Achtung Immobilieneigentümer: Wichtiger Stichtag
Bald ist das Jahresende erreicht. Für Immobilieneigentümer ist dies ein wichtiger Stichtag, sofern Sie noch Kredite für das Betongold bezahlen. Denn die Zinsen sind niedrig, und das ermöglicht Ihnen, lieber Leser, viel Geld zu sparen. Sie können in aller Regel noch Sondertilgungen vornehmen, auf die Sie bald schon keinen Anspruch mehr hätten.
Sondertilgung im Kalenderjahr
Viele Kreditverträge sehen vor, dass Sie eine Sondertilgung im laufenden Kalenderjahr leisten können. Oft sind es beispielsweise 4 % oder 5 % der Darlehenssumme, die getilgt werden können. Sollten Sie etwa einer Bank einen Kredit in Höhe von 100.000 Euro schulden, dann dürfte die Sondertilgung typischerweise 5.000 Euro betragen.
Läuft der Kredit noch zehn Jahre lang, müssten Sie für diese 5.000 Euro rechnerisch bei den früheren hohen Zinsen sicherlich 1.000 bis 2.000 Euro Zinsen zahlen. Insgesamt könnte die Zinsbelastung also für den Sondertilgungsbetrag auf 20 % (1.000 Euro von 5.000 Euro) anwachsen.
Das heißt umgekehrt, wenn Sie heute die Chance auf Sondertilgung ergreifen würden, dann brächte dies eine Ersparnis von 20 %. Eine bessere Geldanlage gibt es zur Zeit nicht, zumal Sie die Nettoersparnis noch nicht einmal versteuern müssten.
Sondertilgungen sind gerade in Zeiten von niedrigen und Niedrigstzinsen die beste Form, die Finanzierung teurer Kredite so günstig wie eben möglich zu halten. Dabei ist zu beachten, dass viele Verträge eine Sondertilgung binnen eines Kalenderjahres einräumen, die dann im nächsten Kalenderjahr nicht in Form von beispielsweise zwei Sondertilgungen (auch für das folgende Jahr) nachgeholt werden kann.
Andere Kreditverträge sehen vor, dass die Sondertilgung während eines Vertragsjahres zu leisten ist, bevor die Option für diesen Zeitabschnitt verfällt. Hier empfiehlt sich ein Blick in Ihren Vertrag. Sind Sie von der Kalenderjahr-Regelung betroffen, dann ist es wichtig, dass Sie sich beeilen. Denn die Sondertilgung müssen Sie mit Ihrer Bank noch abwickeln.
Alternative: Vorfälligkeitsentschädigung
Wenn Sie mehr als nur die kleinere Sondertilgung leisten wollen und beispielsweise umschulden, dann steht Ihnen die Verhandlung mit dem Kreditinstitut frei. Auch hier empfiehlt es sich, gegebenenfalls vertragliche Regelungen vorher zu studieren. Die Bank wird dann eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen, die allerdings hoch sein dürfte.
Denn die Bank kalkuliert den entgangenen Zins für die Restlaufzeit und steht aktuell selbst vor dem Dilemma, keine hohen Alternativzinsen dafür zu erhalten. Deshalb gilt hier die Faustformel: Je länger der Vertrag bereits (zu damals höheren Zinsen abgeschlossen) läuft, desto teurer wird die Vorfälligkeitsentschädigung. Dennoch lohnt sich die Nachfrage.
Mit den besten Grüßen
Ihr
Redaktionsteam „Wirtschaft-Vertraulich“
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