Aufbewahrungsfristen II: Diese Dokumente nicht wegwerfen!

In unserem gestrigen Artikel haben wir Ihnen bereits vorgestellt, welche Aufbewahrungfristen für Privatpersonen im Bereich Hauseigentum und Miete gelten.  Hier lesen Sie welchen Aufbewahrungfristen Dokumente wie Kreditunterlagen, Versicherungspolicen oder auch steuerliche Belege unterliegen.

Aufbewahrungspflichten für Bank-Dokumente, Kontoauszüge und Kreditunterlagen

1. Unterlagen über Kredite und Sparverträge können Sie vernichten, sobald der Kredit abgezahlt bzw. der Sparvertrag an Sie ausgezahlt wurde.

2. Kontoauszüge und sonstige Bankbelege (etwa über Scheckeinreichungen oder Überweisungen) heben Sie zwei Jahre lang auf. Bei regelmäßigen Zahlungen, etwa Mietüberweisungen, sollten Sie eine 4-Jahres-Frist wahren. Denn so lange gelten sie als Beweis.

Aufbewahrungsfristen für Versicherungs-Dokumente

1. Versicherungspolicen und Benachrichtigungen über geänderte Versicherungsbedingungen
können Sie entsorgen, wenn ein Versicherungsverhältnis beendet ist. Aber Vorsicht: Wollen Sie die betreffende Versicherung steuerlich als Sonderausgabe geltend machen (z. B. Haftpflicht- oder Lebensversicherung), beachten Sie die Hinweise im nächsten Abschnitt.

Aufbewahrungsfristen: Dokumente wie Arbeitsverträge sollten Sie auf keinen Fall wegwerfen!

Aufbewahrungsfristen: Dokumente wie Arbeitsverträge sollten Sie auf keinen Fall wegwerfen!

2. Prämienschreiben können Sie sofort wegwerfen – es sei denn, Sie machen die gezahlten Prämien
steuerlich geltend. Dann gelten ebenfalls die Ausführungen im nächsten Abschnitt.

Kaufbelege – wie lange aufbewahren?

Kassenbelege, Rechnungen und Quittungen heben Sie in der Regel zwei Jahre lang auf, sprich so lange, bis die gesetzliche Gewährleistungsfrist endet. Bietet der Verkäufer eine über diesen gesetzlichen Anspruch hinausgehende Garantie, sollten Sie den betreffenden Kaufbeleg entsprechend länger aufbewahren.

Nachweise für die Steuererklärung

1. Einkommensteuerbescheide sollten Sie frühestens bei Eintritt der Bestandskraft entsorgen (ohne Widerspruch wird ein Steuerbescheid einen Monat nach Zugang bestandskräftig). Allerdings empfiehlt sich meist eine Aufbewahrung für mindestens drei Jahre. Denn oft hängt Gewährung von staatlichen Zuschüssen oder Zulagen vom steuerlichen Einkommen ab.

2. Auch Zahlungen wie Pflegegeld für nahe Verwandte bemessen sich am steuerpflichtigen Einkommen.
Dafür müssen Sie als Nachweis meist einen Steuerbescheid einreichen.

3. Belege für Werbungskosten und Sonderausgaben: Was das Finanzamt bereits gesehen und geprüft hat, können Sie entsorgen. Bei belegloser Übermittlung per ELSTER sollten Sie allerdings unbedingt abwarten, bis der Steuerbescheid bestandskräftig geworden ist.

Achtung: Wird der Steuerbescheid nur vorläufig oder unter dem Vorbehalt einer Nachprüfung erlassen,
sollten Sie die betreffenden Belege aufbewahren.

4. Aufbewahrungsfristen für Dokumente bei Buchführung: Wer gewerblich tätig ist, muss alle Belege seiner Buchführung in der Regel zehn Jahre lang aufheben.

Aufbewahrungsfristen für Gerichtliche Dokumente

1. Urteile und Prozessakten: 30 Jahre lang sind gerichtliche Entscheidungen gültig. So lange sollten Sie die betreffenden Urteile, Beschlüsse oder Strafbefehle und die zugehörigen Prozessakten aufheben.

2. Mahnbescheide und Vollstreckungstitel: Auch hier gilt eine Frist von 30 Jahren – und entsprechend
lange ist die Aufbewahrungsfrist. Das gilt übrigens auch für Titel, die Sie selbst gegen einen Schuldner erwirkt haben. Denn mit diesen Dokumenten können Sie binnen dieser Frist immer wieder eine Vollstreckung veranlassen (etwa durch den Gerichtsvollzieher).

Welche Dokumente Sie auf keinen Fall wegwerfen sollten

1. Zeugnisse und Ausbildungsnachweise: Sie gelten ein Leben lang und dienen Ihnen immer wieder als Nachweis Ihrer Qualifikationen.

2. Taufschein, Geburts- und Heiratsurkunde: Auch diese Dokumente brauchen Sie immer
wieder.

3. Immatrikulationsbescheinigungen, Arbeitsverträge, Gehaltsnachweise und Sozialversicherungsnachweise:Sie gelten als Grundlage für die Berechnung Ihrer Rentenansprüche. Schon deshalb sollten Sie diese Unterlagen lebenslang aufbewahren, zumindest aber so lange, bis die gesetzliche Rentenversicherung eine Kontenklärung für Sie durchgeführt und alle relevanten Daten zu Ihrer Erwerbsbiografie abgespeichert hat..

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