Vorsicht bei Kapitalanlagen mit ökologischem Anstrich

© Mia Gräber / Fotolia.com

© Mia Gräber / Fotolia.com

Derzeit häufen sich die Offerten, die Anlegern hohe Zinsen versprechen. Windkraft, Solarenergie und nachwachsende Rohstoffe sind besonders beliebt. Auch Geothermie-Produkte und sogar Kautschukbäume werden angeboten. Alles mit ökologischem Anstrich scheint sich gut zu verkaufen. Indes:

Was mit dem Anlegergeld geschieht, ist meist nur schwer nachzuvollziehen. In der Werbung wird auf bunte Bilder und blumige Versprechungen gesetzt. So sind etwa Kautschukbäume angeblich der „Treibstoff der modernen Welt“. Bei Pellets sollen die Zinsen deshalb sicher sein, weil diese Energie nachwachse. So nachzulesen in einer Postwurfsendung.

Was bei der Windenergiefirma Prokon wie geschmiert gelaufen ist, hat Dutzende Nachahmer gefunden. „Gier frisst Hirn“ ist offenbar das Konzept, mit dem die Geldsammelstellen massenhaft Anleger ködern. Die Aussicht auf 8 % Zinsen oder sogar mehr blendet selbst Kleinsparer, die ansonsten zur Vorsicht neigen. Da interessiert sich kaum noch jemand dafür, ob das operative Geschäft solche Zinsen überhaupt hergibt. Das unternehmerische Risiko, das hier besonders hoch ist, wird verharmlost oder ganz verschwiegen.

Es gibt aber auch Geldeintreiber, die ihre Werbebotschaften geschickt getarnt unters Volk bringen. Interesse wird meist in drei Stufen geweckt: Den üblichen Haustür-Flyer ersetzt zunächst ein Internet-Auftritt. Dort kann man eine Kurzinformation aufrufen, deren werblicher Charakter allerdings offenkundig ist. Denn: Gewöhnlich werden darin nur die Vorteile der Anlage sowie die Vertrauenswürdigkeit des Anbieters gepriesen. Zugleich erfolgt der Hinweis, dass diese Information den Emissionsprospekt nicht ersetze. Das ist wichtig. Denn nur wer dann tatsächlich den Prospekt anfordert, erfährt dort etwas über das Risiko eines Totalverlusts.

Interessenten, die das allein noch nicht überzeugt, können im nächsten Schritt eine „Fachanalyse“ abrufen. Dort kommen „Experten“ zu Wort, die ebenfalls vollmundig auf Vorzüge und Renditechancen verweisen. Wie neutral solche „Expertisen“ sind, ist allerdings mit Fragezeichen zu versehen.

Doch es kommt noch dicker: Schließlich werden noch Sonderdrucke oder Artikel aus angeblich unabhängigen Publikationen präsentiert. Alles, was ich dort nachlesen konnte, lief wiederum auf reine Jubelarien und Kaufempfehlungen hinaus.

Wann immer Sie auf Verkaufsmaschen dieser Art stoßen sollten, sind Sie jetzt vorgewarnt. Bedenken Sie: Wer in solche Projekte Geld einzahlt, investiert nicht, sondern geht eine Wette mit vielen Unbekannten ein. Wetten Sie dagegen auf der Rennbahn, sehen Sie wenigstens noch die Pferde laufen.

Wer sich auf eine unternehmerische Beteiligung einlässt, muss immer mit einem Totalverlust rechnen. So aktuell der Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 288/12). Das oberste Zivilgericht stellt damit eindeutig klar: Wer sich von Versprechen dubioser Anbieter anlocken ließ, muss dafür auch die Verantwortung übernehmen. Selbst wenn Anbieter „extrem unseriös“ auftreten, folgt daraus nicht automatisch ein Schadenersatzanspruch.

Geschädigte Anleger bekommen nur dann ihr Geld zurück, wenn sie die konkrete Kausalität nachweisen. Sie müssen belegen können, gerade wegen der Falschinformation in das Projekt eingestiegen zu sein. Gelingt dieser Nachweis nicht, liegt keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gemäß § 826 BGB vor. Bei den Graumarktanbietern werden nach diesem Urteil wohl die Sektkorken knallen.

 

Über Redaktion deutscher-wirtschaftsbrief.de

keine Kommentare...

Hinterlasse eine Antwort