Die besonderen Risiken von Lebensversicherungen

© somenski / Fotolia.com

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Lebensversicherungen und ähnliche Anlageformen sind besonders gefährdet. Lebensversicherungen gehörten jahrzehntelang zur beliebtesten Anlageform in Deutschland. Kein Wunder: Schließlich haben sie in der Vergangenheit Renditen bis zu 7 % eingebracht – bei Altverträgen zudem noch völlig steuerfrei. Rund 77 Mio. kapitalbildende Lebensversicherungsverträge laufen derzeit in Deutschland. Doch bereits ohne Währungsreform, Staatsbankrott oder Inflation gibt es ein riesiges Problem: Die Versicherer müssen ganz überwiegend in Anlagen investieren, die als sicher gelten. Dazu zählen bisher in erster Linie Staatsanleihen. Die Renditen dieser Papiere sind jedoch stark gefallen.

Lebensversicherer und Pensionsfonds können mit Anleihen kaum noch Geld verdienen. Auch Riester- und Rürup-Rentner müssen sich auf sinkende Renditen einstellen. Die betriebliche Altersvorsorge kommt ebenfalls nicht ungeschoren davon. Der Grund: Regierungspolitiker haben zusammen mit Zentral- und Geschäftsbanken eine unheilige Allianz geschlossen. Sie sorgen dafür, dass den Banken und Finanzmärkten Geld zufließt, an das sie sonst auf dem freien Markt nicht herankommen würden. Sie drücken dadurch die Zinsen sicherer Geldanlagen so weit nach unten, dass sie unterhalb der Inflationsraten liegen. Das hilft den Staaten zwar, ihre Schuldenberge abzutragen. Für Sparer jedoch hat es eine finanzielle Repression zur Folge.

Die Lebensversicherer stehen in der Pflicht, Garantiezinsen zu zahlen. Das gelingt ihnen derzeit noch, wird aber immer schwieriger.

Um überhaupt noch im Geschäft zu bleiben, wird der Absatz von fondsgebundenen Lebensversicherungen forciert. Die Vertreter bleiben im Geschäft und können weiter Provisionen einstreichen. Den Versicherten werden Fondsanteile verkauft. Für die Versicherung liegt der Vorteil darin, dass sie keine Leistungszusicherung übernehmen muss. Das Risiko, wie sich die verkauften Kapitalanlagen entwickeln, trägt allein der Versicherungsnehmer. Sind fondsgebundene Lebensversicherungen doch mit Garantien verbunden, muss der Versicherer dafür Absicherungsgeschäfte tätigen. Das wiederum muss zwangsläufig zu Lasten der Renditen gehen.

Viele Deutsche haben sich dazu überreden lassen, ein Hypothekendarlehen mit einer Lebensversicherung zu tilgen. Das ursprüngliche Ziel, mit einer Lebensversicherung das Darlehen abzulösen, dürfte in vielen Fällen scheitern.

Funktioniert hat das nur, solange die Lebensversicherer jährliche Renditen von 7 % und mehr zahlen konnten. Einige Anbieter mussten die Renditen aber schon auf unter 2 % senken. Folge: Bei Darlehen tun sich Lücken auf.

Betroffene sollten bei den Versicherern nachfragen, wie hoch die voraussichtliche Ablaufleistung ist. Und zwar kalkuliert auf Basis der aktuellen Überschusssätze. Fragen Sie auch nach dem Rückkaufswert. So lässt sich einschätzen, wie hoch der Fehlbetrag bei der Finanzierung sein wird.

Anschließend sollten Sie nach Mitteln und Wegen suchen, wie die Lücken am sinnvollsten zu schließen sind. Lebensversicherungen, die sich für Sie nicht rentieren, können Sie kündigen oder beitragsfrei stellen. Nehmen Sie ein Hypothekendarlehen bei Banken auf, sind die Konditionen möglicherweise günstiger.

