Bei versuchtem Versicherungsbetrug müssen Kosten selbst getragen werden

Für einen versuchtem Versicherungsbetrug ist der vorliegende Fall beispielhaft. So hatte ein Hauseigentümer einen Leitungswasserschaden gemeldet, bei dem die Handwerkerkosten 12.000 € betrugen. Fast 1.900 € davon entfielen jedoch auf den Austausch zweier alter Heizkörper und einer Duschwanne. Mit dem Wasserschaden hatten diese Kosten jedoch nichts zu tun.

Oberlandesgericht Celle: Keine Leistung des Versicherers wegen versuchter arglistiger Täuschung!

Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Celle bleibt der Eigentümer auf dem kompletten Schaden sitzen (Az. 8 U 86/09). Wegen des versuchten Versicherungsbetrugs braucht der Versicherer überhaupt nicht zu leisten.

Neben versuchtem Versicherungsbetrug führt auch eine verspätete Meldung zu verweigerter Leistung!

Doch nicht nur versuchter Versicherungsbetrug kann zu verweigerter Leistung führen. Laut Amtsgericht München muss der Versicherer auch nicht leisten, wenn Schäden nicht sofort gemeldet werden (Az. 244 C 26368/09). Ein Wasserschaden war eingetreten, bevor die Versicherung den Versicherungsschein verschickt hatte. Die Leitung wurde repariert, der Schaden aber erst nach Erhalt der Police sechs Wochen später gemeldet. Da der Versicherung dann keine Überprüfung mehr möglich war, brauchte sie nicht zu zahlen.

(Der Deutsche Wirtschaftsbrief 3/2010)

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