Dienstreisen: Gegen die Kilometerpauschale von 0,30 € ist Verfassungsbeschwerde eingelegt
Eine Kilometerpauschale bei Dienstreisen von 0,35 € statt der üblichen 0,30 € anzusetzen, hat der Bundesfinanzhof erst kürzlich abgewiesen. Davon berichtete Dr. Erhard Liemen seinen Lesern in einer Sonderausgabe über das Thema Recht.
Andere Handhabung der Kilometerpauschale zwischen Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst
Was einige Bundesländer Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes gestatten, wird der Privatwirtschaft verwehrt. Sie dürfen bei Dienstreisen höhere Kilometer-Kosten ansetzen. Genau gegen diese Handhabung hat ein klagender Arbeitnehmer jetzt Verfassungsbeschwerde eingelegt (Az. 2 BvR 1008/11). Gegen Steuerbescheide kann damit Einspruch eingelegt und Ruhen des Verfahrens beantragt werden.
- Wer deutlich höhere Kilometer-Kosten belegen kann, braucht sich mit der Pauschale nicht abspeisen zu lassen. Bei entsprechendem Nachweis sind diese für Arbeitnehmer stets als Werbungskosten abziehbar. Wie Sie Ihre individuellen Kosten berechnen, lesen Sie hier:
So gehen Sie bei der Abrechnung von Dienstreisen richtig vor
Bei Fahrten mit beruflichem Hintergrund mit dem eigenen Fahrzeug können Sie unterschiedlich verfahren. Entweder Sie setzen die tatsächlichen Kosten als Werbungskosten an. Oder Sie wählen den Weg über die Reisekosten- oder auch Dienstreisepauschale. Diese gilt pro Kilometer.
Fahrten aus beruflichem Grund fallen in den Rahmen einer Auswärtstätigkeit. Das sind zum Beispiel Seminare oder Dienstreisen. Hingegen zu Tätigkeiten am Arbeisplatz, für die nur eine Entfernungspauschale angesetzt wird, werden Dienstreisen steuerlich erheblich besser honoriert.
Ansatz der Kilometerpauschale an Fahrzeugtyp
Im Grunde bestimmt das Fahrzeug, welche Kilometerpauschale angesetzt werden muss. Beim PKW sind es in der Regel 0,30 € plus 2 Cent pro Mitfahrer. Bei Motorräder und Motorrollern dürfen Sie pauschal 0,13 € veranschlagen plus 1 Cent je mitgenommener Person. Beim Mofa/Moped liegt die Pauschale bei 0,08 € und beim Fahrrad bei 0,05 €.
Nachweis über individuellen Kilometersatz
Wie oben bereits erwähnt, haben Sie aber auch die Möglichkeit einen individuellen Kilometersatz zu veranschlagen. Dieser wird über alle Kosten berechnet, die für die Unterhaltung des Fahrzeuges anfallen. Das sind zum Beispiel Reparaturkosten, Darlehenszinsen und Versicherungskosten.
Wichtig hierbei sind die Belege. Sie sollten vorweisen können, dass die km-Kosten höher sind, als die üblichen 0,30 € Kilometerpauschale. Gerade bei einem teuren Fahrzeug, das auch in seiner Unterhaltung nicht gerade billig ist, lohnt sich ein individueller Nachweis der Werbungskosten über den individuellen Kilometersatz.
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