Datenschutz-Grundverordnung: Was Sie unbedingt wissen sollten!

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Die neue Datenschutz-Grundverordnung hat vor Wochen Staub aufgewirbelt. Wochen davor schon war die Panik bei vielen von uns groß – was dürfen wir wem noch schreiben? Welche E-Mail-Zusatztexte benötigen wir? Ob Sie in Ihrem Unternehmen arbeiten, als Angestellter, für Ihr Unternehmen als Eigentümer, im Verein, in einer Partei oder sonstigen Organisation – überall haben Sie mit dieser Frage zu tun. Ehrlich gesagt: Jetzt kann ich sagen – momentan ist noch alles halb so wild.

Keine Angst – Behörden sind überlastet

Wenn etwas passieren sollte, dann müssten die Behörden agieren. Die aber können nicht. Denn die Ämter haben keine Zeit mehr. Die erhalten nach jüngsten Berichten eine Beschwerde nach der anderen. Oder es kommen viele Fragen, von Bürgern, von Unternehmen und von Vereinen. Man wird ja mal fragen dürfen, wenn der Staat schon solche Gesetze macht.

Nur die Fragen sind schlicht zu zahlreich. Ein hessischer Datenschutzbeauftragter teilte mit, man komme sich vor wie ein „Call-Center“. Firmen, Vereine und sogar Kommunen würden Fragen über Fragen stellen. In Nordrhein-Westfalen äußerte ein Sprecher, dass die Telefone überhaupt nicht mehr stillstehen würden. Eine Person aus dem Empfang, die einzige, die dort sitze, nehme gut 100 Anrufe entgegen.

Selbst wenn die Anrufe optimal hintereinander kämen und die Person nicht auf die Toilette müsste, können wir uns direkt ausrechnen, dass die Empfangsperson nicht qualifiziert und umfangreich wird antworten können. Es bleiben also Fragen über Fragen. Das freut mich ehrlich gesagt ein wenig. Denn die Datenschützer auf der EU-Ebene haben vielleicht Gutes gewollt – aber die Verordnung ausgesprochen schlecht umgesetzt oder kommuniziert. Wie auch immer.

Zahlreiche Vereine oder Privatiers haben Seiten geschlossen…

Die Angst ging so weit, dass viele Menschen ihre Seite einfach nicht mehr im Betrieb haben wollen. Ganze Blogs wurden verkauft oder sind noch zum Verkauf im Angebot. Traurig, denn die Meinungsvielfalt und die Werbemöglichkeiten des Internets, die Organisationshilfen oder auch die reinen Informationsseiten sind meiner Meinung nach wichtig.

Gut, jetzt ist die Situation aus dem Ruder gelaufen. Auch Anwälte wissen noch immer nicht, was sie wem raten sollen. Statt einer Beschwerdewelle, mit der zu rechnen war, rührt sich fast nichts. Unter dem Strich also können wir nun recht gelassen bleiben. Selbst, wenn Sie sich nicht ganz sicher darüber sind, was Sie noch dürfen oder nicht dürfen.

Der Staat hat keine Zeit mehr, Sie direkt zu verfolgen und die Anwälte noch keinen richtigen Zugang zum Thema. Das heißt nicht, dass Sie nichts tun sollten. Nur: Stellen Sie Ihre Seite nicht einfach ab. Verschicken Sie weiterhin E-Mails, auch geschäftliche. Und lassen Sie sich nicht von den angeblichen Vorschriften abschrecken, wie es etwa in einem Sportstudio passiert, in dem ich oftmals bin. Dort wurde eine „Kurstafel“ aus dem Studio hinausgestellt, vor die Tür – mit Hinweis auf die DSGVO. Unterschriften oder Kurseintragungen dürfen im Studio nicht mehr gesammelt werden, angeblich. Bizarr.

Hinweise zum Thema im „Deutschen Wirtschaftsbrief“ liefere ich Ihnen hinter diesem Klick gleich noch gerne kostenfrei dazu.

Mit den besten Grüßen
Ihr

Janne Jörg Kipp

Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“

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