Das Arbeitszimmer absetzen – so geht’s!

Mit dem Jahressteuergesetz 2010 können Selbständige, die von zu Hause arbeiten, das häusliche Arbeitszimmer wieder absetzen. Die Voraussetzung dafür ist, dass kein anderer Arbeitsplatz für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit zur Verfügung steht. Hier finden Sie eine Übersicht, welche Kosten abzugsfähig sind.

Das Arbeitszimmer absetzen: Diese Kosten sind abzugsfähig 

Das Arbeitszimmer absetzen: Verschiedene Kosten sind steuerlich absetzbar.

Das Arbeitszimmer absetzen: Verschiedene Kosten sind steuerlich absetzbar.

Wenn Sie das Arbeitszimmer absetzen wollen, müssen Sie wissen, dass grundsätzlich die abzugsfähigen Kosten des Arbeitszimmers nach dem Verhältnis der Wohnfläche zur Fläche des Arbeitszimmers berechnet werden. Soweit das möglich ist, kann eine direkte Zuordnung vorgenommen werden. Folgende Kosten des Arbeitszimmers sind absetzbar:

  • Gebäudeabschreibung
  • Abschreibung Einrichtungsgegenstände
  • Gebäudeversicherung, Brandversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung
  • Schuldzinsen
  • Erbpachtzinsen etc.
  • Grundbesitzabgaben, Grundsteuer, Abwasserkosten
  • Miete
  • Nebenkosten (Strom, Wasser, Müllkosten etc.)
  • Instandhaltungs- und Renovierungskosten
  • Reinigungskosten
  • Verwaltungskosten
  • Aufwendungen für die Ausstattung des Zimmers
  • Arbeitsmittel

Auch Arbeitsmittel für das Arbeitszimmer absetzen

Häufig besteht Zweifel und Unsicherheit, ob man Arbeitsmittel für das Arbeitszimmer absetzen kann. Hierbei ist zunächst eine Abgrenzung zu anderen vom Steuerpflichtigen genutzten Utensilien vorzunehmen:

Demnach sind Arbeitsmittel alle Wirtschaftsgüter, die ein Arbeitnehmer unmittelbar oder mittelbar zur Erledigung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt. Um sie steuerlich absetzen zu können, müssen diese Güter zumindest überwiegend zur Einnahmeerzielung genutzt werden. Ist das gegeben, sind die Kosten für Arbeitsmittel in demjenigen Kalenderjahr steuerlich als Werbungskosten absetzbar, in dem sie gezahlt wurden, bzw. in dem die Zahlung wirksam wurde.

Um Typische Arbeitsmittel handelt es sich beispielsweise bei Einrichtungsgegenständen wie Schreibtisch, Schreibtischsessel, Bücherregal, PC-Arbeitsplätze, Möbel im Arbeitszimmer etc.

Die Regelung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitsmitteln ist besonders interessant, da Arbeitsmittel auch dann steuerlich absetzbar sind, wenn Sie Arbeitszimmer nicht absetzen können. Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände können somit auch dann in der Steuererklärung abgesetzt werden, sofern diese Gegenstände so gut wie ausschließlich für berufliche Zwecke verwendet werden.

Kosten für Arbeitsmittel und  hierfür verwendete Einrichtungsgegenstände sind also von einem Abzugsverbot für das Arbeitszimmer nicht betroffen.

Bildquelle: © Gina Sanders – Fotolia.com

.

Über Redaktion deutscher-wirtschaftsbrief.de

keine Kommentare...

Hinterlasse eine Antwort