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Eine immense Steuererleichterung bei Optionsscheinen und Zertifikaten?

Ich habe an dieser Stelle einige Male darüber berichtet, dass die Besteuerung von Termingeschäften sich mit der nächsten Steuererklärung für dieses Jahr 2020 ändern soll. So gibt es der bisherigen Auslegung nach eine begrenze Verlustverrechnung bei Verkäufen von Derivaten.

Nun gab es dagegen massive Proteste, die sich offensichtlich bis in die Politik hinein herumgesprochen haben. Wie ich erfahren habe, könnte es in wenigen Wochen ganz offiziell ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums geben, wonach diese Steueränderung sich nicht auf Optionsscheine und Zertifikate beziehen wird. Diese wären demnach keine Termingeschäfte im Sinne dieser neuen Begrenzung der Verlustverrechnung.

Noch nicht offiziell

Die neue Deutung ist bis dato nicht offiziell. Insofern ist diese Information mit Vorsicht zu genießen. Ich habe Sie Ihnen dennoch genannt, weil ich a) über die ursprüngliche Variante schon geschrieben hatte und mögliche Updates von daher nicht zurückhalten sollte. B) möchte ich Ihnen das Signal geben, dass beispielsweise Zertifikate nicht in jedem Fall schlecht sein müssen – oder hier auch steuerlich noch erhebliche Nachteile mit sich bringen.

Derzeit wäre davon auszugehen, dass Sie Verluste nur bis zur Höhe von 10.000 Euro pro Jahr mit Gewinnen aus derselben Einkommensklasse verrechnen lassen könnten. Das wiederum würde dazu führen, dass Sie die Verluste zwar in das Folgejahr übertragen lassen würden, damit aber nur eine ganze Bugwelle vor sich herschieben würden.

Wenn die Änderung sich also nicht auf Zertifikate (oder Optionsscheine) bezieht, sind Sie in Ihren Entscheidungen wieder vollkommen frei. Hier werde ich Sie ohnehin darüber informieren: Einfach klicken bitte.

Noch wichtiger: Verluste vermeiden

Allerdings sollten Sie Verluste ohnehin vermeiden. Selbst wenn Sie die Verluste steuerlich verrechnen dürfen, bleiben diese schmerzhaft. Um beispielsweise 20 % Verlust mit Gewinnen wieder auszugleichen, benötigen Sie 25 % Plus (ohne Berücksichtigung der jeweiligen Steuerlast, die das Ergebnis noch etwas ungünstiger werden lässt). 50 % Verlust erfordern einen Gewinn in Höhe von 100 %, nur um wieder auf 0 % zu kommen.

Deshalb bin ich in den Empfehlungen unserer Dienste ohnehin sehr zurückhaltend, wenn es um Zertifikate geht. Ohnehin sind Zertifikate rechtlich betrachtet einfach Schuldverschreibungen. Diese wiederum werden bei einer Insolvenz des Emittenten einfach nicht zurückgezahlt. Zudem wetten Sie bei solchen Zertifikaten auf einen bestimmten Termin hin – und dies ist weit riskanter als etwa Aktien es sind.

Selbst Zertifikat, die scheinbar ohne Laufzeit emittiert wurden, können vorzeitig gekündigt werden. Die AGB der Emittenten beschreiben diese Möglichkeit in der Regel nur im Kleingedruckten. Im Herbst wird die Deutsche Bank einige ihrer Zertifikate auf diese Weise vom Markt nehmen. In vielen Fällen dürfte die dann fällige Abrechnung der Kurse für Anleger  unangenehm werden.

Wenn Sie all dies umgehen wollen, bleiben Sie trotz der möglicherweise neuen günstigeren Steuerregelungen bei Zertifikaten und Co. bei Aktien – sofern die Unternehmen hinreichend Substanz und Gewinnsicherheit haben. Hier finden Sie meine Vorschläge dazu: Einfach klicken bitte.

Mit den besten Grüßen
Ihr

Janne Jörg Kipp

Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“

PS: Aktien schützen Sie auch in dieser Phase, wenn die Geldflut sich fortsetzt und die Preise steigen. Sie sind dann beteiligt an Sachwerten, deren Geldwert gleichfalls steigen sollte. Sehen Sie sich Ihre Möglichkeiten an: Einfach klicken.

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