Wie Anlageberater Sie als Investor über den Tisch ziehen
Der Anlageschutz in Deutschland hat inzwischen einen hohen Stellenwert. Sagt die Politik, sagen die Regierenden im Bund und in Ländern. Tatsächlich verlieren private Investoren noch immer viel Geld durch falsche Ratschläge, durch unverständliche Klauseln und durch kriminelle Machenschaften. Es hat sich trotz der Beratungspflicht wenig geändert. Nun hat wenigstens die Justiz Ihnen als Anleger massiv geholfen.
Kleingedrucktes: Schnell unterschrieben
Diese Berater müssen Ihnen im Beratungsgespräch alle Nachteile und Risiken nennen, sie müssen Ihre Risikobereitschaft abklopfen. Das alles ist graue Theorie, wenn Sie die Beratungsgespräche selbst beobachten. Dort wird das ohne Zweifel oft schwierige Thema Satz für Satz in kurzen Worten abgehandelt.
Die Risiken werden genannt, aber nicht so verständlich, dass Investoren alles verstehen oder dann richtig einordnen können. All das, weil die Berater selbstverständlich nicht einfach „beraten“, sondern in erster Linie Vertrieb sind. Für die eigenen Produkte – in den Banken – oder für Produkte, die viel Provision versprechen. Wie sollte es in einem provisionsgetriebenen Geschäft auch anders sein?
Deshalb läuft es in der Praxis meist so ab, dass die Risiken und Nebenbedingungen kurz genannt werden und viele wichtige Hinweise sich nur im Kleingedruckten finden. Als beratener Anleger werden Sie in solchen Situationen bedrängt und überredet, schnell den „Zeichnungsschein“, also die Order, zu unterschreiben. Bei Beratern herrscht nicht nur die Furcht, Sie könnten die Nachteile selbst entdeckten. Es herrscht auch Zeitmangel. Für die Beratung von Ihnen sind allenfalls wenige Minuten vorgesehen.
Sie müssen sich nichts gefallen lassen
Unterschrieben ist unterschrieben, dachten bislang die meisten Berater wie auch die Anleger. In einem jetzt vom BGH entschiedenen Fall aber wurde grundsätzlich entschieden, dass Anleger nicht immer genau aufpassen müssen (Az. III ZR 93/16). Entscheidend für die Anerkennung der Unterschrift sei der Beratungsablauf, wie der Deutsche Wirtschaftsbrief hier genau beschreibt.
Wenn Anlageberater Ihnen kein Anlageprodukt empfehlen, das auf die persönlichen Verhältnisse zugeschnitten sei, das Risikoprofil und die Vorkenntnisse berücksichtige, dann dürfen Investoren sich darauf berufen, dass das Vertrauen missbraucht worden sei. Demnach können Anleger sich dann auf Unkenntnis berufen, wenn Sie unter Zeitdruck oder ohne besondere Warnhinweise nach einem solchen Gespräch unterschrieben hätten.
In der Praxis können Sie bei einer solch offenkundigen Falschberatung klagen. Der Deutsche Wirtschaftsbrief nennt Ihnen darüber hinaus allerdings vor allem bessere Anlageprodukte, die einfach zu verstehen sind – damit Sie nicht in diese Verlegenheit geraten. Einfach hier klicken.
Janne Jörg Kipp
Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“
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