Wie die Lebensversicherer das Problem der Niedrigzinsen in den Griff bekommen, bleibt abzuwarten. Die Niedrigzinspolitik ist für die beliebtesten Formen der privaten Altersvorsorge zum Risikofaktor geworden. Ob klassische Kapitallebensversicherung, Riester oder Rürup: Alle Vertragsvarianten sind derzeit nicht attraktiv. Ausgenommen davon sind Verträge, die in den nächsten Jahren zur Auszahlung kommen. Hier sind durchaus noch Renditen im Bereich von 4 % möglich. Bei Verträgen, die schon in wenigen Jahren ausgezahlt werden, dürfte es somit verkehrt sein, zu kündigen oder zu verkaufen.

 

Überstürzen Sie nichts, wenn Sie den Abschluss einer Kapitallebensversicherung bereuen

Die lange Laufzeit der Versicherung kann zum Problem werden, wenn sich die Umstände geändert haben. So könnten die Belastungen zu hoch geworden sein. Andere möchten vielleicht vorzeitig an das Kapital heran. In beiden Fällen können die Verträge zwar gekündigt werden, doch bringt das zwangsläufig Verluste.

Besser als die Kündigung dürfte es sein, die Versicherung über den Zweitmarkt zu verkaufen. Dort werden derzeit Policen mit einem Wert ab 5.000 € und Restlaufzeiten bis zu 15 Jahren aufgekauft. Verkäufer erhalten einige Prozente mehr, als sie an Rückkaufswert bekommen würden. Weiterer Vorteil: Ein Teil des ursprünglichen Todesfallschutzes bleibt erhalten.

Ein Verkauf ist damit meist besser als die Vertragskündigung, aber nicht immer die optimale Lösung. Entscheidend sind stets der individuelle Bedarf sowie die sinnvollste Gestaltung der vorhandenen Police. So lässt sich die Fortführung des Versicherungsschutzes auch über eine Beitragsfreistellung erreichen. Der Schutz wird dann mit reduzierten Summen aus dem vorhandenen Vertragsguthaben finanziert.

Besteht Kapitalbedarf, können Sie sich einen Teil des Vertragsguthabens als Kredit auszahlen lassen. Bei diesem Policendarlehen bleibt es bei den laufenden Beitragszahlungen und dem Versicherungsschutz. Auf Wunsch kann das als Darlehen vorab ausgezahlte Geld jederzeit wieder eingezahlt werden.

Geht es vorrangig darum, die Prämien zu senken, kommt eine Verlängerung der Laufzeit in Betracht. Das ist bei den meisten Verträgen möglich. In Frage käme auch, die Versicherungssumme zu reduzieren. Schließlich kann auch eine andere Zahlweise dazu beitragen, die finanzielle Belastung tragbar zu machen. Wer bisher jährlich zahlt, kann auf vierteljährliche oder monatliche Zahlung umstellen.

Ein Risiko, das bisher keines war, könnte sich aus § 89 Versicherungsaufsichtsgesetz ergeben:

 

„Trifft es zu, dass den Lebensversicherern Auszahlungen verboten werden können?“

Das fragt mich eine Leserin, die von Bekannten auf eine angebliche Gesetzesänderung hingewiesen wurde. Als Reaktion auf die Finanzkrise 2008 sei § 89 des Versicherungsaufsichtsgesetzes verschärft worden, sagte man ihr. Doch das stimmt nicht. Diese Vorschrift hat es schon vorher gegeben – sie ist allerdings kaum bekannt.

Danach kann die Versicherungsaufsicht alle Arten von Zahlungen des Versicherers zeitweilig verbieten. Vorausgesetzt, dass das Unternehmen „für die Dauer nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen.“ Das Verbot betrifft Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen sowie den Rückkauf oder die Beleihung. Die Verpflichtungen der Lebensversicherer können entsprechend dem Vermögensstand herabgesetzt werden. Die Pflicht der Kunden, weiter zu zahlen, wird durch die Herabsetzung jedoch nicht berührt.

Diese Vorschrift ist in der Tat nicht dazu geeignet, das Vertrauen in Lebensversicherungen zu stärken. Versicherer verweisen darauf, dass eine entsprechende Notlage bisher nie eingetreten sei. Vor allem kleinere und mittelgroße Unternehmen könnten in Schwierigkeiten geraten, da sie nicht mehr ausreichende Überschüsse erwirtschaften. Zudem: Sollte die Euro-Krise doch noch aus dem Ruder laufen, droht auch aus dieser Ecke Gefahr.

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