2013: Ein Jahr vieler Änderungen (Teil I)

Wichtige News für Ihren Geldbeutel

Das neue Jahr ist erst wenige Tage alt. Und doch dürfte der eine oder andere schon Bekanntschaft mit den vielen Neuerungen und Veränderungen gemacht haben, die von Gesetzgeber und Wirtschaft auf den Weg gebracht wurden. Wir wollen Ihnen in diesem Artikel und in folgenden eine kurze Übersicht geben, welche Änderungen besonders bemerkenswert sein dürften.

 

Elektronische Lohnsteuerkarten

Der farbige Karton ist Geschichte. Zumindest fast.  Mit dem Jahresanfang wurde der Startschuss gegeben, die Lohnsteuer-Dokumentation nur noch auf das elektronische Verfahren ELStAM umzustellen. Dies bedeutet vor allem, dass die Arbeitgeber zukünftig die nötigen Daten online beim Finanzamt abrufen. Allerdings haben die Unternehmen noch das gesamte Jahr Zeit, die Umstellung durchzuführen.

Zeit tut auch Not, denn es droht möglicherweise ein Datenwirrwarr. So rechnet die Deutsche Steuergewerkschaft damit, dass vor allem in der Anfangsphase vermehrt Falschangaben auf den elektronischen Lohnsteuerkarten aufgeführt sein könnten. Unser dringender Rat: Kontrollieren Sie entsprechend alle Angaben und Berechnungen genau.

Das gilt im besonderen Maße für mögliche eingetragene Freibeträge. Bisher hatten Sie bekanntlich die Möglichkeit, Freibeträge wie für Kinder, haushaltsnahe Dienstleistungen oder hohe Werbungskosten auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Damit konnte von vornherein der Lohnsteuerabzug gesenkt werden. Auch mit der elektronischen Lohnsteuerkarte haben Sie diese Möglichkeit. Allerdings: Alle bisherigen Freibeträge müssen neu beantragt werden, da sie nicht automatisch übernommen werden.

 

Neue Fristen für Geschäftsunterlagen

Das Jahressteuerjahresgesetz 2013 ist zwar noch nicht verabschiedet. Dennoch gilt als gewiss: Unternehmen werden in Zukunft bei ihren Aufbewahrungsfristen entlastet. So ist geplant, dass Belege und Rechnungen nur noch 8 Jahre statt der bisher vorgeschriebenen 10 Jahre aufbewahrt werden müssen. Ab 2015 soll sich diese Zeit sogar auf 7 Jahre verkürzen.

Dies könnte neben dem immer wieder thematisierten Bürokratieabbau auch positiv auf die Kosten wirken. Denn die Aufbewahrung alter Akten kostet auch Geld, sei es als IT-Technik, die vorgehalten werden muss oder Lagerräume. Allerdings gilt hier, dass sich mit dem Wegfall solcher, bisher Gewinn senkenden, Kosten auch der Fiskus über höhere Bemessungsgrundlagen freuen kann. Eine Entlastung ohne Hintergedanken ist das also nicht.

 

Geringere Rentenbeiträge 

Der aktuelle Rentenbeitragssatz sinkt von bisher 19,6% auf 18,9%. Damit müssen Rentenbeitragszahler so wenig von ihrem Lohn einzahlen wie seit 18 Jahren nicht mehr. Allerdings sind die einzelnen Entlastungen eher minimal. Für ein Durchschnitts-Bruttogehalt von 2.600 Euro sind es monatlich gerade mal 9,10 Euro.

Und es bleibt eine unsichere Absenkung. Denn nur dank der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt und den angehäuften Überschüssen in der Deutschen Rentenversicherung muss diese Absenkung des Beitragssatzes umgesetzt werden. Sollte sich der konjunkturelle und Einnahmetrend umkehren, stünde wohl schnell auch wieder eine Anhebung ins Haus.

Weitere Neuerungen lesen Sie im zweiten Teil unserer Serie.

Carsten Müller

Redaktion deutscher-wirtschaftsbrief.de

Bildnachweis: Fotolia

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