Vorsicht vor Anleihe der Depfa Funding III LP!
Die Anleihen der Depfa hatte die Deutsche Bank ihren Kunden seit 2005 empfohlen. Die Anleger erlitten einen Totalverlust, doch ein Anleger bekam vor Gericht den vollen Schadensersatz.
Das Papier der Depfa hatte die Deutsche Bank seit 2005 exklusiv verkauft und vorrangig Kunden im Private Banking empfohlen. Die vermeintlich mündelsichere Anleihe hat sich als Konstruktion erwiesen, mit der Anleger Totalverlust erlitten. Über das damit verbundene Risiko hatte die Deutsche Bank ihre Kundenberater nicht aufgeklärt.
Depfa Anleger bekam Schadensersatz
Das Landgericht Tübingen sieht darin einen Verstoß gegen die Organisationspflichten (Az. 4 O 255/09). Ein Anleger, der 175.000 € in die Depfa Anleihe investiert hatte, bekam vollen Schadenersatz zugesprochen. Auf eine Berufung hat die Bank verzichtet und das dürfte sie auch in vergleichbaren Fällen tun.
(Der Deutsche Wirtschaftsbrief 9/2011)
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