Ausbildungskosten als Sonderbetriebsausgaben?

Wenn sie Unternehmer sind und ein Kind in Ausbildung haben, dann könnte für Sie interessant sein, die Ausbildungskosten als Sonderbetriebsausgaben geltend zu machen. Diese Möglichkeit wäre aber nur im Zusammenhang mit einer Betriebsnachfolge denkbar und muss noch vom Bundesfinanzhof geklärt werden.

Ob die Ausbildungskosten des Kindes als Sonderbetriebsausgaben geltend gemacht werden können, will ein Arzt für Kieferorthopädie wissen. Sein Sohn ist in der Ausbildung und soll die Praxis übernehmen. Der Vater, der die Kosten trägt, ist Praxisteilhaber und macht die Kosten als Gesellschafter geltend. Hilfsweise soll es sich um vorweggenommene Sonderbetriebsausgaben des Sohnes handeln.

Geltendmachung als Sonderbetriebsausgaben ist für viele Unternehmer interessant

Im Zusammenhang mit der Betriebsnachfolge ist das für viele Unternehmer ein interessanter Ansatz. Das Finanzgericht Münster hat die Anerkennung zunächst verneint (Az. 15 K 2184/07 F). Jetzt hat der Bundesfinanzhof das Wort, bei dem das Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen VIII R 49/10 anhängig ist.

(Der Deutsche Wirtschaftsbrief 14/2011)

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