Dr. Liemen informiert: Die Finanztransaktionsteuer kommt

Die Finanztransaktionsteuer kommt

Geht es allein nach der Politik, ist die Große Koalition beschlossene Sache

Wäre da nicht noch die anstehende Mitgliederbefragung seitens der SPD. In den 30 Regionalkonferenzen muss Überzeugungsarbeit geleistet werden. Die letzte Stimmungsumfrage hatte unmittelbar nach der Wahl stattgefunden. Damals waren zwei Drittel der Genossen gegen eine Große Koalition.

Der jetzt vorgelegte Koalitionsvertrag wird wahrscheinlich abgesegnet. Dieses Traktat im Ganzen selbst zu lesen, können Sie sich getrost ersparen. Danach kann jede Partei ihrer jeweiligen Klientel viel Gutes in Aussicht stellen. Wo die Milliarden dafür herkommen sollen, weiß kein Mensch.

Unternehmerische Verantwortung und gute Sozialpartnerschaft sollen gleichermaßen gestärkt werden. Im Klartext: Man wird sich noch mehr als bisher auch in die betrieblichen Belange einmischen wollen. Zugleich wird der Mittelstand als „der innovationsstarke Beschäftigungsmotor für Deutschland“ belobigt. Es folgt ein Bekenntnis zu den Kammern. Immerhin werden diese zu größerer Transparenz aufgefordert. Und: „Unternehmensnachfolge soll auch künftig durch die Erbschaftsbesteuerung nicht gefährdet werden.“ Abwarten, ob das nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer weiterhin gilt.

Den Steuerzahlern wird angekündigt, „nicht mehr für die Risiken des Finanzsektors einstehen zu müssen.“ Konkret: Kein Akteur, kein Finanzprodukt und kein Markt dürfe ohne angemessene Regulierung bleiben. Honorarberatung soll forciert werden. Die Finanztransaktionsteuer kommt.

Mit Blick auf ein lang anhaltendes Niedrigzinsumfeld sollen Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Wie ich Ihnen bereits vor einer Woche schrieb, hat man dabei vor allem Kapitallebensversicherungen im Visier. „Im Interesse der versicherten Gemeinschaft“ soll die Stabilität der Versicherungsunternehmen erhöht werden. Das funktioniert, wenn die Beteiligung an Bewertungsreserven gekürzt wird.  

Diese Beteiligung beträgt im Moment 50 % und bevorzugt Kunden mit bereits lang laufenden Verträgen. Kommt es hier zu Kürzungen, könnte es sinnvoll sein, solche Verträge vor dem Ablauf zu kündigen. Prüfen sollten Sie das aber erst, wenn die Neuregelung zumindest ansatzweise feststeht. Denn bedenken Sie:  Die hohen Schlussüberschüsse, die einige Versicherer zahlen, entfallen bei vorzeitiger Kündigung.

Sobald sich konkrete rechtliche Änderungen abzeichnen, werde ich Sie umgehend darüber informieren. Ihnen sollte dann noch genügend Zeit verbleiben, um sich von Experten individuell beraten zu lassen. Ansprechpartner für Sie wären zugelassene Versicherungsberater. Diese sind unabhängig und neutral. Sie arbeiten gegen Honorar. Die Verbraucherzentralen dürfen solche Beratungen ebenfalls durchführen.

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