Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 begünstigt insbesondere die Eltern volljähriger Kinder

Ab dem nächsten Jahr und mit dem Kindergeld 2012 ist mit der leidigen 8.400-€-Grenze für die Einkünfte von Kindern endlich Schluss. Die Einkommensüberprüfung entfällt beim Kindergeld 2012 für diejenigen „Kinder“, die sich in einer Ausbildung befinden und unter 25 Jahre alt sind. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, haben die Eltern ausnahmslos einen Anspruch auf das Kindergeld und die  Kinder dürfen dann mehr verdienen.

Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr wird der Abzug von Kinderbetreuungskosten für Eltern vereinfacht.
Krankheitszeiten, eine Ausbildung oder Einkunftsarten müssen nicht mehr monatlich aufgeschlüsselt werden.
Die Kosten sind zukünftig unabhängig hiervon absetzbar.

Vom Steuervereinfachungsgesetz 2011 profitieren vor allem Eltern volljähriger Kinder. Aber auch Vermieter.

Vom Steuervereinfachungsgesetz 2011 profitieren vor allem Eltern volljähriger Kinder. Aber auch Vermieter.

Das Steuervereinfachungsgesetz zum Kindergeld 2012  – wer ist anspruchsberechtigt?

Alle Erziehungsberechtigten sind Anspruchsberechtigte des Kindergeldes. Darunter können also auch Großeltern, Stiefeltern oder Pflegeeltern fallen. Voraussetzung ist, dass sich der Lebensmittelpunkt des Kindes in dem jeweiligen Haushalt befindet. Ein Hinweis dazu: Immer nur eine Person des Haushalts kann das Kindergeld empfangen.

Auch Vermieter profitieren vom Steuervereinfachungsgesetz 2011

Auch Vermieter werden profitieren, denn das Konfliktpotenzial mit dem Finanzamt wird sich verringern.
Wenn 66 % der ortsüblichen Miete verlangt wurden, darf das Amt Verluste nicht mehr in Frage stellen.
Werden ab 2012 die 66 % unterschritten, erfolgt einfach eine anteilige Kürzung der Werbungskosten.
Bisher galt: Betrug die Miete weniger als 75 % des Ortsüblichen, war eine Überschussprognose nötig.

Bilderquelle: © Picture Factory – Fotolia.com

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