Clerical Medical – Serie erfolgreicher Schadenersatzklagen

Am Beispiel des Falls um die  Briten-Rente Clerical Medical möchten wir Ihnen einmal die vorausschauende Beratung und die hilfreichen Handlungsanweisungen von Dr. Erhard Liemen im Deutschen Wirtschaftsbrief aufzeigen.

Am 2. Dezember 2011 schrieb Dr. Liemen zu Clerical Medical

Am Beispiel des Falls um die  Briten-Rente Clerical Medical möchten wir Ihnen einmal die vorausschauende Beratung und die hilfreichen Handlungsanweisungen von Dr. Erhard Liemen im Deutschen Wirtschaftsbrief aufzeigen.

Am Beispiel des Falls um die Briten-Rente Clerical Medical sehen Sie Dr. Erhard Liemens vorausschauende Beratung.

Verklagen Sie Clerical Medical auf Schadenersatz, scheinen Ihre Erfolgsaussichten gut zu sein! Jahrelang hatte der Versicherer Erwartungen geschürt, mit Lebensversicherungen 8 % Rendite zu erzielen. Als Verkaufsschlager hatten sich insbesondere Hebelprodukte erwiesen, die über Kredite finanziert wurden.

Ersten Klagen wurde stattgegeben

Wechselkursentwicklungen und Zinsschwankungen haben am Ende jedoch Verluste gebracht. Die Rentenpolicen gegen Einmalzahlung hatten ebenfalls zahlreiche Schadenersatzklagen zur Folge. Der Anbieter Clerical Medical verwies darauf, Renten lediglich bei 8,5 % Rendite voll auszahlen zu müssen. Mehrere Oberlandesgerichte sahen das jedoch anders und gaben den Klagen geschädigter Kunden statt.

Auszahlung der Kläger verhinderte Grundsatzurteil

Ein mögliches Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs wurde dann durch einen beliebten Kniff verhindert: Vor Eröffnung des Verfahrens zahlte der Versicherer die Kläger aus. Aber nur die Kläger.  Jetzt hat die britische Großbank Lloyds – die Mutter des Versicherers – mit Rückstellungen reagiert. 204 Mio. € werden  bereitgehalten, um mögliche Zahlungen an geschädigte deutsche Kunden zu leisten. Wer auf eines der Modelle hereingefallen ist, sollte einen Anwalt mit der Rechtsverfolgung beauftragen.

Am 27. April 2012 griff Dr. Liemen Clerical Medical erneut auf:

Achtung, wenn sich bei Ihnen eine kreditfinanzierte Lebensversicherung als Flop erwiesen hat! Viele Freiberufler wurden durch Renditeversprechen wie von Clerical Medical Investment (CMI) angelockt. Aus steuerlichen Gründen wurde der zu zahlende Einmalbeitrag dann regelmäßig über einen Kredit finanziert.

Scheinbar völlig risikolos, da die Rendite aus der hohen Aktienquote die Zinskosten deutlich übertreffen sollte.
Doch stattdessen handelten sich Anleger Verluste ein. Das hat jetzt zahlreiche Schadenersatzklagen zur Folge. Auf gute Chancen bei CMI hatte ich imDezember verwiesen.

Neuer Fall vor dem Landgericht Schwerin

Das bestätigt das Landgericht Schwerin. Der betroffene Anleger hatte 2002 eine CMI-Police namens „Individualrente“ über die apoBank finanziert. Wegen seiner Verluste erhob er Klage und bekam vor dem LG in vollem Umfang Recht (Az. 1 O 59/10):  CMI hatte unter dem Börsencrash 2001 gelitten, aber nach wie vor Renditen von 8,5 % prognostiziert.

Vor Annahme des Versicherungsantrags hätte der Anbieter diese Renditeaussichten korrigieren müssen. Das hatte er versäumt. Als Folge muss CMI den Anleger jetzt von der Darlehensrückzahlung freistellen. Den Kredit hatte die apoBank finanziert. Auch sie kann vom Anleger keine Rückzahlung verlangen. Denn: Das LG stuft den Versicherungs- und den Darlehensvertrag als sogenannte verbundene Geschäfte ein. Durch die allgemeine Finanzierungszusage habe sich die Bank bewusst in das Rentenmodell einbinden lassen.

Neues zu Clerical Medical am 1. Juni 2012

Auch Anfang dieses Monats griff Dr. Erhard Liemen das Thema auf: Die Serie erfolgreicher Schadenersatzklagen gegen Clerical Medical (CMI) hält weiter an. Zuletzt hatte ich  im April auf eine erfolgreiche Klage hingewiesen.

Jetzt liegt ein neues Urteil vor. Das Oberlandesgericht Celle verurteilte einen Anbieter fremdfinanzierter Rentenmodelle zu Schadenersatz. Er hatte mit unzutreffenden Vergangenheitsrenditen geworben, so der Vorwurf (Az. 8 U 139/11).

Dieses Urteil ist deshalb von grundsätzlicher Bedeutung, weil hier nicht ein Berater der Schuldige ist.  Vielmehr ist CMI durch seine Werbevorgaben für die Falschberatung vieler Kunden verantwortlich. Die Chancen für erfolgreiche Schadenersatzklagen haben sich damit erhöht.

Sie sehen mit welcher Kontinuität Dr. Erhard Liemen seine Leser über neue Rechtsentscheidungen auf dem Laufenden hält. Betroffene unter seinen Lesern kamen erst so auf die Idee, sich dagegen zu wehren und wussten bei Schadenersatzklagen, auf welche Urteile sie sich berufen konnten. Ein geldwerter Vorteil, den auch Sie in Zukunft haben können. Bestellen Sie hier Ihr Probeabonnement des Deutschen Wirtschaftsbriefs. .

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