Aggressive Praktiken aus der Steuerfahndung

© forestpath / Fotolia.com

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Wenn Sie diese Zeilen lesen, steht die Jahreshauptversammlung des FC Bayern München e.V. kurz vor der Tür. Neuer Präsident wird ein alter Bekannter: Uli Hoeneß, der mit seiner Selbstanzeige über nicht gezahlte Steuern nicht erfolgreich war und dafür sogar ins Gefängnis gewandert war.

Die Steuerangelegenheit war finanziell und sozial teuer für den sonst offenbar cleveren Manager. Teuer könnte es künftig auch für viele Investoren, Unternehmer und Selbstständige werden. Denn der Staat hat beschlossen, noch härter durchzugreifen. Möglicherweise sind Sie betroffen, ohne dass Sie bislang durch Steuerhinterziehungen aufgefallen worden wären.

 Betriebsprüfungen kommen

Eines der meistgefürchteten Instrumente ist wohl für viele Selbstständige, da der Aufwand in der Vorbereitung in der Regel enorm ist. Mittelständler und Einzelunternehmer sind bislang häufig davongekommen, weil die einzutreibenden Summen vergleichsweise gering sein konnten. Jetzt aber wird der Fiskus aktiv.

So geht es um Prüfungen bei der Umsatzsteuer, bei der Einkommensteuer oder auch bei der Körperschaftsteuer. Der Deutsche Wirtschaftsbrief weiß, dass hier stärker geforscht wird. Offenbar stehen besonders Immobilienmakler, Taxiunternehmer oder Gastronomen im Fokus.

Eine der bevorzugten Methoden bei der Steuerfahndung wird die digitale Rasterfahndung sein. Damit wird vorab geprüft, ob eine Steuererklärung innerhalb bestimmter Grenzen bleibt beziehungsweise plausibel ist. Unnütze Prüfungen sollen damit weitgehend ausgeschlossen werden. Dementsprechend mehr Zeit können die Prüfer dann denen widmen, bei denen sie Nachzahlungen vermuten.

Intensive Prüfung nach der Vorprüfung

Diese Vorprüfung und die dadurch gewonnenen Verdachtsmomente sollen dann dazu führen, dass die Steuerfahndung Kontrollmitteilungen verschicken dürfte oder gleich Ermittlungen durchführt. Spätestens im Vorfeld solcher Schritte müssen Betroffene Selbstanzeigen aufgeben, sofern sie selbst den Verdacht haben, es könnte Fehlangaben gegeben haben.

Denn der Fall Hoeneß zeigte noch einmal klar auf, dass die Rechtsprechung weiterhin keine Gnade kennt, wenn ein Steuerzahler bei der Selbstanzeige Fehler macht und Details falsch darstellt oder sich Lücken zeigen. In aller Regel müssten Sie dann davon ausgehen, gegebenenfalls sogar strafrechtlich belangt zu werden.

Deshalb empfiehlt es sich, die neue Steuerprüfungswelle aus den Finanzämtern sehr ernst zu nehmen. Die Technik unterstützt den Staat dabei, Lücken aufzudecken. Auch Auslandskonten werden ab dem Jahr 2017 noch engmaschiger kontrolliert. Allein der automatisierte Datenaustausch dürfte dem Fiskus viel Freude bereiten. Deshalb ist es sinnvoll, wenn Steuerzahler sich rechtzeitig um die Bürokratie kümmern.

Mit den besten Grüßen

Ihr

Redaktionsteam „Wirtschaft-Vertraulich“

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