Einkommensteuererklärung: Wer Renten verschweigt, begeht Steuerhinterziehung
Senioren können sich nicht darauf berufen, von der Meldepflicht für Renteneinkünfte in der Einkommensteuererklärung nichts gewusst zu haben. So aktuell das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Az. 2 K 1592/10). Das Finanzgericht geht von einer Verschleierungsabsicht aus, wenn die Renten bei der Einkommensteuererklärung ausgelassen werden.
Rentenansprüche sind klare Posten in der Einkommensteuererklärung
Auch Laien könnten erkennen, dass ein Steueranspruch besteht. Das sei bei Renteneinkünften offensichtlich. Die Anleitungen zur Einkommensteuererklärung würden sich gleich auf der ersten Seite an Rentner richten. Dort fordere man sie ausdrücklich auf, eine Anlage mit Angabe zu ihren Bezügen aufzufüllen.
Fehlen Renten in der Steuererklärung werden Rückzahlungen fällig
Das Finanzgericht betont, dass unmissverständlich nach sämtlichen Altersruhegeldern gefragt werde – ohne Ausnahme. Nirgendwo ließen sich Hinweise auf Mindestgrenzen, Rentenfreibeträge oder Steuerbefreiung herauslesen. Bei nicht erklärten Renten können Steuern plus zinsen rückwirkend für zehn Jahre nachgefordert werden.
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