Stopp-Loss-Limits: Verzichten Sie nicht darauf

Warum Sie auf Stopp-Loss-Limits bei Aktien nicht verzichten sollten, lesen Sie heute in diesem Artikel von Dr. Erhard Liemen. Der erfahrene Wirtschafts- und Finanzexperte hat es sich seit über 20 Jahren auf die Fahne geschrieben, Ihr Vermögen zu schützen.

Bei schwierigen Aktienmärkten sollten Sie auf Stopp-Loss zur Absicherung nicht verzichten

Bei Stopp-Loss handelt es  sich dabei um eine Verkaufsorder, die ausgelöst werden kann, wenn ein Aktienkurs fällt. Konkret: Berührt oder unterschreitet der Kurs das vorgegebene Stopp-Loss-Limit, wird die Aktie automatisch verkauft. Stürzt der Kurs ins Bodenlose, kann die nächste Kursfeststellung allerdings noch deutlich niedriger liegen. Der Verlust fällt dann höher aus. Die Aktie selbst sind Sie dann aber endgültig los.

Das kann für Anleger ärgerlich sein, wenn sich der Kurs der verkauften Aktie in der Folgezeit wieder erholt. In letzter Zeit häuften sich aber Ereignisse, die namhafte Aktien dauerhaft in den Keller gedrückt haben. Einen Leser hat es so erwischt: Er hatte die Deutsche-Telekom-Aktie seinerzeit für über 40 € eingekauft. Vor der Lehman-Pleite erwarb er Bank of America und Commerzbank, kurz vor Fukushima den Versorger E.on. Auch auf meinen bisher einzigen Flop Klöckner war er eingestiegen.

Warum Sie auf Stop-Loss nicht verzichten sollten!

Warum Sie auf Stop-Loss nicht verzichten sollten!

Der Leser war davon ausgegangen, dass bei dieser Streuung wenig schiefgehen kann – eigentlich zu Recht. Kommt es aber wirklich knüppeldick, schützt selbst eine lange Haltedauer nicht vor endgültigen Verlusten. Auch Aktien, die als solide Standardwerte gelten, können unter die Räder kommen.

Stopp-Loss zur Verlustbegrenzung

Dass der betroffene Leser künftig nur noch mit Stopp-Loss-Marken arbeiten will, ist nur allzu verständlich. Am meisten ärgert er sich darüber, dass er meine Hinweise zur Verlustbegrenzung nicht befolgt hatte. Ich erinnere vor diesem Hintergrund an den Abruf-Service „Intelligente Orderarten“ aus Brief 46/11. Er ist nach wie vor aktuell und lässt sich über die Internet-Seite des Wirtschaftsbriefs aufrufen.

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