Digitaler Nachlass: Auch im Netz sollte das Erbe geregelt werden

Auch der digitale Nachlass sollte geregelt werden

Niemand denkt gerne über den eigenen Tod nach.

Dennoch ist es vernünftig, schon frühzeitig Erbfragen zu klären und zu organisieren.

Das gilt nicht nur für materielle Dinge, sondern zunehmend auch für den digitalen Nachlass.

 

Das „Online-Leben“ ist vielfältig

Seit mehr als 20 Jahren nimmt das Internet immer mehr Platz in unserem privaten und beruflichen Leben ein.

Eine eMail-Adresse ist heute Standard, viele Nutzer sind in sozialen Netzwerken unterwegs oder haben Daten bei einem der zahllosen Provider virtuell gespeichert.

Fotos wurden verteilt, Bank-Accounts angelegt und Nutzerkonten bei allen vorstellbaren Web-Diensten eingerichtet.

Einfach gesagt: Die meisten Menschen, zumindest in den heutigen Industrienationen, hinterlassen zahlreiche Spuren im World Wide Web.

Umso wichtiger ist es, auch für diese Daten zu entscheiden, was mit ihnen nach dem eigenen Ableben passieren soll.

 

Der Klassiker kann helfen

Der wohl einfachste Weg: Legen Sie testamentarisch fest, welche Personen zu welchen Internet-Diensten Zugang erhalten sollen. Denken Sie unbedingt daran, die erforderlichen Passwörter und Benutzernamen für den Zugriff aufzulisten.

Sensible Zugangsdaten wie beispielsweise für Online-Konten sollten Sie bei einem Notar hinterlegen. Per Testament können Sie auch eine Person einsetzen, die bestimmte Daten löschen soll.

Allerdings gibt es auch zahlreiche Kritik an diesem Vorgehen. Denn die meisten Internet-Anbieter weisen bekanntlich explizit darauf hin, dass man Passwörter nirgends aufschreiben oder weitergeben soll. Eine klassische Grauzone.

Doch nicht nur über den Weg eines Testamentes können Sie Ihren digitalen Nachlass regeln. Vielfach haben auch Internetanbieter erkannt, dass hier etwas getan werden muss.

 

Online-Anbieter suchen nach Lösungen für den digitalen Nachlass

Federführend ist der Internet-Konzern Google, der jetzt für seine Dienste eine Art virtuelle Nachlass-Regelung anbietet. Dabei setzt das Unternehmen auf zwei Arten der Nachlass-Verwaltung.

Zum einen können Nutzer der zahlreichen Google-Dienste von sich aus verfügen, ob die entsprechenden Daten nach einer bestimmten Zeit der Inaktivität gelöscht werden sollen.

Zum anderen kann man gegenüber Google Personen benennen, die sich dann um den digitalen Nachlass kümmern sollen. Zur Absicherung will Google dabei vor einer Freigabe eine SMS an den Erblasser schicken.

Sie sehen, so ganz perfekt ist auch diese Lösung noch nicht. Aber immerhin ein Anfang.

 

Es gibt noch keine perfekte Lösung

Andere Firmen tappen da noch immer im Dunkeln. Vor allem bei Facebook wird immer wieder von Situationen berichtet, wo Nutzer aufgefordert werden, jemandem zu gratulieren, obwohl dieser längst verstorben ist.

Das Problem ist zwar erkannt, doch Facebook tut sich noch schwer, hier eine Lösung anzubieten, die sowohl praktikabel als auch pietätvoll ist.

Grundsätzlich kann ich nur dazu raten: Behalten Sie zum einen den eigenen Überblick über Ihre Online-Aktivitäten.

Zum anderen halte ich für die wirklich wichtigen Daten die Lösung mit einem Testaments- oder Nachlass-Verwalter am besten.

Mit besten Grüßen

Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“

Bildnachweis: Gevestor

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