Abzüge bei Renten-Beiträgen: Wissenswertes!

Wer 1974 freiwillig Beiträge in die die gesetzliche Rente eingezahlt hat, sollte den folgenden Artikel besonders aufmerksam lesen. Denn wenn Ihnen das Finanzamt die Abzüge bei den Renten nicht gewähren will, können Sie sich dagegen wehren.

Haben Sie 1974 freiwillg Beiträge für die gesetzliche Rente gezahlt?

Wenn Sie 1974 freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, können Sie das als Werbungskosten absetzen.

Wenn Sie 1974 freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, können Sie das als Werbungskosten absetzen.

Wenn Sie diese Frage mit „ja“ beantworten können, sollten Sie sich den folgenden Fall genau anschauen.

Zunächst zum Hintergrund über die Abzüge bei Renten: Da es damals – also in den 70ern – kaum Versorgungskassen gab, hatten viele Freiberufler diese einmalige Möglichkeit genutzt und freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt.

Oft wurden so große Summen eingezahlt, dass 1974 die Abzuüge der gezahlte Beiträge für die Rente in Form von Werbungskosten nicht möglich waren. Zudem: Die Beiträge stammten aus zuvor versteuerten Einnahmen und wurden somit vollständig selbst bezahlt. Als Selbstständige erhielten die Einzahler außerdem keinen Arbeitgeberzuschuss.

Die freiwilligen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung als Werbungskosten deklariert

Ein Betroffener – seit zwei Jahren Rentner – hat damalige Einzahlungen als Werbungskosten deklariert. Im ersten Jahr hatte der Fiskus das anerkannt, jetzt aber sollen die Beträge der vollen Besteuerung unterliegen. Der Leser des Deutschen Wirtschaftsbriefs, der sich mit diesem Fall an Dr. Erhard Liemen wandte, wehrt sich und rät anderen Betroffenen, gegen die Besteuerung Einspruch einzulegen.

Es ist in der Tat ein Unding, wenn freiwillige Selbstzahler keinerlei Werbungskosten geltend machen können. Haben auch Sie 1974 große Summen freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, sollten Sie sich gegen deren volle Besteuerung wehren. Die Beiträge, die Sie seinerzeit entrichtet haben, sind im Rentenversicherungsbescheid ausgewiesen.

Viele von Dr. Erhard Liemens Lesern zählen zu der Gruppe der Selbstständigen und Unternehmer und alle haben den gleichen Leidensdruck: Sie arbeiten viel und zahlen sehr viele Steuern, wenn sich das Geschäft lohnt. Hier kann Dr. Erhard Liemen Abhilfe schaffen. Er ist seit Jahren auf die Probleme seiner Leserschaft spezialisiert, wertet die Tagesmedien zielgruppengerecht aus, sodass seine Leser nur lesen, was Sie auch wirklich betrifft. Hinzu kommt, dass Sie nicht nur reine Informationen bei Dr. Erhard Liemen erhalten. Er kommentiert sie, zieht für Sie Schlüsse und sagt Ihnen, was zu tun ist.

Steuern sparen ist ein Ziel, dass Dr. Erhard Liemen für Sie mitverfolgt. Mit aktuellen Urteilen und rechtssicheren Tipps & Tricks hält er Sie in seinen wöchentlichen Ausgaben auf dem Laufenden und versucht für Sie das Beste rauszuholen. Sie können sich selbst von seiner publizistischen Beratung im Deutschen Wirtschaftsbrief überzeugen. Machen Sie hier den 30-Tage-Gratis-Test und seien Sie fortan besser aufgestellt.

Bilderquelle: © N-Media-Images – Fotolia.com
 
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