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Ein wichtiger USt-Hinweis aus der Praxis …. hier irrt die Politik!

Die Regierung von Kanzlerin Merkel hat eine Rekordverschuldung bei uns in Deutschland geplant. Es wird mit dem Nachtragshaushalt wahrscheinlich eine Belastung von mehr als 215 Milliarden Euro für uns alle geben. Ein Teil der Schulden entsteht durch geringere Steuereinnahmen. Dabei wird unter anderem die Umsatzsteuer gesenkt: 3 Prozentpunkte gehen vom höheren Steuersatz bei 19 % ab, 1,5 Prozentpunkte vom niedrigeren bei 7 %, sodass sich dieser bis zum 31. Dezember 2020 auf 5,5 % reduziert. Nur: Wird die Wirtschaft damit tatsächlich angekurbelt? Ein Praxishinweis zeigt – wahrscheinlich nicht. Was Sie als Kunde oder Selbstständiger wissen sollten: Kaum jemand kann dies kontrollieren.

Programmierer gibt heimlich Einblicke

Vielleicht verkaufen Sie selbst als Händler. Dann sollten Sie wissen, wie es andere machen. Ein Programmierer jedenfalls berichtete, er programmiere nicht nur, sondern er verkaufe die Kassensysteme an den Handel (Einzelhandel und Gastronomie). Die Überraschung:

Niemand werde die Umsatzsteuer an die Kunden weiterreichen. Nicht aus Böswilligkeit, sondern aus zwei Gründen: Die meisten sind selbst jetzt schon auf jeden Cent angewiesen. Zudem – und dies halte ich für entscheidend – würde es einen immensen Aufwand darstellen, sollten alle Artikelpreise umgestellt werden.

Denn die Kassen arbeiteten fast durchgehend im USt-Inklusive-Modus. Eingespeichert in den Stammdaten ist also bereits der Bruttopreis. Das heißt für die Selbstständigen, die müssten jeweils die Daten durchforsten und einzeln ändern. Das wird angesichts der ohnehin hohen Arbeitskosten in Deutschland wohl tatsächlich kaum jemand machen (lassen).

Wirkung verpufft – das sollten Sie wissen!

Die Wirkung der USt-Senkung also wird aller Voraussicht nach im Winde verwehen. Die Preise werden, wo nicht unbedingt nötig, kaum geändert. Manche Händler kommunizieren dies auch bereits. Ein Autohändler etwa wollte seinem Kunden nicht helfen, Geld zu sparen. Der Kunde rief den Händler an und teilte mit, er wolle den Wagen xy haben. Allerdings werde er diesen wg. der MWSt.-Senkung erst im Juli holen.

Tatsächlich ist hier der Zeitpunkt der Leistungserbringung entscheidend, nicht der Tag der Bezahlung. Deshalb ist die Hoffnung auf eine günstigere Steuer nachvollziehbar. Nur benötigen die Händler Geld – so schnell als möglich. Und so ließ sich in diesem Fall auch dieser Händler nicht auf den Deal ein.

 Die Wirkung der ganzen Senkung verpufft vor unseren Augen. Nur wenn Sie selbst als Unternehmer handeln, müssen Sie penibel aufpassen. Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember ausgelieferte oder bereitgestellte Ware müssen Sie mit einem geringeren MWSt.-Satz belasten – unabhängig davon, auf welcher Basis Sie dies machen, also ggf. nach einer Erhöhung des Nettopreises.

Sie sehen: Vieles ist aktuell schlecht geplant und durchdacht. Die Regierung wird die Wirtschaft nicht retten. Doch auch in dieser Situation gibt es Unternehmen, die weiterhin Geld verdienen. Deren Aktienkurse sind auf Top- und teils Rekordfahrt. Sehen Sie sich die Liste dieser starken Unternehmen an – hier. Klicken Sie kostenfrei.  

Mit den besten Grüßen
Ihr

Janne Jörg Kipp

Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“

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