Der Testament-Text ist Privatsache

Ein Testament samt Text ist so privat, dass der Staat bei Durchsuchungen nicht darin herumschnüffeln darf. Auch nicht, wenn ein Betrugsverdacht besteht. Die Polizei darf nicht einfach Dokumente, die zur privaten Lebensführung zählen, einsehen. Beim Testament-Text gilt zudem ein Beweisverwertungsverbott.

Testament-Text enthielt Vermögensaufstellungen im Ausland

Dass ein Testament absolute Privatsache ist und auch nicht im Betrugsverdacht, einfach eingesehen werden darf, beschloss auch das Landgericht Koblenz in dem folgenden aktuellen Fall (Az. 4 Qs 10/10).

In diesem ging es um die Durchsuchung der Geschäftsräume einer GmbH. Der Grund für die Durchsuchung war, dass die Firma unter starken Betrugsverdacht stand. Deshalb nahm die Polizei die Büros genau unter die Lupe und sah Unterlagen ein. Während der Untersuchung sind die Beamten auf den Safe eines Nicht-Betrugsverdächtigen gestoßen und durchsuchten auch diesen.

Neben anderen Wertsachen fanden die Polizisten dort einen Umschlag mit der Aufschrift „Testament“. Da wollten die Beamten es genau wissen: Trotz heftigen Protests des Betroffenen öffneten sie den Umschlag und kopierten den Testament-Text samt Vermögensaufstellung.

Die Vermögensaufstellung wies Konten mit über mehr als 3 Mio. € in der Schweiz und Luxemburg aus. Diesen Tatbestand fanden die Beamten heraus, obwohl es sich um das Testament eines Nicht-Betrugsverdächtigen handelte. Deshalb stellt sich hier die Frage: War in diesem Fall das Vorgehen der Beamten rechtens?

Dursuchung des Safes rechtens

Wollen Beamte Ihren widerrechtlich Testament-Text einsehen, sollten Sie gerichtlich dagegen vorgehen!

Wollen Beamte Ihren widerrechtlich Testament-Text einsehen, sollten Sie gerichtlich dagegen vorgehen!

Über die Frage, ob dieses Vorgehen rechtens war, urteilte das Landgericht Koblenz folgendermaßen:
Der Betroffene musste zwar die Durchsuchung des Safes dulden und hatte hier kein Recht, das Vorgehen der Beamten zu verhindern. Allerdings war das  Öffnen des Testaments und das Einsehen des Testament-Texts nicht rechtens.

Die Begründung des Gerichts: Ein Testament gehöre zum Kernbereich der privaten Lebensführung und sei somit besonders geschützt. Dieser Schutz gelte gerade dann, wenn sich ein Ermittlungsverfahren gegen andere Personen richte.

Und weiter: Ermittlungsbeamte dürfen lediglich prüfen, ob die Beschriftung und der Inhalt des Umschlags übereinstimmen. Allerdings handelte es sich ja in diesem Fall um ein Testament. Und zwar nicht nur auf dem Umschlag sondern auch der Inhalt stellte einen Testament-Text dar. in diesem Fall darf der Inhalt nicht verwertet werden. Bei Testamenten gilt ein so genanntes Beweisverwertungsverbot.

Sollten Sie also in eine ähnliches Situation geraten, in der Beamte rechtswidrig die Inhalte Ihres Testaments einsehen möchten, wissen Sie, dass Sie sich das nicht gefallen lassen müssen. Bestehen Sie in diesem Fall auf Ihr Privatrecht und erinnern Sie die Beamten an das Beweisverwertungsverbot, das bei Testamenten gilt.

Fazit: Eine gerichtliche Gegenwehr gegen derartige Durchsuchungen sollten Sie immer in Erwägung ziehen.

Bilderquelle: © ioannis kounadeas – Fotolia.com

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