sich vor, dass Geld vorab überwiesen wird, das Gold dann versandt wird und schließlich der Einzahlende das Geld zurückbuchen lässt.

Das heißt, Sie müssten davon ausgehen, dass Gold – und auch Geld – dem Fiskus am Ende bekannt sind. Selbst dann, wenn das Erbe vielleicht auf dem Dachboden lag. Wenn es viel Geld ist – oder viel Gold – entsteht evtl. der Verdacht des Schwarzhandels. Dann könnte die Situation noch unangenehmer werden. Deshalb empfehlen wir im Deutschen Wirtschaftsbrief stets, Erbschaften rechtzeitig zu verkleinern und steuerfrei zu verschenken. Dafür haben wir eigens einen Abruf-Service erstellt, den Sie hier kostenfrei mitbestellen können.

Vorsicht bei Transaktionen aus dem Ausland

Nun könnte das Gold (wahlweise auch Geld) im Ausland gelagert worden sein. Eine Fahrt in die Schweiz reicht, um dann das Gold wieder nach Deutschland zu holen – so glauben viele. Irrtum, auch hier würden Sie sich leider mit dem Gesetzgeber anlegen. Denn an der Grenze ist das Gold zu deklarieren. Zollbeamte, die fündig werden, machen Ihnen sonst das Leben schwer. Ich habe einmal unbedacht versucht, Äpfel, 5-6 Stück, in die USA einzuführen. Die Beamten wussten schneller als ich, was los ist – alle Äpfel wurden entdeckt und weggeworfen.

Deshalb noch einmal der Hinweis: Gold oder auch Geld lassen sich nicht so ohne weiteres legalisieren. Steuern können Sie vorher sparen – wir helfen gerne dabei: wöchentlich. Einfach hier klicken.

Mit den besten Grüßen
Ihr

Janne Jörg Kipp

Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“

PS: In den kommenden Wochen werden wir übrigens weitere Investitionen in Aktien vornehmen. Die Abgeltungsteuer bleibt uns erhalten – dies begünstigt Sie. Klicken Sie einfach hier.

 

Kommentare sind nicht erlaubt.