Alzheimer kann zu Versicherungsproblemen führen

Alzheimer ist nicht nur schlimm, sondern kann obendrein Probleme mit Versicherungen bringen. Mit dieser Nachricht wandte sich Dr. Erhard Liemen in der vergangenen Ausgabe des Deutschen Wirtschaftsbriefs an seine Leser.

Alzheimer bei der Versicherung melden – keine Pflicht, aber ratsam! 

Alzheimer kann zu Problemen mit der Versicherung führen!

Alzheimer kann zu Problemen mit der Versicherung führen!

Grundsätzlich ist niemand verpflichtet, seine private Haftpflichtversicherung über Alzheimer (Demenz)  zu informieren. Nicht erfolgte Meldungen nutzen die Versicherer aber häufig, um Schadensregulierungen zu verweigern. Dabei besteht ja gerade bei fortgeschrittener Demenz die Gefahr, dass es zu größeren Schäden kommt. Wer aber juristisch als schuldunfähig gilt, kann für Schadensereignisse nicht haftbar gemacht werden. Herkömmliche private Haftpflichtversicherungen könnten deshalb die Zahlung verweigern.

Mein Tipp für den richtigen Umgang mit Alzheimer und Ihrer Versicherung

Auch bei Haftpflichtpolicen mit Schutz für „Deliktunfähige“ sollte der Versicherer über das Krankheitsbild benachrichtigt werden. Laut der Deutschen Alzheimer Gesellschaft treten auch hier trotzdem immer wieder Schwierigkeiten auf. Das gilt vor allem dann, wenn unklar ist, wie weit die Krankheit tatsächlich schon fortgeschritten ist. Regeln zum Vorgehen bei Alzheimer gibt es bislang nicht. Manche Anbieter wollen die Prämien erhöhen. Andere lassen den Vertrag einfach laufen. Vereinzelt wird wegen des höheren Risikos durch Alzheimer auch gekündigt.

Der Blick ins Kleingedruckte ist unabdinglich

Bei Unfallversicherungen ist mit den Anbietern im Einzelfall zu klären, ob der Schutz bestehen bleibt. In alten Policen haben die Versicherer Alzheimer und Demenz zumeist ausdrücklich ausgeschlossen. Bei neueren Verträgen wird häufig nur gezahlt, wenn der Unfall gerade nicht auf der Erkrankung beruht. Die Alzheimer Gesellschaft rät daher, einen sorgfältigen Blick ins Kleingedruckte zu werfen.

Autoschaden durch Alzheimer-Patient

Verursacht ein Alzheimer-Patient mit dem Auto einen Schaden, springt die Kfz-Haftpflichtversicherung ein. Diese könnte allerdings versuchen, sich einen Teil des Geldes von dem Demenzkranken zurückzuholen. Behandelnde Ärzte müssen damit rechnen, über ihre Berufshaftpflicht in Regress genommen zu werden. Und zwar dann, wenn sie Patienten auf ihre etwaige Fahruntüchtigkeit nicht aufmerksam gemacht haben.

Rechtsschutzversicherung gerade bei Alzheimer NIE kündigen

Verfügen Demenzkranke über eine Rechtsschutzversicherung, sollte diese nie gekündigt werden. Denn: Gerade weil so viele Streitigkeiten drohen, können Deckungszusagen für Prozesse besonders nützlich sein. Das gilt auch für die spätere Festlegung der für den Patienten gültigen Pflegestufe.

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