Mietpreisbremse: Als Vermieter können Sie sich wehren

So können Sie sich als Vermieter gegen die Mietpreisbremse wehren

So können Sie sich als Vermieter gegen die Mietpreisbremse wehren

Aus dem aktuellen kostenlosen Newsletter

“Wirtschaft-vertraulich”:

Liebe Leser,

der Staat greift zukünftig in Ihre Eigentumsrechte als Vermieter ein. Das passende Stichwort dazu lautet Mietpreisbremse. Doch ich möchte Sie ein Stück weit beruhigen: Wie dieser politisch gewollte Eingriff in der Praxis wirklich aussieht, steht noch in den Sternen.

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie Wohnungen in bestimmten Ballungszentren wiedervermieten wollen, darf die neue Miete maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die passende Vergleichsmiete können Sie dabei aus den vorhandenen Mietspiegeln entnehmen. Diese werden also zukünftig an Bedeutung gewinnen. Allerdings sind diese nicht unumstritten.

 

Mietspiegel als untaugliche Basis

Der größte Kritikpunkt: Die Aussagekraft von Mietspiegeln soll in der Praxis nur begrenzt sein. Was damit zu tun hat, dass die Mietspiegel oftmals zu grob eingeteilt sind. Was zu teils kuriosen Marktabgrenzungen führt. So sind die Lagen im Berliner Mietspiegel nur in drei Kategorien eingeteilt – in einfach, mittel und gut. Für eine Großstadt vom Format Berlins ist das eindeutig zu wenig. Noch absurder geht es im Hamburger Mietspiegel zu. Dort wird der Wohnungsmarkt nur in zwei Kategorien eingeteilt.

Allein dieser Umstand schon lässt an der Aussagekraft der Mietspiegel zweifeln, was Ihnen im Streitfall zugute kommen könne. Ob Sie überhaupt von der Mietpreisbremse betroffen sind, hängt von der jeweiligen Landesregierung ab. Denn diese hat zu bestimmen, für welche Städte die Mietpreisbremse überhaupt gilt.

 

Gibt es tatsächlich Wohnraum-Mangel?

Wichtigstes Kriterium für die Auswahl soll sein, dass ein Mangel an Wohnraum herrscht. Doch welche Kriterien solch einen Mangel überhaupt begründen, ist juristisch höchst umstritten. Zwar gibt es zweifellos in bestimmten Wohnvierteln einen Nachfrage- und Preisboom. Doch dies oft nur, weil diese Viertel plötzlich „angesagt“ sind.

Oftmals sieht die Mietlage in ein, zwei Kilometer Entfernung schon gänzlich anders und entspannter aus. Auf ganz Deutschland bezogen kann also von Wohnungsnot nicht gesprochen werden. Und „In-Bezirke“ über eine Mietpreisbremse quasi zu subventionieren, dürfte kaum juristisch haltbar sein.

 

Das sind die besten juristischen Angriffspunkte für Sie

Das eröffnet Ihnen als möglicherweise betroffenen Vermieter gute Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Denn wenn durch eine Mietpreisbremse in Ihre Eigentumsrechte eingegriffen wird, haben Sie das Recht, sich dagegen zu wehren. Was im Einzelfall auch den Gang bis vor das Bundesverfassungsgericht einschließen dürfte. Ich rechne damit, dass wir auf absehbare Zeit die ersten Musterprozesse erleben werden.

Mein Rat für Sie: Bleiben Sie vorerst gelassen. Vor allem der für die Deckelung der Mietpreise erforderliche Bürokratiezuwachs in den Kommunen wird für Sie so manchen rechtlichen Angriffspunkt bieten. Das können Sie dann ausnutzen, sobald es akut wird.

Mit besten Grüßen

Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“

Bildnachweis: Gevestor

keine Kommentare...

Hinterlasse eine Antwort