Wie sicher sind ETFs – börsengehandelte Fonds auf Indizes im Konkursfall?

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Wir haben im „Deutschen Wirtschaftsbrief“ schon oft ETFs empfohlen. Dies sind börsengehandelte Indexfonds etwa auf den Dax. Diese Fonds sind besonders günstig, besonders sicher und eigenen sich auch für Sparpläne. Jetzt allerdings erreichte uns eine Leserfrage, die sehr interessant für viele von Ihnen sein dürfte.

1.) Sind ETFs, die „swap“-basiert sind, ebenfalls „sicher“, wenn die Fondsgesellschaft in Konkurs geht und 2.) wie sicher sind ETFs bei einer Währungsreform. Noch einmal: Wir empfehlen ETFs, weil Sie sehr einfach Vermögen aufbauen können. Hier können Sie sich sogar in Ihrem persönlichen Paket absolut kostenfrei ETFs nennen lassen. Sie sind Teil des Deutschen Wirtschaftsbriefs.

ETFs mit Swaps sind weitgehend sicher

„Swaps“ bedeuten, dass die Fondsgesellschaft Tauschgeschäfte macht, um den Bestand im Fonds noch etwas zu optimieren. So nimmt sie etwa andere Wertpapiere als die Index-Aktien auf, um diese kurzfristig zu halten. Dennoch ist dieses Geschäft auf 10 % des Fondsvermögens gebremst, sodass Sie ohnehin wenig fürchten müssen.

Dazu kommt, dass die „Swaps“-Geschäfte selbst dazu führen, dass Fondsgesellschaften Wertpapiere im Depot halten. Geht die Fondsgesellschaft dann den Weg in den Konkurs, steht Ihnen als Anteilseigner das Depot selbst als „Sondervermögen“ zur Verfügung. Es wird verkauft und Sie können dann die Erlöse bei sich verbuchen.

Insofern also sind ETFs generell bei einem Konkurs relativ sicher. Das Fondsvermögen ist immer liquidierbar. Das einzige Risiko, das real besteht, ist die Frage nach der Kurshöhe. Wenn die Aktien zu einem ungünstigen Zeitpunkt verkauft werden müssen, sind die Kurse möglicherweise nicht besonders hoch. Das Geld jedoch könnten Sie dann sogar nehmen und selbst noch einmal dieselben Aktien kaufen. Auch hier gilt: ETFs sind sicher.

ETFs im Crash bei einer Währungsreform: „sicher“

Die Angst vor dem Euro-Crash greift inzwischen etwas um sich. Deshalb ist auch die Frage nach der Sicherheit von ETFs bei  einer Währungsreform berechtigt. Die Anteilsscheine, also Aktien oder Unternehmensanteile, werden dann lediglich in einer anderen Währung notiert. Theoretisch sind sie so viel wert wie vorab, nur in der nächsten Währung.

Praktisch könnten die Kurse allerdings in einer solchen Situation fallen, da die Unsicherheit groß wäre. Dies jedoch gleichen Sie dann einfach aus, indem Sie die ETFs mit Unternehmensanteilen längerfristig behalten. Gute und starke Unternehmen aus dem Dax werden sich langfristig aufgrund ihrer Unternehmensgewinne stets positiv entwickeln. Mehr zu den neuesten Empfehlungen auf ETFs hier im Deutschen Wirtschaftsbrief.

Mit den besten Grüßen Ihr

Janne Jörg Kipp

Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“

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